NRW:Landesparteitag 2019.1/Anträge/PP003.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Positionspapier | Antragsnummer: | PP003.0 |
Antragsteller: |
Martin Bernhardt |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | mydarkstar | letzte Änderung: | 16.10.2019 18:29:59 UTC von Wako |
Antragsgruppe: | Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie | Abstimmungsergebnis: | nach Fristablauf gestellt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Neuland. |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen soll den Erwerb von zunächst einem kleinen Stück Land erwägen, um ein Zeichen gegen die übermäßige Selbstbereicherung des Einzelnen an persönlichem Besitz in Form von Bargeld oder Bankgeld zu setzen.
Ein guter Pirat soll tolerant sein. Wir gehen davon aus, dass die optimale Anzahl der Menschen deutlich größer als 100.000 sein könnte, ohne dass das Partizipationsgebot von Menschen, Tieren und Pflanzen auf diesem Planeten übermäßig verletzt wird. Wenn ein Land gefunden wird, dann soll es gutes Land sein. gutes Land soll zunächst nicht größer als 10 Ha (100.000 qm) sein, um in Ehrfurcht eine auch nur ansatzweise angemessene Relation zur Anzahl der Menschen herzustellen. Das erworbene gute Land soll von Piraten nicht begrenzt werden. Wir sind der Ansicht, dass jedem Menschen, der noch nicht einmal gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen hat, der Aufenthalt auf zumindest 2 qm Land in der Bundesrepublik Deutschland auch zu Lebzeiten nicht dauerhaft verwehrt werden sollte, sofern er oder sie dies ausdrücklich und für die Zukunft dauerhaft wünscht, da dies mit unseren Vorstellungen von Menschenwürde nicht vereinbar ist. In Notsituationen soll der Aufenthalt auf diesem unseren Landgut jedem Piraten gestattet sein, so, wie er in Situationen lebensbedrohender Not auch jedem anderen Menschen gestattet sein soll. Gutes Land soll daher weder als Müllkippe, noch als Umschlagsplatz von Waren missbraucht werden dürfen, die Menschenleben akut gefährden. Auch eine Beerdigung soll auf gutem Land nicht dauerhaft verwehrt werden, sofern die betroffene Person sich dies ausdrücklich gewünscht hat, oder diese auf gutem Land verstorben ist. Erholung und Nichtstun in friedlicher Absicht sollen nicht verboten sein. Wir sehen es von daher als angemessen an, dass ein Vorstandsmitglied der Piratenpartei in dem Falle, dass dieser Pirat der Aufforderung durch eine Institution des öffentlichen Rechts nachkommen soll, dieses gute Land zu begrenzen, im Zweifel lieber seinen oder ihren Rücktritt vom Amt anbieten sollte, als einer solchen Aufforderung nachzukommen, um seinen oder ihren guten, ehrbaren Ruf als Pirat im Ansehen der Menschheit nicht übermäßig zu beschmutzen. Ansonsten sollen auch Vorstandsmitgliedern der Piratenpartei keine besonderen Rechte oder Pflichten betreffend dieses guten Stück Lands auferlegt werden, welches eine besondere Form der Teilhabe innerhalb der Piratenkultur repräsentiert. Dieses Gebot soll Respekt und Anerkennung von Basisdemokratie aufzeigen. Auf dem Land soll ein kleiner Brunnen gegraben, und es soll klares Wasser in angemessenem Umfang gefördert werden können, um mittels eines Bachlaufs eine Verbindung zu einem größeren See herzustellen, und um notfalls Trinkwasser zu haben. Das Land soll in angemessenem Umfang von Menschen besucht werden dürfen. Obst- und Gemüsereste sowie Saatgut im Umfang von einer Handvoll je Mensch und Jahr sollen auf das Land geworfen werden dürfen, um Nahrungsmittel zu erzeugen. Das Land soll nicht übermäßig kommerziell ausgebeutet, maschinell beackert, oder beraubt werden. Mundraub und Selbstversorgung von auf gutem Land lebenden Menschen sollen jedoch erlaubt sein, um an vergangene Situationen von Hunger und Not zu erinnern. Durch Erholung und minimales Handeln soll auch Naturschutz auf gutem Land erlernt und kultiviert werden können. Das ganze Land soll über die Zeit gesehen vielmehr die Funktion eines von der Weisheit der Menschen errichteten Denkmals einnehmen. Aus diesem Grund sollen auch Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, sowie der Europäischen Union und der Vereinten Nationen in angemessener Form auf diesem Land zur Geltung gebracht werden können, sofern dies seitens der Versammlung der Piratenpartei NRW als notwendig erachtet wird, um ein gutes Stück Land zu erhalten. Auf gutem Land soll der Mensch sein eigenes Haus erbauen dürfen, um es zu bewohnen. Sofern ein Vorstand der Piratenpartei NRW beabsichtigt, gutes Land für die Piratenpartei zu erwerben, so soll er dies zur Beschlussfassung auf dem nächsten Landesparteitag einreichen. Gutes Land soll möglichst nicht allzu viel vom Hab und Gut anderer Menschen nehmen. Der Kaufpreis des ersten guten Stück Landes soll 1000 Euro in bar entsprechen. Auf gutem Land sollen Werte wie Würde, Ehrbarkeit, Rechtschaffenheit und Weisheit, Schutz der Familien, der Unterhalt ihrer Kinder, Chancengerechtigkeit und Teilhabe praktiziert und kultiviert werden dürfen. Jeder Pirat soll das Recht haben, ein solch kleines Stück Land auf eigenem Hab und Gut zu errichten, hierfür beizeiten ein gutes Stück Land zu erwerben, und auch beizeiten ein gutes Stück Land zu vererben, sofern hierbei nicht andere wichtige Rechte übermäßig verletzt werden. Der Verkauf guten Landes soll nicht beabsichtigt sein. Auf dem Land soll nur ein Schild errichtet werden. Auf dem Schild soll Neuland stehen. | |
Antragsbegründung: | |
Was ist angemessenes Handeln?
Der Antragsteller sieht dieses Positionspapier als zulässig im Sinne von Art. 9 GG an. Begründung: ausgleichende Gerechtigkeit. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Neuland. | ||
Schlagworte: | Transparenz, Schutz von Familien, Teilhabe, und Partizipation. |