NRW:Landesparteitag 2021.2/Anträge/SÄA002.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA002.0 |
Antragsteller: |
Frank Grenda |
Einreichungsdatum: | 2021/09/22 16:30:00
via RT-Nr.:
fristgerecht |
Autor: | Wako | letzte Änderung: | 20.12.2021 01:45:07 UTC von Wako |
Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Einladungsfristen Landesparteitage |
Antragstext: | |
Der § 6a Abs. 3 wird wie folgt geändert:
(3) Die Einladungsfrist beträgt 42 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden. | |
Antragsbegründung: | |
Aktuell liegen die Einladungsfrist und die Einreichungsfrist für Anträge in der Satzung gleich. Durch die Kurzfristige Festlegung von Parteitagen vor dem Termin und die entsprechende kurzfristige Einladungsmail bricht dann immer kurzfristig das interne Arbeiten aus. Durch die Verlängerung der Einladung und evtl. gleichzeitiger Verkürzung der Einreichungsfristen kann ein effektiveres politisches Arbeiten evtl. unterstützt werden. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Einladungsfristen Landesparteitage | ||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||
-§ 6a Abs. 3 | |||
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |