NRW:Landesparteitag 2021.2/Anträge/SÄA004.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA004.0 |
Antragsteller: |
Frank Grenda |
Einreichungsdatum: | 2021/09/24 21:27:00
via RT-Nr.:
fristgerecht |
Autor: | Wako | letzte Änderung: | 20.12.2021 02:45:59 UTC von Wako |
Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Abhängig von Antrag: | entfällt bei Ablehnung von SÄA003.0 |
Antrag | |
Antragstitel: | Satzungsänderungsantrag - §16 – Virtuelle Kreisverbände |
Antragstext: | |
Der alte § 16 wird wie folgt geändert in:
§16 – Virtuelle Verbände (1) Basierend auf die Möglichkeit nach § 5 – Abs. 6 werden für alle Verbände ohne existierenden Verband Konten in der Buchhaltung geschaffen (virtuelle Verbände). Auf diese Konten werden alle Finanzen gebucht, die einem tatsächlich existierenden Verband zustünden. | |
Antragsbegründung: | |
Erklärung siehe bei §5 - sollten Regional- bzw. Bezirksverbände virtuell entstehen, müssen auch die entsprechenden Verbuchungen realisierbar sein. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Virtuelle Regionalverbände | ||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||
-§ 16 | |||
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |