NRW:Landesparteitag 2016.2/Satzungsänderungsübersicht/8 1a

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Ist SÄA004.0 SÄA007.0 SÄA008.0
(1a) Änderungen
  • der Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • der Grundsatzprogramme,
  • der Grundsatzprogramme,
  • Positionspapiere,
  • des Parteiprogramms
  • des Parteiprogramms
  • und der Wahlprogramme

des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für

  • die Anhänge dieser Landessatzung,
  • Positionspapiere,
  • Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,

welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.

Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung Die Antragsfrist für Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung
der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms der Grundsatzprogramme, sowie der Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms
beträgt 42 Tage. beträgt 42 28 Tage.