NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP077.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2022.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP077.0
Antragsteller:

Eiself

Einreichungsdatum: 2021/12/17 22:17:00

via RT-Nr.: 477734Symbol OK.svgfristgerecht 

Autor: Wako letzte Änderung: 19.01.2022 16:27:28 UTC von Wako
Antragsgruppe: Umwelt und Energie Abstimmungsergebnis: Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Wahlprogramm Energie
Antragstext:
Der Landesparteitag beschließt unter dem Einleitungstext zu dem Thema

Energiewende 16.06 folgende weitere Unterpunkte einzufügen…der bisherige Unterpunkt 16.6.1 verschiebt sich nach hinten. Die Punkte können gesamt oder aber auch modular abgestimmt werden.

16.6.1 Photovoltaik ist das Arbeitspferd der Energiewende


Die Photovoltaik (PV) ist eine sehr effiziente Technologie der Stromerzeugung mit weiterhin starkem Entwicklungspotenzial. Der Preisverfall bei den Anlagen ist nach wie vor ungebremst und PV ist schon längst die preisgünstigste Stromquelle.

  • Versiegelte Flächen sollen so konsequent wie möglich für PV genutzt werden,

beispielsweise Dach- und Fassadenflächen sowie Parkplätze sind gute Standorte für verbrauchsnahe Erzeugung.

  • PV über landwirtschaftlich genutzten Flächen kann die Ernteerträge

verbessern, da sie z. B. Verdunstung reduziert.

  • Diese und weitere innovative Optionen sollen durch Entbürokratisierung und

Streichung von Abgaben entlastet werden.


16.6.2 Windenergie als Ergänzung


Windenergieanlagen produzieren relativ häufig gerade dann Strom, wenn PV wenig oder nicht verfügbar ist. Daher sind sie eine gute Ergänzung zur PV. Windenergie ist auch dezentral verfügbar und schafft regional Arbeitsplätze und Wertschöpfung.

  • Der weitere Ausbau, Onshore und Offshore, muss umweltschonend und unter

Bürgerbeteiligung erfolgen.

  • Die bürokratischen Hürden müssen gesenkt werden, um den stockenden Ausbau

wieder zu beschleunigen. Dazu gehört auch, für bestehende Anlagen, Repowering, ohne unnötige Hürden zu ermöglichen.


16.6.3 Energetische Nutzung von Biogas und Biotreibstoffen


Biokraftstoffe sind Synthesekraftstoffen, die mit Sonne und Wind erzeugt werden, im Wirkungsgrad weit unterlegen. Durch falsche politische Anreize entstehen z. B. Mais- und Ölpflanzenmonokulturen zur Kraftstoffbeimischung. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.

  • Zur Energieversorgung sollten darum hauptsächlich biologische Reststoffe

verwendet werden.

  • Strom aus Biogas soll in die Lage versetzt werden, am Regelmarkt, also für

die Stützung der Netze auf Abruf betrieben zu werden. Durch die höhere Vergütung von abrufbarem Strom ergibt sich so die Option, Biogasanlagen ohne EEG-Einspeisevergütung zu betreiben. Hierzu muss ein passender Rechtsrahmen geschaffen werden.


16.6.4 Power-to-Gas / Wasserstoff


Power-to-Gas (P2G), also die Erzeugung von Wasserstoff und Methan aus erneuerbarem Strom, ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Wasserstoff ist wichtig für die Dekarbonisierung von Industrieprozessen, wie der Stahlerzeugung und Zementproduktion, sowie diverser chemischer Prozesse und der Erzeugung von Synthesekraftstoffen für Verkehrs-Anwendungen, die vorerst nicht batterieelektrisch realisiert werden können. Synthetisches Methan kann in das vorhandene Erdgasnetz mit seinen umfangreichen Speichern eingespeist werden, um längerfristige Speicherung zu ermöglichen.

  • Die Technologie dafür ist vorhanden, muss aber wirtschaftlich noch

skalieren, dies soll gefördert werden.


16.6.5 Dezentrale Versorgungs- und Netzstruktur


Die Energiewende wird dezentral erfolgen

  • Die Erzeugung soll verbrauchsnah erfolgen.
  • Das Netz über lange Strecken soll nur dem Lastausgleich und der

Versorgungsicherheit dienen.

  • Dezentrale Netze schaffen eine größere Versorgungssicherheit, verteilen die

Wertschöpfung in der Fläche und senken die Gesamtkosten, sowie die Übertragungsverluste


16.6.6. Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom abgabenfrei


Wer in seinem Garten Gemüse anbaut und es selbst verzehrt, zahlt dafür natürlich keine Abgabe oder Steuer. Dasselbe muss für die eigene Energie gelten.

  • Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom muss steuer- und

abgabenfrei sein. Das gilt auch für EE-Strom, den Unternehmen auf ihrem eigenen Gelände erzeugen und verbrauchen.

  • Die Abgabe von Strom auf dem Betriebsgelände z.B. an Mitarbeiter zum Laden

von Elektrofahrzeugen, oder an Pächter der firmeneigenen Kantine, dürfen ein Unternehmen nicht in den Status eines Stromversorgers versetzen.


16.6.7. Netzentgelte entfernungsabhängig berechnen


Der internationale bzw. überregionale Stromhandel erfordert einen sehr teuren Ausbau der Übertragungsnetze. Dieser übermäßige Ausbau ist bei einer dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur nicht notwendig. Die heutige Struktur der Netzentgelte berücksichtigt nicht die Gesetze der Physik. Es wird Stromhandel über Strecken ermöglicht, die der Strom nicht zurücklegen kann. Dies führt zu Belastungen der Netze, die kostenintensive Regeleingriffe notwendig machen. Die dadurch verursachten Kosten werden von den Stromkunden bezahlt, obwohl sie nicht davon profitieren.

  • Für die Förderung einer dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur muss

die Erhebung der Netzentgelte entfernungsabhängig erfolgen.


16.6.8 Stromtrassen auf Notwendigkeit prüfen


Einmal genehmigte Stromtrassen erhalten für 40 Jahre eine garantierte Rendite, die über die Netzentgelte finanziert wird, völlig unabhängig davon, ob die Trassen tatsächlich benötigt werden.

Der Neubau von Stromtrassen muss sofort gestoppt werden. Zunächst muss eine transparente Überprüfung erfolgen, ob die geplanten Trassen für eine dezentrale Energiewende notwendig sind.

16.6.9 Lokale Netzbetreiber

Der Ausbau elektrischer Verteilnetze darf sich nicht auf Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung über große Entfernungen beschränken. Gleichzeitig müssen mit derselben Priorität die Mittel- und Niederspannungs-Wechselstromnetze ertüchtigt werden. Bei der notwendigen Einrichtung elektrischer Verteilnetze mit Informationsübertragung zum besseren Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch (Smart Grids) sind Datenschutz und IT-Sicherheit streng zu beachten.


16.6.10 Transparente Bundesnetzagentur (BNetzA)


Die BNetzA ist u.a. für die Prüfung und Genehmigung von Stromtrassen zuständig. Die dafür verwendeten Planungsdaten und Entscheidungsgrundlagen werden als Geschäftsgeheimnisse behandelt. Hier werden Entscheidungen getroffen, die langfristige Einnahmen für Unternehmen auf Kosten der Stromkunden garantieren. Die Planungsdaten sind öffentlich und die Entscheidungen transparent zu machen.


16.6.11 Abschaffung von Subventionen und Beihilfen für die Energiegewinnung


Öffentliche Subventionen für die fossile und nukleare Energiegewinnung untergraben den von uns angestrebten Wechsel hin zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen und möglichst autarken Energieversorgung in Europa.

Subventionen und Beihilfen auf Landesebene für fossile und atomare Energien sind sofort zu beenden.

Neben den direkten Subventionen sind das Abwälzen von Kosten für die Erschließung und den Rückbau von Kraftwerken, Bergschäden, Schadstoffemissionen, Grundwasserhaltung und -entnahme, Steuerbefreiungen und gesetzliche Haftungsfreistellungen versteckte Subventionen. Eine nachhaltige Entwicklung ist nur möglich, wenn die Verursacher von Kosten und Risiken für die Allgemeinheit auch den wahren Preis für dieses Handeln zahlen.

Brennstoffe müssen entsprechend ihrer tatsächlichen Kosten besteuert werden.


16.6.12 Haftung für die Folgekosten fossiler Energiegewinnung


Bislang spielen Haftungskosten für Betreiber konventioneller Kraftwerke keine Rolle, obwohl diese Kraftwerke unsere Umwelt in hohem Maße belasten. CO2 Emissionen sind deutlich stärker durch Steuern bzw. Abgaben zu belasten. Für die Beseitigung von Folgeschäden sowie Rückbau und Renaturierung sind externe gesicherte Rücklagen durch die Verursacher zu schaffen.

16.6.13 Forschungsinitiativen

Forschung zu Energiespeichern, deren Entwicklung und Einrichtung müssen weit stärker als bisher stattfinden. So sollen Bergwerke als Energiespeicher genutzt werden können. Um die Volatilität der Erneuerbaren Energieträger besser auszugleichen brauchen wir Energiespeicher. Als Speicher eignen sich Pumpspeicherkraftwerke in besonderer Weise. Die Verfahren sind bekannt und funktionieren. Da NRW über eine Vielzahl an zum Teil sehr tiefen Bergwerken verfügt, wollen wir die Möglichkeit der Installation von unterirdischen Pumpspeicherkraftwerken auf Ihre Machbarkeit und Umsetzungsrahmenbedingungen prüfen lassen.

16.6.14 Förderung aus Landesmitteln

Wir wollen Förderprogramme und Informationsportale bekannter machen. Die bereits vorhandenen Informationen zur Energiewende, Einsparmöglichkeiten und deren Fördermöglichkeiten (z.B. zur Wärmedämmung), aber auch deren rechtliche Rahmenbedingungen müssen in der Breite der Bevölkerung ankommen. Es soll dem Bürger generell leichter gemacht werden zu erkennen, wie er selber zu einer gelungenen Energiewende beitragen kann. Förderprogramme sollen leichter auffindbar sein und über das Internet beantragt werden können. Wo nötig muss es von Verwaltungsseite eine Koordination der zuständigen Bereiche geben, um dem Bürger die Handhabung zu erleichtern.

16.6.15 Dekarbonisierung

Wir unterstützen Bestrebungen, Kapital aus fossilen Energiefirmen abzuziehen (Dekarbonisierng). Das Land muss dieses Deinvestment auf allen Ebenen unterstützen. Es muss selbst deinvestieren und den kommunalen Körperschaften und deren Stadtwerken dabei helfen.

Antragsbegründung:
Der gesamte Inhalt wurde aus dem Bundestagsprogramm übernommen und um die alten

Unterpunkte ergänzt. Die Abstimmung kann einzeln oder als Paket abgestimmt werden.


Zusätzliche Angaben