NRW:Landespolitik/Themenbereiche/ÖPNV

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Öffentlicher Personennahverkehr/ÖPNV

ÖPNV-Gesetz

Mit der Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat das Land die Organisation und Förderung des ÖPNV umfassend neu geordnet.

Kommunale Verantwortung stärken

Das Gesetz hat zum Ziel, die kommunale Verantwortung zu stärken und gleichzeitig die Vorgaben des Landes auf das notwendige Maß zu reduzieren. Überregionale Aufgaben gehen auf Gemeindeverbände über und werden nicht mehr von Landesbehörden wahrgenommen. Die kommunale Seite erhält mehr Freiheiten bei der Verwendung der Fördermittel.

Im Bereich des Schienen-Personennahverkehrs (SPNV) sichern fortan drei (statt bislang neun) Kooperationsräume als Aufgabenträger den SPNV:

   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, AöR (VRR)
   Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR)
   Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)

ÖPNV-Organisation NRW

OPNV-Organisation NRW.jpg Grafik: Organisation der Aufgabenträgerschaft in Nordrhein-Westfalen

Die neu geschaffenen Dachorganisationen verantworten die Finanzierung des SPNV-Leistungsangebotes und die Finanzierung der Infrastruktur. Finanz- und Sachverantwortung liegen damit in einer Hand. Nicht mehr die Bezirksregierungen, sondern die SPNV-Aufgabenträger entscheiden jetzt über Förderanträge für Infrastrukturmaßnahmen.

Planung, Organisation und Ausgestaltung des kommunalen ÖPNV bleiben eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte bzw. der mittleren und großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Verkehrsunternehmen.


OPNV-Kooperationsräume -neu- Grafik: Kooperationsräume im Schienenpersonennahverkehr

Weiterführende Informationen:

Fach-/Informationsportale


(alle Informationen von http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Bus_Bahn/oepnv_gesetz/index.php)