NRW:Landesparteitag 2018.1/Anträge/X004.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Sonstiger Antrag | Antragsnummer: | X004.0 |
Antragsteller: |
Melano |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Melano | letzte Änderung: | 14.10.2018 16:06:18 UTC von Wako |
Antragsgruppe: | TO-Vorschlag | Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Auflösung KV Duisburg |
Antragstext: | |
GO Antrag auf §14 Abs.1 3.Fall (das Einfügen und sofortige Behandeln eines Tagesordnungspunktes)
Einfügen des fortlaufenden Sonstigen Antrags X004.0 Auflösen des KV Duisburg | |
Antragsbegründung: | |
Seit etlichen Monaten hat der KV Duisburg keinen handlungsfähigen Vorstand mehr. Die Bemühungen einen neuen Vorstand zu etablieren blieb aus mehreren Gründen erfolglos. Auch aus Ermangelung einer Regelung in der Kreissatzung oder übergeordneten Satzung kann ein übergeordneter Vorstand nicht die kommissarische Leitung übernehmen. (siehe Urteil: LSG-NRW-2018-003-H). Auch an Ermangelung nicht vorhandener respektive veröffentliche Protokolle o.ä. ist unklar, ob die Situation nach Monaten behoben worden. Aussagen von Kreismitgliedern besagen, dass es einen Parteitagsbeschluss gäbe bzgl. einer Auflösung des Kreisverbandes (Das Ergebnis ist dem Antragsteller nicht bekannt) . Selbst wenn dieses nicht der Fall wäre so ist eine zeitnahe Neuwahl per außerordentlichem Parteitag schon lange überschritten/überfällig. |
Zusätzliche Angaben |