NRW:Landesparteitag 2016.2/Satzungsänderungsübersicht/8 4

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Ist SÄA002.0
(4) Jeder Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen/deren Bevollmächtigten geändert werden. (4) Zu jedem Antrag können Änderungsanträge gestellt werden werden.
Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen, Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden.
Dabei darf die grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden. Die grundsätzliche Intention des Antrags darf nicht verändert werden.
Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und (sofern auf dem Parteitag gestellt) mindestens 30 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden.
Änderungen sind hervorzuheben. (Hier gleich noch Text dazu kopieren)
Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte.