NRW:Landesparteitag 2016.2/Satzungsänderungsübersicht/8 1b
Ist | SÄA007.0 |
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(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
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können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste. |