NRW:LiquidFeedback Themendiskussion/57
Dies ist die Diskussionsseite für die Initiative:
§6b der Landessatzung soll um einen weiteren Absatz ergänzt werden: Mitglieder des Landesvorstands NRW dürfen nicht Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung oder Mitglied einer Europäischen Kommission noch Mitglied eines Parlaments sein. Das Amt innerhalb der Parteigliederungen erlischt mit Annahme des Mandats.
Begründung
Die Trennung von Amt und Mandat soll Interessenkollisionen zwischen Parteipolitik und dem öffentlichen Auftrag durch ein Parlamentsmandat oder ein Amt in der Exekutive vermeiden. Eine Machtkonzentration auf einzelne soll vermieden werden. Die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative ist Grundvoraussetzung für einen offenen Umgang der verschiedenen Interessen. Personelle Verstrickungen zwischen den Gewalten laufen diesem offenen und für alle nachvollziehbaren Umgang zuwider. Sie führen zu informellen Absprachen und der sogenannten Hinterzimmerpolitik.