NRW:Landesparteitag 2017.2/Anträge/SÄA001.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA001.0 |
Antragsteller: |
Stefan Borggraefe |
Einreichungsdatum: | 2017/05/19 03:48:33
via RT-Nr.: 251216 |
Autor: | Antragskommission | letzte Änderung: | 13.06.2017 09:07:23 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Mehr Kontinuität im Landesvorstand |
Antragstext: | |
In §6b „Der Landesvorstand“ wird Absatz 3 geändert von
„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.“ in „Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens alle zwei Jahre vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.“ geändert. | |
Antragsbegründung: | |
1. Es soll mehr Kontinuität im Landesvorstand erreicht werden. Jedes neu gewählte Vorstandsmitglied muss sich selbstverständlich zunächst einarbeiten. Wenn jährlich ein neuer Vorstand gewählt wird, fällt diese weniger produktive Zeit des Einarbeitens stärker ins Gewicht.
2. Wenn wir weniger oft Vorstände neu wählen, sparen wir wertvolle Zeit auf Landesparteitagen und können sie so für mehr politische und programmatische Arbeit nutzen. |
Zusätzliche Angaben | |||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||
6b (3) | |||
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |