NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP104.2

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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.2.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP104.2
Antragsteller:

Pakki

Einreichungsdatum: Geänderter Antrag
Einreichdatum bei der Versammlungsleitung erfragen bzw. den Zeitstempel bei letzte Änderung beachten.
Autor: Antragskommission letzte Änderung: 28.06.2016 12:00:04 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Angenommene Teile: Modul 1
Dies ist eine, auf Basis von §8 Absatz 4, geänderte Version von Antrag:
Die Änderungen gegenüber dem Original Antrag sind mindestens folgendermaßen hervorgehoben: neuer Text = unterstrichen; entfallener Text = durchgestrichen)
WP104.1


Antrag
Antragstitel: Präambel und Leitantrag für das Wahlprogramm 2017
Antragstext:
Modul 1

Die Piratenpartei mag noch recht jung sein, aber unsere Werte leiten sich aus den Ursprüngen der Demokratie in Griechenland, den Ideen der großen Denker der Aufklärung und dem Menschenbild der französischen Revolution ab: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit! Aus diesem Wertekanon entstand einst nach den dunkelsten Stunden der deutschen Geschichte das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – eine Verfassung, die sich seit über 60 Jahren bewährt hat und die es zu schützen gilt. Die darin verankerten Prinzipien von Gewaltenteilung und Abwehrrechten des Bürgers gegenüber des Staates sollen jeden Menschen vor Willkür und staatlicher Bevormundung schützen.

Aus diesem Verständnis heraus gründete sich 2006 die Piratenpartei Deutschland, um allen Bestrebungen entgegenzuwirken, diese Grundrechte aufzuweichen. Wir sehen die grundgesetzlich verankerte Möglichkeit zur Mitgestaltung als das wichtigste Ziel einer Demokratie an. Um dies zu gewährleisten ist es unabdingbar, dass der Staat transparent und zum Wohl aller Bürger handelt und der Gesellschaft die notwendige Freiheit gibt, sich eigenverantwortlich weiterzuentwickeln. Gleichzeitig müssen die Freiheiten und die Rechte jedes Einzelnen geschützt werden. Dieses Grundverständnis und unsere Erfahrungen aus den letzten Jahren im Parlament von Nordrhein-Westfalen haben wir in unser Wahlprogramm übertragen.

Seit der Gründung des Landesverbandes Nordrhein-Westalen im Jahr 2007 haben wir uns zahlreiche Themenfelder erschlossen und in offenen und transparenten Arbeitskreisen an den Inhalten gefeilt. Auf den folgenden Seiten beziehen wir zu diesen landespolitischen Themen klar Stellung.

Modul 2

Bildung, Schule und Weiterbildung

Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration

Familie, Kinder, Jugend

Innenpolitik und Recht

Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Kultur und Medien

Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Frauen, Gleichstellung und Emanzipation

Europa und Internationales

Bauen, Wohnen und Verkehr

Jeder der hier behandelten Bereiche hat eine große Bedeutung für unsere Gesellschaft. Daher möchten wir Sie einladen, gemeinsam mit uns die Politik in Nordrhein-Westfalen zu gestalten. Wir hoffen, dass Sie hinter den Inhalten auch unsere Vorstellung einer freien und offenen Bürgergesellschaft erkennen und Sie uns mit Ihrer Stimme den nötigen Vertrauensvorschuss geben, den wir brauchen, um die Politik in unserem Land nachhaltig zu verändern. Demokratie ist ein ständiges Wagnis. Sie ist keine Selbstverständlichkeit und eine stets gefährdete Kulturleistung. Deshalb brauchen wir einen ständigen öffentlichen Diskurs über die Frage, was es heißt, demokratisch zu sein.

Reden, diskutieren und streiten Sie mit uns und helfen Sie uns dabei, Politik zu machen. An unseren Infoständen, bei unseren Stammtischen und anderen Treffen, die alle öffentlich sind, stehen wir dazu bereit. Ziel ist es, die gesellschaftlichen Defizite der bestehenden Demokratie zu überwinden, um künftig allen Menschen ein Leben in Freiheit und Würde zu sichern. Beeinflussen Sie die Politik in NRW und gehen Sie im Mai zur Wahl.

Die Piratenpartei ist Teil einer weltweiten Bewegung der Informations- und Wissensgesellschaft. Wir sind engagierte Frauen und Männer aus vielen Bereichen der Gesellschaft und stehen auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Wir setzen auf den sachlichen, wissenschaftlichen Diskurs, um eine moderne Demokratie zu erreichen, in der Ihre Grundrechte vor Eingriffen des Staates und der Wirtschaft sicher sind. Wir sind Demokraten und stehen für Freiheitsliebe, wir sind gegen Überwachung und Bevormundung und für Selbstbestimmung. Wir sind motivierte Menschen und wollen viel bewegen, denn wir sind frei, unabhängig und selbstbestimmt. Das beinhaltet auch, dass wir Parteizwang, ebenso wie jeden anderen Verhaltenskodex, als blinden Gehorsam ablehnen und auf unsere Entscheidungsfreiheit bestehen.

Wir fragen nach und denken selbst. Wir sind neugierig und nehmen nichts als gegeben hin. Wir hinterfragen und bedienen uns unseres eigenen Wissens und Verstandes, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen. Wir fördern freies Wissen, Bildung und Kultur. Wissen ist für uns ein hohes Gut. Es zu teilen ist der Schlüssel zu unserem gesellschaftlichen Erfolg. Daher setzen wir uns für freies Wissen, freie Bildung und freie Kultur ein, um allen Mitgliedern unserer Gesellschaft die gleichen Chancen zu geben. Wir sehen unsere Freiheit auch als Verpflichtung, uns selbst und anderen gegenüber. Politik ist für uns kein Selbstzweck. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen die Gesellschaft grundsätzlich und nachhaltig zum Besseren verändern und wollen alle Menschen auf diesem Weg mitnehmen. Die Menschen sind es, die letztlich ihre eigene Lebenswelt und Lebenswirklichkeit gestalten. Politik kann und soll dabei nur einen äußeren Rahmen bilden. Wir analysieren Probleme, sehen neue Lösungen und lassen uns nicht von alten Mustern einnehmen. Politik ist jeden Tag auf´s Neue ein Mehrgenerationenprojekt, weshalb es schon heute gilt, die Zukunft als sensible Ressource zu begreifen.

Leitlinien für eine innovative und zukunftsorientierte Politik in Nordrhein-Westfalen

Herausforderungen der digitalen Revolution und Säulen der Zukunft: Investition, Innovation und Inklusion

Ausgangslage

Wir kennen das Problem schon aus der Zeit, bevor wir im Jahr 2012 in Fraktionsstärke in den Landtag eingezogen sind: die aktuelle Politik rennt lediglich aktuellen Entwicklungen hinterher, anstatt die Zukunft durch vorausschauende und innovative Planung zu gestalten. Es fehlt am politischen Gestaltungswillen. Dies spiegelt die Politik aller anderen Parteien in NRW in seiner grassierenden Konzept- und Ideenlosigkeit in Bezug auf die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für die fundamentalen Umwälzungen der digitalen Revolution wider. Die Regierungspolitik und große Teile der Oppositionspolitik in NRW sind Musterbeispiele an Rückwärtsgewandtheit und eine Politik der verpassten Chancen. Sie sind die in Totholz gefasste Verwaltung des Notstandes.

Ausdruck der völlig unzureichenden Zukunftsorientierung ist die geringe Investitionsquote von nur rund 9% – oder in absoluten Zahlen: Nur rund 6 Milliarden Euro bei einem Haushaltsvolumen von rund 70 Milliarden Euro hat NRWfür in die Zukunft gerichtete Investitionen getätigt. 91% aller im Haushalt 2016 etatisierten Ausgaben warenrückwärtsgewandt. Dabei wäre gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, um eine auf die Zukunft gerichtete Politik der Investitionen und Innovationen vorzulegen.

NRW braucht mehr Investitionen vor allem in die digitale Infrastruktur. Wir brauchen verstärkt Ausgaben im Bildungssektor. Bei historisch niedrigen Zinsen wären alle diese Zukunftsinvestitionen zum Nulltarif finanzierbar, beziehungsweise – diese zusätzlichen Staatsausgaben wirken wie Konjunkturprogramme, die durch Multiplikatoreffekte ein Wirtschaftswachstum auslösen, welches wiederum die Einnahmeseite des Staates mittelfristig positiv beeinflusst. Generationengerechtigkeit wird nicht nur beeinträchtigt durch staatliche Verschuldung, sondern insbesondere durch die Unterlassung von wichtigen Zukunftsinvestitionen.Zukunftspolitik ist stets abhängig von der Kassenlage. Deshalb ist der Dreh- und Angelpunkt alles Machbaren und Möglichen zugleich Haushalts- und Finanzpolitik.

Herausforderungen der digitalen Revolution für Nordrhein-Westfalen

Der Umwälzungsprozess der digitalen Revolution schreitet weiter fort und umfasst inzwischen sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Die in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen sind heute Teil einer digital vernetzten und globalisierten Welt und profitieren von den zahlreichen Vorteilen, die sich daraus ergeben. Der durch technische Innovationen getriebene Veränderungsprozess wirft allerdings auch wesentliche Gestaltungsfragen auf, denen sich die Politik stellen muss.

Es ergeben sich aus der digitalen Revolution auch neue politische, wirtschaftliche sowie gesamtgesellschaftliche Herausforderungen. So werden zentrale Themenfelder wie der diskriminierungsfreie Zugang zu einer zeitgemäßen Breitbandinfrastruktur, der drohende Monopolisierungstrend durch ein Aufweichen der Netzneutralität sowie die globale Überwachung und das Fehlen einer zeitgemäßen Datenschutzpolitik bis heute nicht zufriedenstellend behandelt.

Zentrale Herausforderungen der Digitalisierung wie der Breitbandausbau, die Stärkung von Medienbildung und Digitalem Lernen, Datenschutz, sowie OpenGovernment und E-Government werden nur unzureichend angegangen. Daraus wird deutlich, dass eine thematische Bündelung in einem „Internetministerium“ notwendig ist. Nur so wird diesen Themen jene gesamtgesellschaftliche Relevanz eingeräumt, die sie für die Gegenwart und die Zukunft Nordrhein-Westfalens hat. Analog zur Bündelung in einem Landesministerium ist es sinnvoll, dass der Landtag NRW einen „Internetausschuss“ einrichtet.

Veränderung der Lebenswirklichkeiten durch die Digitale Revolution

Die etablierte ökonomische, politische und soziale Struktur ist inkompatibel mit dem Stand der Technologie und den daraus resultierenden gesamtgesellschaftlichen Veränderungen. Fortschreitende Digitalisierung führt unter den jetzigen Bedingungen zu einer Verlagerung von Arbeit zu Kapital. Ob Roboter oder Algorithmen; immer mehr Arbeitsplätze werden durch die Digitalisierung in automatisierte, computergesteuerte Prozesse umgewandelt.

Dabei sind bisher weite Teile der sozialen Sicherungssysteme auf dem Stand der 1970er Jahre. Abzusehen ist heute schon, dass in der Phase des Übergangs in die durchweg digitalisierte Lebenswirklichkeit mindestens ein Drittel aller herkömmlichen Arbeitsplätze, so wie wir sie bisher gekannt haben, vom Wegfall bedroht sind. Dies betrifft nicht nur Beschäftigungsverhältnisse mit simplen Tätigkeiten, sondern auch Arbeitsplätze von vermeintlich höher und hoch qualifizierten Menschen. Aktuell ist die öffentliche Hand mit dem gegenwärtigen Steuersystem und der Sozialversicherung überhaupt nicht vorbereitet auf die technologisch exponentiell wachsenden Umwälzungen und deren revolutionierenden Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur in NRW, der Bundesrepublik und der ganzen Welt.

Mit dem Einzug der „Künstlichen Intelligenz“ in alle Lebensbereiche werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten sämtliche Strukturen im sozialen Sicherungssystem in Frage gestellt. Die Besteuerung des Faktors Arbeit wird nicht mehr ausreichen, um die nötigen Mittel für eine lebenswerte Welt mit sozialer Teilhabe bis ins hohe Alter zu gewährleisten.

Die Digitalisierungsdividende nutzen

Dabei könnten die notwendigen Steuermittel durchaus generiert werden. Dafür muss wieder zum Prinzip der Einheitlichkeit der Besteuerung zurückgekehrt werden. Das bedeutet insbesondere die Rücknahme jeglicher Privilegien bei der Besteuerung von Kapitalerträgen sowie die Bekämpfung des Ausnutzens ruinöser Steuervermeidungsstrategien. Außerdem muss der Bedeutungsgewinn von immateriellen im Verhältnis zu materiellen Gütern innerhalb des Produktionsprozesses auch im Steuer- und Sozialsystem seinen Niederschlag finden. Dieses wäre ein erster Schritt, um hin zu einer auskömmlichen Finanzierung der öffentlichen Hand über die Abschöpfung einer „Digitalisierungsdividende“ zu kommen.

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) einführen

Wir brauchen eine Antwort auf diese Entwicklung, bevor unsere Gesellschaft, wie wir sie heute kennen, auseinanderbricht. Neben der immer weiter aufgehenden Schere bei der Einkommensverteilung wird es in Zukunft darum gehen, wie wir die enormen Effizienzsteigerungen aufgrund der Digitalisierung von Arbeit sinnvoll zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen. Wir wollen die Digitalisierungsdividende nutzen, um ein sozial gerechtes Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) zu finanzieren. Nur mit dieser Kombination an konkreten Maßnahmen kann Nordrhein-Westfalen mittel- bis langfristig für die Menschen lebenswert bleiben.

Sinnvoll investieren, Innovation stärken und Integration aktiv angehen

Unser NRW der Zukunft muss seinen Fokus auf Investitionen, auf Innovationen und auf Integration legen, die digitale Spaltung verhindern und kommunale und bürgerschaftliche Gigabitnetze fördern. Die Entwicklung einer leistungsfähigen und flächendeckenden digitalen Infrastruktur ist für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung im digitalen Zeitalter. Die Attraktivität des ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen, die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Umstellung auf digitale Wertschöpfung hängen direkt von der Existenz eines schnellen Netzzugangs ab. Damit gehört der Aufbau einer leistungsstarken digitalen Infrastruktur zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Insbesondere im ländlichen Raum sind durch den Markt getriebene Unternehmen nicht in der Lage eine leistungsfähige digitale Infrastruktur aufzubauen.

Ebenso wie bei anderen Infrastrukturträgern (Verkehr, Energie, etc.) kann der Staat nicht untätig bleiben, sondern muss vor dem Hintergrund, dass gleichwertige Lebensverhältnisse nach dem Grundgesetz herzustellen sind, aktiv werden. Vor dem Hintergrund der immer weiter anwachsenden Datenmengen raten Experten seit Jahren zum Aufbau eines nachhaltigen Glasfasernetzes, welches Daten im Gigabit-Bereich übertragen kann.

Anstatt partiell scheintote Übergangslösungen wie „Vectoring“ zu fördern, sollten die zur Verfügung stehenden Mittel „volkswirtschaftlich sinnvoll und effizient in leistungsfähige, nachhaltige Infrastrukturen investiert werden“, so der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Investitionen müssen sich auf bürgerfreundliche Ausbauten der Netze konzentrieren, die hinreichende Reserven für die nächsten Jahrzehnte bieten.

Im Gegensatz zu anderen Technologien sind dabei symmetrische Bandbreiten möglich. Während gleichberechtigte Glasfaseranschlüsse in Deutschland noch weitgehend unbekannt sind, haben andere Länder bereits auf diese Schlüsseltechnologie umgestellt. In Japan und Südkorea basieren 2 von 3 stationären Breitbandanschlüssen auf Glasfaser, Schweden liegt mit knapp über 40 Prozent auf Rang drei des OECD-Rankings. Dagegen belegt Deutschland einfach nur Platz 29.

In Nordrhein-Westfalen fehlt eine Strategie für den Aufbau eines Hochleistungsnetzes über 50 MBit/s. Nach Angaben der Studie „nachhaltiger NGA-Netzausbau als Chance für Nordrhein Westfalen“ von 2015 benötigt eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur in Nordrhein Westfalen Investitionen in Höhe von 8,6 Milliarden Euro. Um grundsätzlich den nationalen sowie internationalen Anschluss nicht zu verlieren und ein flächendeckendes Glasfasernetz bis in das Jahr 2025 aufzubauen, müssen daher mindestens 860 Millionen Euro pro Jahr für den Breitbandausbau in den Haushalt eingestellt werden, so lange dies nötig bleibt. Dies hat die Landesregierung unter Rot-Grün seit Jahren nicht erkannt und auch nicht entsprechend gehandelt

Diese Mittel müssen eingesetzt werden, um den Aufbau einer kommunalen, dezentralen OpenAccess-Glasfaserinfrastruktur zu fördern – beispielweise über ein Modell wie das in der Studie benannte Konzept der „Nachhaltigen Netzerneuerung“. Die so finanzierten Glasfasernetze können an Netzbetreiber verpachtet werden und zu ihrer Refinanzierung beitragen. Zudem sind Bürgerinitiativen zu unterstützen, die sich für ihre lokale Breitbandversorgung einsetzen. Die sogenannte Brückentechnologie „Vectoring“ ist nicht förderfähig. Mit „Vectoring“ wird eine Re-Monopolisierung der Netze nicht verhindert, sondern gefördert.

Bildungshemmnisse abbauen und Kritik an Bildungsreformen ernst nehmen

Auch die Schulzeitverkürzung G8 am Gymnasium fügt sich nicht in die Systematik der „Digitalen Revolution“ aller Schulformen ein – zu Grunde liegen bei den Bildungsreformen ganz andere Probleme. Am Gymnasium kann zum Ende der Sekundarstufe I nicht der mittlere Schulabschluss erworben werden. Der Wechsel von anderen Schulformen, insbesondere von Realschulen und Sekundarschulen in die Sekundarstufe II am Gymnasium ist mit dem Wechsel in eine jüngere Alterskohorte verbunden.

Der Blick auf die anderen Bundesländer zeigt ein uneinheitliches Bild bezüglich der Dauer des Gymnasiums. Die an Nordrhein-Westfalen angrenzenden Bundesländer wie Niedersachsen stellen wieder auf G9 um; haben wie Rheinland-Pfalz die Umstellung auf G8 nie vollzogen oder überlassen es wie in Hessen der Entscheidung der einzelnen Gymnasien, ob sie einen acht- oder neunjährigen Bildungsgang anbieten. Die unterschiedlichen Bildungsgänge an den Gymnasien, auch aus den Nachbarländern, bilden für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, die von einem Bundesland in ein anderes wechseln, in der Regel eine zusätzliche Hürde.

Diese Schwierigkeiten sind bekannt und trotzdem konnte beim Runden Tisch in NRW zu G8/G9 für eine dauerhafte Beibehaltung des achtjährigen Bildungsgangs des Gymnasiums in der jetzigen Form kein Konsens festgestellt werden. Die Elterninitiativen „GIB-8“ und „G9- jetzt-NRW“ setzen sich für die Rückkehr zum früheren neunjährigen Bildungsgang ein. Wir benötigen eine verbesserte Anschlussfähigkeit und Erreichbarkeit der Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I. Deshalb muss ein neues Konzept für eine sechsjährige Sekundarstufe I für den Bildungsgang am Gymnasium her. Zusätzlich muss die gymnasiale Oberstufe flexibilisiert werden, die je nach Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schülern in 2 bis 4 Jahren absolviert werden kann.

Die Wissens- und Informationsgesellschaft beginnt mit der Teilhabe und dem Zugang zu Bildung

Die Digitale Revolution stellt das allgemeinbildende Schulwesen vor verschiedene Herausforderungen. Der freie Zugang zu Information und Bildung ist jedoch nicht nur im Hinblick auf die familienpolitische Entwicklung notwendig, sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Teilhabe Aller in unserer Gesellschaft. Hierbei ist die digitale Bildung eine der wichtigsten Ressourcen der Volkswirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Nicht nur durch den momentanen finanziellen Erhalt der Bildung, sondern durch zusätzliche Förderung, Weitergabe und Vermehrung von digitaler Bildung für Kinder und die gesamte Familie können der Fortschritt und der gesellschaftliche Wohlstand von Familien in Nordrhein-Westfalen auf Dauer gesichert werden.

Die Digitalisierung der Arbeitswelt bedeutet ein wachsendes Maß an Automatisierung. Über die industrielle Produktion hinaus sind auch Dienstleistungen und das Handwerk betroffen. Dies bedeutet eine Minderung des Bedarfs an üblichen Tätigkeiten und somit weniger Angebote geringer qualifizierter Beschäftigung. Dafür wandeln sich die Bedarfe hin zu innovativen und kreativen Tätigkeiten. Hieraus muss die Notwendigkeit die Schulbildung darauf auszurichten folgen. Insbesondere gilt es, den Bildungserfolg benachteiligter Kinder und Jugendlicher wirksam zu fördern. Die verschiedenen Medien sowie neue Informations- und Kommunikationstechniken beeinflussen immer mehr die Alltagswelt und das gesellschaftliche Leben. Der kompetente Umgang mit diesen wird somit zur Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.

In der heutigen Medien- und Wissensgesellschaft ist grundlegende Medienbildung für ein verantwortungsvolles und gelingendes Leben notwendig. Medienpädagogische Programme müssen daher verbindlich gewährleistet werden und durch die Qualifikation der Lehrkräfte gesichert werden. Nur so ist zu erreichen, dass insbesondere auch Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Lebensumständen die benötigten Fähigkeiten erwerben. Für den souveränen Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken sind darüber hinaus Grundkenntnisse der technischen Grundlagen notwendig. Die Vermittlung dieser Kenntnisse kann auch einen Beitrag dazu leisten, mehr und mehr junge Menschen in die Lage zu versetzen, digitale Angebote selbst zu entwickeln, so von reinen Anwendern zu Gestaltern der digitalen Zukunft zu werden – produzierende Konsumenten – in kurz: Prosumenten.

Hierfür sind Angebote für eine informatische Allgemeinbildung bereits ab den Kindergärten bis hin zu Schulen zu entwickeln und Betreuungs- über Erziehungs- bis hin zu Lehrkräften hinreichend zu qualifizieren. Sowohl eine grundlegende Medienbildung und wie auch eine informatische Allgemeinbildung zielen auf das praktische Handeln ab. Deshalb sind sie auch in praktischen Bezügen zu vermitteln. Daher ist es anzustreben, dass Kinder und Jugendliche in möglichst vielen Fächern die Grundlagen der Informationstechnik als Arbeitsmittel im Unterricht einsetzen können, um so praktische Erfahrungen sammeln zu können.

Für den Umgang in einer digitalisierten Welt sind unter anderem die Arbeit mit freier Software (Open Source), der Umgang mit freien Formaten und der Einsatz von Lernmaterialien unter freien Lizenzen unersätzlich. Immer noch entscheidet oftmals die soziale Herkunft über die gesellschaftliche Teilhabe in Nordrhein-Westfalen. Und gerade Familien müssen in Nordrhein-Westfalen das Recht auf freien Zugang zu Information und Digitaler Bildung mit der Lupe suchen. Bildung in diesem Bundesland muss kostenfrei gewährleistet werden.

Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person. Dabei sollen die Belange des Lernenden und die Rechte des Kindes, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention gefordert werden im Vordergrund stehen.

Wissenschaftliche Publikationen mit Open Access stärken und Potenziale ausschöpfen

NRW ist einer der zentralen Wissenschaftsstandorte in Europa. In dieser Position hat das Land auch eine wichtige Vorbildfunktion. Aus öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit muss auch der Öffentlichkeit zugutekommen. Noch immer sind aber viele wissenschaftliche Erkenntnisse nur gegen Bezahlung bei Verlagen erhältlich, obwohl dank moderner Technologien die Reproduktion der Werke praktisch kostenfrei erfolgen kann.

Der Wissenschaft in NRW ist dieses Problem sehr wohl bewusst. Sie geht daher zunehmend dazu über, ihre Arbeiten als so genannte Open-Access-Veröffentlichungen dauerhaft kostenfrei zugänglich zu machen. Damit handelt Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den von der Europäischen Kommission 2012 veröffentlichten „Empfehlungen über den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und ihre Bewahrung“ („Recommendation on Access to and Preservation of Scientific Information“).

Diese fordert die europäischen Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, dass bis 2016 60% der Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung in Europa entstehen, barrierefrei zugänglich sein müssen. Um dieses Ziel zu erreichen muss der Gesetzgeber nun umgehend tätig werden. Ein erleichterter Zugang zu Wissen führt zu einer erfolgreicheren Forschung sowie mehr Innovation und entfaltet somit eine den Wohlstand fördernde Wirkung. Neben dem wissenschaftlichen Aspekt ist Nordrhein-Westfalen ebenfalls in der Position, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, wenn es um die freie Verfügbarkeit und Bereitstellung von öffentlich finanzierten und behördlichen Datensätzen geht.

Der freie „Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und ihrer Bewahrung“ im Sinne des Open Access kann nur gelingen, wenn er entsprechend gefördert wird. Dies zeigt sich bereits an vergleichbaren Initiativen aus anderen Ländern: in Brandenburg wird im Zuge der dortigen Hochschulgesetznovelle von der dortigen Landesregierung „Open Access“ als besonders zukunftsweisend eingestuft. Diese Entwicklung ist Teil eines internationalen Trends, der in vielen anderen Staaten bereits deutlich weiter fortgeschritten ist als in NRW.

Nordrhein-Westfalen darf sich dieser Entwicklung nicht durch einen restriktiven Umgang mit den Ergebnissen der öffentlichen Forschungsförderung entziehen, wenn es seinen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiter einen Platz an der Spitze der Wissenschaftsstandorte ermöglichen möchte. Wissenschaft und Forschung leben vom freien Austausch neuer Erkenntnisse und von der Offenheit wissenschaftlicher Kommunikation.

Es liegt nun am Land ein deutliches Signal für eine freie, transparentere und für alle frei zugängliche, öffentlich geförderte Wissenschaft und Forschung im Sinne des Open Access zu setzen. Die Bibliotheken des Landes und der Kommunen leisten einen großen Beitrag zum einkommensunabhängigen Zugang und zur kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe. Dabei muss, unabhängig von gedruckten oder digitalen Veröffentlichungen, auf die Ausgewogenheit des Medienbestandes geachtet werden. Hierbei spielen breit gefächerte inhaltliche und kulturelle Aspekte eine größere Rolle als Prognosen zur populären Nachfrage.

Insbesondere die kommunalen Bibliotheken benötigen mehr Unterstützung um künftig vor allem auch im digitalen Bereich ihrem Auftrag nachzukommen. Einerseits brauchen diese Bibliotheken eine verstärkte finanzielle Unterstützung um den hohen Besucherzahlen gerecht zu werden. Vielerorts werden Öffnungszeiten gekürzt und Stellen gestrichen, anstatt der Nachfrage gerecht zu werden. Die Entwicklung, Bibliotheksmittel der Haushaltskonsolidierung zu opfern, muss beendet werden.

Das „Digitale Archiv NRW“ ist im September 2015gestartet. Für 2015 gab es dafür von der Landesregierung einmalig eine Erhöhung der Mittel um die digitale Archivierung besonders zu fördern. In dieser Startphase sind jedoch weiterhin finanzielle Fördermittel für die digitale Archivierung nötig, um die neuen Aufgaben in den Kommunen effektiv bewältigen zu können. Daher muss der Ansatz auch für die Folgejahre erhöht werden. Vor allem da der Anteil des Landes für die Deutsche Digitale Bibliothek auch aus diesem entsprechenden Haushaltstitel kommt.

Innovationen sind da möglich wo Menschen freie Netze nutzen können

Die Netzneutralität ist eine der Grundlagen des Internets. Nicht zuletzt dank dieses Mittels hat sich das Internet so erfolgreich entwickelt. Entsprechend kritisch sind die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate zu sehen. Die Regelungen in dieser Sache werden zunehmend schwammiger und bieten so an etlichen Stellen die Möglichkeit, Schlupflöcher zu suchen und alternative Modelle zu installieren. Die Deutsche Telekom AG hat mit ihrem Vorstoß zuletzt deutlich gemacht, dass der Konzern gewillt ist, diese Lücken der gesetzlichen Regelung auch direkt für sich zu nutzen. Die Konsequenz wäre sowohl für Start-Ups als auch für private Nutzer verheerend. Wir können an dieser Stelle nicht einfach zusehen und müssen entschlossen als Land NRW für die Erhaltung der Netzneutralität einstehen und zwar ohne jegliche Einschränkung.

Auch beim Thema Störerhaftung zeigt sich, dass der aktuelle Gesetzentwurf des Bundestages absolut mangelhaft ist und keinesfalls die dringend nötige Rechtssicherheit schafft. Fakt ist, dass Deutschland damit im internationalen Vergleich droht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten. Und an dieser Stelle muss gesagt werden, dass wir in Sachen freie WLAN-Hotspots ohnehin schon Entwicklungsland sind. Die Empfehlung des Bundesrates, diesbezüglich also endlich für Verbesserungen zu sorgen, ist das richtige Zeichen. Für diePiratenpartei NRW ist nun entscheidend, an der Entwicklung dran zu bleiben und in unserer Rolle als politische Opposition die Kontrollfunktion wahrzunehmen.

Die digitale Revolution verändert die Arbeitswelt – Potenziale fördern und NRW zukunftsfähig aufstellen

Die gesellschaftliche Entwicklung in NRW ist gekennzeichnet durch einen starken technologisch-wirtschaftlichem und kulturellen Wandel. Computerisierung und Digitalisierung haben zu einer Veränderung der Produktions- und Arbeitswelt geführt. Individualisierung hat alte Familien- und Sozialstrukturen aufgelöst. Diverse säkulare Probleme wie Massenfluchtbewegungen und Klimaveränderung haben Auswirkungen auch auf das Leben der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Es ist in der heutigen Zeit die Frage, ob man bei der nicht mehr zu leugnenden massiv gesteigerten Produktivität überhaupt noch den Begriff der Arbeit benutzen sollte. Auch der damit im Zusammenhang stehende Begriff der Arbeitsplätze im rein örtlichen Sinne verliert nach und nach an Bedeutung, wenn nicht sogar von einer zukünftigen Bedeutungslosigkeit ausgegangen werden muss.

Es wird vielmehr über eine sinnvolle Tätigkeit zu sprechen sein, die nicht nur sinnstiftend für den Einzelnen, sondern damit zwangsläufig auch für die Allgemeinheit sein wird. Der gesamte Komplex wird nicht nur ein Thema sein, welches man auf einfach-gesetzlicher Ebene zu klären hat, sondern es ist unmittelbar in der Verfassung anzusprechen. Hier ist der Begriff der Arbeit in Artikel 24 Absatz 1 Satz 3 der Landesverfassung NRW zu ändern.

Die Verfassungskommission des Landtags NRW hat sich ausschließlich mit dem 3. Teil der Verfassung (Staatsorganisationsrecht, Art.30–92) befasst. Aufgrund des bisherigen konservativen Beratungsverlaufs bzw. der Notwendigkeit zur Gewinnung einer Zweidrittelmehrheit deutet sich an, dass die zu erwartenden Verfassungsänderungen auf Vorschlag der Verfassungskommission keine Grundlage für einen demokratischen Aufbruch zur Lösung der dringenden politischen Herausforderungen darstellen werden. Damit kann und will sich die Piratenfraktion nicht zufrieden geben. Wir streben eine Verfassungsreform an, die die säkularen Herausforderungen benennt und die Lebenswirklichkeit zutreffend beschreibt, so dass sich die Menschen in NRW tatsächlich in der Verfassung wiederfinden können.

Die technologische Entwicklung ermöglicht es, dass nicht mehr jede monotone, wenig sinnstiftende oder sogar gefährliche Aufgabe von Menschenhand erledigt werden muss. Wir sehen dies als großen Fortschritt, den wir begrüßen und weiter vorantreiben wollen. Daher betrachten wir das Streben nach absoluter Vollbeschäftigung als weder zeitgemäß noch sozial wünschenswert. Stattdessen wollen wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen gerecht am Gesamtwohlstand beteiligt werden und fordern dazu die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Prekäre Beschäftigungen an Hochschulen beenden und Innovationen fördern

Die Regelungen zur Frage der Beschäftigungsverhältnisse der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte an den Universitäten in Nordrhein-Westfalen sind unzureichend. Die gültige Form des WissZeitVG hat zu einer Prekarisierung der wissenschaftlich und künstlerisch arbeitenden Menschen an Hochschulen und Universitäten geführt. Durch die dort eröffnete Möglichkeit, für maximal 12 Jahre lang befristete Verträge zu vergeben, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit kurzen Vertragslaufzeiten unter Druck gesetzt. Viele befinden sich nach 12 Jahren in einer beruflichen Sackgasse, da eine befristete Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist und Dauerstellen nicht existieren, obwohl diese immer wieder von verschiedensten Seiten, zum Beispiel von den Gewerkschaften, gefordert werden.

Die Entscheidung im neuen Hochschulzukunftsgesetz NRW, das Personal der Hochschulen nicht in den Landesdienst zurückzuversetzen, war falsch und stellt keine Verbesserung im Sinne des Grundsatzes der Verbesserung von Beschäftigungsbedingungen dar. Wir fordern unbegrenzte Arbeitsmöglichkeiten für Akademiker. Daueraufgaben sind mit Dauerstellen zu besetzen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind ausschließlich für eine Weiterqualifikation zulässig. Dabei darf es keine grundsätzliche zeitliche Obergrenze geben.

Kreativwirtschaft ernst nehmen und Start-ups besser unterstützen

Bei der Gründung von innovativen Unternehmen und Start-ups hängt NRW hinterher. Der Grund dafür ist nicht in einer einzelnen Ursache zu suchen. Unbestritten ist aber, dass die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmensgründer ein ganz wesentlicher Baustein sind, der volkswirtschaftlich richtig und sinnvoll ist. Da Existenzgründer in den ersten Phasen der Gründung normalerweise keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegen können, kommen normale Mittelstandskredite hier nicht infrage. Stattdessen bedarf es sogenannten Risikokapitals.

Hacker- und Makerspaces, sowie die FabLabs in Nordrhein-Westfalen bieten eine offene und demokratische Struktur für das Ausprobieren neuer Formen der Arbeit, Handwerk, Wissensvermittlung und kultureller Experimente. In vielen Städten NRWs gibt es mindestens eine dieser Räumlichkeiten, die sich jeweils mehr auf Handwerk oder digitale Kompetenzen spezialisieren.

Während FabLabs, Fabrikationslabore, die computergestützte Herstellung von Prototypen und Produktentwicklung spezialisieren, findet man bei Maker- und Hackerspaces gemeinsames Arbeiten an freier Software oder Hardwareexperimente. Die meisten diese

r freien Räume, die von Vereinen, Universitäten oder sogar Bibliotheken mit betrieben werden, stellen Digitalkultur, Gemeinschaft und gemeinsame Projekte und Hilfe zur Selbsthilfe in den Mittelpunkt. Diese neuen Akteurinnen und Akteure in der kulturellen Infrastruktur und Brutstätten für Innovationen für Start-ups müssen in den kommenden Jahren verstärkt unterstützt werden. Hier ist das Potenzial mitsamt der Kompetenz zur freien und barrierearmen Kompetenzvermittlung auf ehrenamtlicher Basis bereits vorhanden. Jedoch muss mit den Akteurinnen und Akteuren gemeinsam verhandelt werden, inwiefern Mittel eingesetzt werden können und sollen.

Die Game Development-Branche in NRW ist für die Kreativwirtschaft und die kulturelle Infrastruktur in NRW ein wichtiger Standortfaktor zur Schaffung von Lebensgrundlagen für Künstlerinnen und Künstler, Designerinnen und Designer und anderen kreativen Menschen von Grafik über Musik bis auch hin zur Dramaturgie. Die Förderung dieses Bereiches ist jedoch nach wie vor noch nicht solide aufgestellt, weil es immer noch keine Klassifizierung des Wirtschaftszweigs nach NACE (1893/2006/EG) für Spieleentwicklung in Deutschland gibt.

Zielgerichtete, verdachtsabhängige Polizeiarbeit statt anlassloser Massenüberwachung

Nach den Anschlägen in Paris im November 2015 ist der Ruf nach einem Ausbau der Massenüberwachung in der Europäischen Union sowie in Deutschland reflexartig laut geworden. Ähnlich verhielt es sich nach den vorangegangenen Anschlägen der letzten Jahre. Statt den Forderungen nach mehr Überwachungsbefugnissen blindgläubig Folge zu leisten, bedarf es einer sachlichen Analyse der Schwachstellen der europäischen Sicherheitsarchitektur. Es ist Aufgabe sowie moralische und faktische Verpflichtung aller Demokraten, Ängsten und Verunsicherung proaktiv entgegenzuwirken, sowie keine einfachen Antworten auf komplexe Fragestellungen zu präsentieren. Die meisten „einfachen Lösungen“ bieten keinen „sicherheitsrelevanten Mehrwert“.

Die zusätzlichen Massenüberwachungsmaßnahmen in Frankreich, welche nach den Attentaten vom 7. Januar 2015 in Paris eingeführt wurden, haben die erneuten Anschläge nicht verhindern können. Allerdings waren die Täter bereits polizeibekannt. Damit deutet sich an, dass es ein Problem bei der gezielten, verdachtsbezogenen Strafverfolgung von Terrorverdächtigen gibt, das nicht durch die Einführung noch weiterer Instrumente anlassloser Überwachung der Gesamtbevölkerung zu lösen ist. Eine kürzlich veröffentlichte Analyse der journalistischen Plattform „The Intercept“ zeigt, dass in allen von zehn in der westlichen Welt verübten dschihadistischen Terroranschlägen zwischen 2013 und 2015 die Täter bereits polizeilich bekannt waren. Ehrliche Sicherheitspolitik widmet sich kritisch diesen Schwachstellen. Die Fälle von Terroranschlägen oder Anschlagsversuchen müssen von unabhängiger wissenschaftlicher Seite ausgewertet werden, um so zielgerichtete, grundrechtsbewusste Polizeiarbeit zu fördern.

Moderne Polizeiarbeit ist grundrechtsbewusst, evidenzbasiert und verhältnismäßig: Überwachungsmaßnahmen müssen auf den wissenschaftlichen Prüfstand

Eine ehrliche Analyse über Wirksamkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit gilt es auch hinsichtlich bestehender Befugnisse insbesondere im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durchzuführen. In Erwartung einer noch weiter steigenden Anzahl an TKÜ-Maßnahmen (Funkzellenabfragen, Vorratsdatenabfragen, „Stille SMS“), sollen mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf erneut mehr Finanzmittel für eben jene Maß- nahmen veranschlagt werden. Parlamentarische Anfragen der Piratenfraktion haben dabei vielfach gezeigt, dass TKÜ-Maßnahmen in zunehmen Maße auch bei minder- oder mittelschweren Straftaten genutzt werden, obwohl ihr Legitimationsgrund der Kampf gegen den Terrorismus darstellte. Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen sind gleichzeitig höchst zweifelhaft und konnten bislang nicht nac

hgewiesen werden. Die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere auch der Berichtspflichten, wurde in der Vergangenheit von Opposition, Menschenrechtsorganisationen und Datenschutzbehörden scharf kritisiert. Ein unabhängiges Forschungsprojekt auf Grundlage einer Analyse von Fallakten der Polizei NRW und Experteninterviews muss die Maßnahmen einer kritischen Überprüfung unterziehen.

Auch die Arbeit des Verfassungsschutzes NRW muss endlich kritisch diskutiert und notwendige Schlussfolgerungen gezogen werden. Es gilt, den Verfassungsschutz aus seiner Intransparenz herauszuholen und die Arbeit der Behörde auf den parlamentarischen, wissenschaftlichen und haushälterischen Prüfstand zu stellen.

Defizite beim Schutz der Privatheit, des Datenschutzes und der IT-Sicherheit müssen augenblicklich angegangen werden

In einer digitalisierten Welt bedarf es besonders großer Anstrengungen, die Privatheit jeder und jedes Einzelnen zu schützen. Der Schutz der Privatheit und damit Datenschutz und ITSicherheit inbegriffen, ist Menschen- und Bürgerrecht und die Durchsetzung dieses Rechts folglich Aufgabe der Landesregierung. Dieser Aufgabe wird das Land NRW derzeit in keinerlei Maße gerecht. Ernsthafte Bestrebungen, die Aktivitäten zum Schutz der Privatheit zu erhöhen, sind nicht erkennbar.

Erfolgreiche Hackerangriffe auf NRW-Ministerien der vergangenen Woche verdeutlichen die dringende Notwendigkeit in Weiterbildungsangebote und Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit für alle in der Verwaltung angestellten zu investieren. Der Stellenpool für E-Government muss explizit auch Experten im Bereich Datenschutz, „Privacy Impact Assessments“, „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ beinhalten. Es müssen umfängliche Maßnahmen getroffen werden, um bereits die Verwaltung des Landes für eine digitalisierte, grundrechtsbewusste Gesellschaft fit zu machen.

Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) benötigt eine aufrichtige Erhöhung ihrer Ressourcen. Die LDI und ihr Team leisten wertvolle Arbeit für die sachgerechte Einhaltung der Bundes- und Landesdatenschutzgesetze sowie des Informationsfreiheitsgesetzes in einer sich schnell wandelnden, digitalisierenden Gesellschaft. Als unabhängige Landesbehörde ist die LDI für die Durchsetzung zweier wachsender Rechtsbereiche verantwortlich, bei denen sie ein weites Spektrum an Kompetenzanforderungen erfüllen muss. Um den Anforderungen gerecht werden zu können, muss die LDI dabei auf einen gut ausgebildeten und quantitativ ausreichend ausgestatteten Personalstab zurückgreifen können. Die Behörde ist allerdings strukturell unterfinanziert.

Die LDI ist im Vergleich zu anderen Bundesländern und der Bevölkerungszahl NordrheinWestfalens auffallend schwach ausgestattet. Auch die im Haushaltsentwurf 2016 avisierte Erhöhung um zehn Stellen konnte die bestehende Personallücke nicht beseitigen, denn schon länger offenkundige Defizite müssen dabei zwangsläufigunangetastet bleiben. Die LDI soll für kommende Aufgaben hinsichtlich der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ausgestattet werden, nicht aber für dringend notwendige Überprüfungen wie die der Verbunddateien oder der TKÜ-Maßnahmen.

Willkommenskultur kultivieren, Chancen der Zuwanderung nutzen und Rassismus bekämpfen

Mit großem Kraftaufwand hat die Landesregierung unter Rot-Grün versucht, die Versäumnisse der letzten Jahre im Bereich der Flüchtlingspolitik aufzufangen. Die Landesregierung beschloss Ausgaben von insgesamt vier Milliarden Euro für die Gruppe der sogenannten Asylbewerber und Flüchtlinge für 2016, weswegen sich in der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan 2016 ein Kreditbedarf von 1,8 Milliarden Euro ergab. Die Ausgaben und der Kreditbedarf wären definitiv nicht in dieser Höhe nötig gewesen, wenn die Landesregierung frühzeitig die Flüchtlingsaufnahme und - integration in NRW auf ein nachhaltiges, humanes und dezentrales System umgestellt hätte. Seit mindestens 2011 steigen die Flüchtlingszahlen und seither bestand die Notwendigkeit, das Land und die Kommunen darauf vorzubereiten und eine flüchtlingspolitische Wende sicherzustellen. Unsere vielzähligen konstruktiven Vorschläge für eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme liegen seither auf dem Tisch. Damit war die in der Presse kolportierte Aussage, dass wegen der Kosten der Flüchtlingsintegration die Neuverschuldung geringer sinkt als geplant, fatal und inkorrekt.

Die Notunterbringung in Turnhallen, Hotels, Hostels, Zelten, Baumärkten und Containern ist, wenn man Berechnungen aus der Kommune Köln auf das Land hochrechnet, mehr als doppelt so teuer wie die Unterbringung in regulären Landesaufnahmen in Festbauweise. Durch einen vorausschauenden Ausbau des Erstaufnahmesystems hätten Kosten vermieden werden können; weitere hohe Kosten könnten auch in Zukunft vermieden werden. Darauf wollen wir weiterhin hinweisen.

Leider zeigt sich demnach auch im Bereich der Flüchtlingspolitik, dass die Landesregierung zurzeit nicht in der Lage ist, zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen, da nicht weiter als nur bis zum nächsten Tag oder maximalbis zur nächsten Wahlperiode gedacht wird. Für das Jahr 2015 mussten deshalb alleine vier Nachtragshaushalte erstellt werden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass auch weitere Haushaltsentwürfe der Zukunft ständiger Nachjustizierung bedürfen. Die Landespolitik ist von Strukturlosigkeit geprägt. Sie ist Ausdruck von ständigem Hinterherlaufen hinter den aktuellen Entwicklungen. Das wollen wir ändern.

Das Land Nordrhein-Westfalen braucht eine nachhaltige und zukunftsorientierte Haushaltspolitik. Mit einer wachsenden Bevölkerung ergeben sich neue Chancen und Rahmenbedingungen für die Konsolidierung der Landesfinanzen. In Zukunft könnte erreicht werden, dass mehr Menschen die nordrhein-westfälischen steigenden Schulden und Pensionsausgaben stemmen. Das kann aber nur gelingen, wenn die vielen Fehler der Vergangenheit im Bereich der Integration und Aufnahme von Flüchtlingen und Zugewanderten vermieden werden.

Ausländer müssen rechtlich und tatsächlich gleichgestellt werden. Dazu eignen sich auch die Instrumente der Haushaltsführung. So müssen z.B. Bundeszuweisungenfür die Flüchtlingsaufnahme an die Kommunen mit konkreten Maßgaben für die Unterbringung verkünpft werden. Die Kommunen sollten verpflichtet werden, die für jeden Flüchtling zur Verfügung stehenden Beträge in eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung mit festgelegten Standards zu investieren. Nicht über Standards in Unterkünften zu sprechen kann auf keinen Fall die Antwort auf die aktuelle Herausforderung sein. Nur mit Standards wie z.B. der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen können die Kosten der Flüchtlingsaufnahme auf Dauer gesenkt werden und nur die humane Aufnahme kann dafür sorgen, dass die Neuankömmlinge bestmöglich integriert werden.

Zurzeit verursachen die Unterbringung in Sammelunterkünften, die Schlechterstellung von Asylbewerbern und anderen Zuwanderergruppen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeitsmarktzugang und demokratische Teilhabe immense Folgekosten und verhindern Integration – die seit Jahrzehnten gesetzlich als Soll-Vorschrift vorgeschrieben ist.

Asylbewerber und Zuwanderergruppen erhalten weniger Rechte, leben weiter am Rand der Städte in Massenunterkünften und müssen viele Einschränkungen in Kauf nehmen. Diese Sonderregelungen kosten mehr Geld, als eine normale Eingliederung in die Sozialsysteme jemals kosten würde. Das Argument bezüglich des Konnexitätsgebotes im Zusammenhang mit Standards in der Flüchtlingsaufnahme kann nicht gelten, wenn die Unterbringung in regulären Wohnungen laut verschiedener Berechnungen kostengünstiger ist und die Pauschale nach §4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) einer Vollfinanzierung gleichkommt. Hier fehlt der eindeutige Wille zu einer flüchtlings- und integrationspolitischen Wende.

Das zeigt sich auch an den neuen Lösungsvorschlägen für die Krise der Erstaufnahme des Landes: Mit der dauerhaften Errichtung von großen Aufnahmestellen hatdie Landesregierung den falschen Weg eingeschlagen. Kleinere und dezentrale Einrichtungen waren bisher in NRW die Regel. Wir würden vielmehr an einem Knotenmodell arbeiten, anstatt den falschen Weg der Großasyle wie in Hessen und Bayern zu gehen. In Massenunterkünften ist es fast unmöglich, den von der Landesregierung versprochenen und im „Eckpunkte zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Regeleinrichtungen des Landes NRW“ festgezurrten Paradigmenwechsel in der Landesaufnahme zu vollziehen.

Neben dem Inhaftierungsprogramm namens „Gesetz zu Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung“ wurde das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ mit den Stimmen aus NRW auf den Weg gebracht. Beide Gesetze sind höchst umstritten und ihre Verfassungsmäßigkeit wird stark bezweifelt. Die Kostenansätze in den Landeshaushalten für Rückführungen sind zu senken,zumal die Landesregierung vermehrt auf freiwillige Rückkehr setzen will und die Flüchtlingszahlen aus den Westbalkan-Staaten seit längerem auf einem niedrigen Niveau sind. Außerdem sind Abschiebungen zumindest im Winter per Erlass auszusetzen.

Diskriminierende Gesetze und Sonderbehandlungen haben den Umstand befördert, dass Teile der Bevölkerung Hilfesuchende als Menschen zweiter Klasse wahrnehmen. Flüchtlingsfeindliche Straftaten befinden sich quantitativ und qualitativ in NRW auf einem erschreckend hohen Niveau. Rassismus und Hürden der Integration müssen ab- statt aufgebaut werden. An dieser Aufgabe muss auch fiskalisch sofort gearbeitet werden, trotz der Herausforderungen durch die aktuell aufgrund der vielen Krisen in und um Europa steigenden Flüchtlingszahlen.

Menschenfeindliche Einstellungen sind keine Phänomene an den Rändern der Gesellschaft, sondern bis weit in die Mitte der Bevölkerung verbreitet. Politische Bildung ist ein Schlüssel zur Vermeidung von Rassismus und zur Förderung des Pluralismus sowie der Demokratie. Auf Regionalkonferenzen muss ein Austausch von Helferinnen und Helfern in den Regierungsbezirken in die Wege geleitet werden. Ziel muss die Erstellung eines Handlungskonzepts für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in ganz NRW sowie für die Ausgestaltung einer hauptamtlichen Koordinierungsstelle sein.

Integration ist der Schlüssel für Akzeptanz und baut Vorbehalte ab

Die gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten an allen Bereichen des Lebens ist die Zielsetzung im Handlungsfeld\\\"gesellschaftliche Teilhabe und Integration\\\". Von zentraler Bedeutung ist auch die Integration von Zugewanderten in das unmittelbare Wohnumfeld als Lebensmittelpunkt und wichtigstes Kontaktfeld sowie die Stärkung der gemeinsamen aktiven Mitgestaltung ihres Wohnumfeldes mit Angehörigen der Aufnahmegesellschaft.

Die Piratenfraktion forderte bereits im strukturell unterfinanzierten Integrationshaushalt 2015 eine Erhöhung um 30 Millionen Euro. Diese Verdopplung des Integrationshaushaltes wurde damals abgelehnt.

Die aktuelle Zuwanderungssituation hat sich seit 2015verändert. Neben den Menschen, die von der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union Gebrauch machen, steigen die Zahlen der Geflüchteten. Im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 15.10.2015 wurden insgesamt 201.684 Asylbewerber in den Einrichtungen des Landes aufgenommen. Im Jahresvergleich 2014 zu 2015 hat somit eine Steigerung um 299% stattgefunden. Dieser Trend hat sich im Jahr 2016 bislang nicht fortgesetzt. Stattdessen sind die Neuzugänge stagnierend bis rückläufig.

Dennoch: Nachdem die Erstversorgung dieser geflüchteten Menschen gewährleistet ist, rücken Integrationsmaßnahmen und damit der Integrationshaushalt stärker in den Fokus. Es bedarf einer vorausschauenden und finanziell auskömmlichen Planung, um die Herausforderungen im Bereich der Integration erfolgreich und nachhaltig zu meistern.

Der Integrationshaushalt 2016 wurde von der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen lediglich um circa 20 Millionen Euro erhöht. Diese Erhöhung kam schon zu spät und hinkte der aktuellen Entwicklung der Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen deutlich hinterher. Zusätzliche Anpassungen des Integrationshaushaltes sind notwendig, um auf der einen Seite die strukturelle Unterfinanzierung der letzten vier Jahre zu kompensieren und auf der anderen Seite auf die veränderte Ausgangslage adäquat zu reagieren. Die Zugewanderten müssen direkt und passgenau unterstützt werden. Gleichzeitig ist die Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft, Zugewanderte zu integrieren, zu erhöhen. Selbstverständlich ist es auch notwendig, den Bund weiterhin nachhaltig in die Zahlungspflicht zu nehmen.

Unterstützung beim Spracherwerb

Wir müssen Maßnahmen fördern, die in den bestehenden Strukturen allen Flüchtlingen einen kostenlosen Deutschkurs ermöglichen. Zukünftig darf kein Flüchtling selbst die Kosten für einen Deutschkurs tragen müssen. Über bestehende Strukturen werden Maßnahmen gefördert, die das Ziel verfolgen, dass sowohl Migrantinnen und Migranten als auch Flüchtlinge bereits bei ihrer Ankunft in Nordrhein-Westfalen über einfache Deutschkenntnisse, grundlegendes Wissen über die Aufnahmegesellschaft in den Bereichen Staatssystem, Bildungssystem, Arbeitsmarkt und Anerkennung von Abschlüssen verfügen sowie für die Schwierigkeiten und Chancen sensibilisiert werden, die sich ihnen im Integrationsprozess stellen. Diese Maßnahmen werden, soweit erforderlich, bereits in den Landesaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge angeboten.

Das Lehrpersonal muss darin geschult werden, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterrichten und dabei berücksichtigen können, dass zum Teil Traumata und immense Zukunftsängste vorherrschen. Projekte und Maßnahmen zur Fortbildung von Lehrpersonal im Bereich der didaktischen, pädagogischen sowie sozialen Kompetenzen im Umgang und Prozess der sprachlichen Vermittlung in der Einstiegsphase des Zweitsprachenlernens werden im Rahmen der bestehenden Strukturen gefördert.

Möglichkeitsräume gegen faschistische und extremistische Weltbilder schaffen

Sicherheitsmaßnahmen wie mehr Überwachung, mehr Befugnisse für Polizei und Sicherheitskräfte sind lediglich dazu da, um Symptome zu bekämpfen. Wer das Problem der anwachsenden faschistisch-rechtsextremen oder extremistischen Straftaten effektiv bekämpfen will, bekämpft die Ursachen dieser besorgniserregenden Entwicklungen.

Das ist nicht Kontrolle sondern die Schaffung von mehr Möglichkeitsräumen für Individuen und auch Gruppen. Vor allem in der Kulturförderung ist ein effektiver Einsatz von relativ wenigen Haushaltsmitteln im Vergleich zum Gesamthaushalt eine große Wirkung zu erzielen. Dem, was Extremisten und Faschisten anhängen, fordern und gesellschaftlich missbrauchen wollen, gilt es Kultur und Bildung entgegenzusetzen. Dies sind Demokratie, Menschenrechte und eine friedliche Koexistenz, Akzeptanz und Austausch. Verstärkte Investitionen in diesem Bereich sorgen für eine nachhaltige Bestands- und Entwicklungsgarantie für unsere demokratische, freiheitliche Kultur, Kunst und Gesellschaft. In den Möglichkeitsräumen der Kultur sind Anderes, Fremdes und Neues stets eine Bereicherung und Inspiration. Diese Räume helfen die Akzeptanz und den Austausch zwischen den Menschen zu etablieren und zu erhalten.

Der durch Krieg, Hass und Gewalt ausgelöste Strom der Geflüchteten wird und muss in diesem einen Europa als „Melting-Pot“ aufgenommen werden. Die positiven Effekte und Bereicherungen neuer Menschen in unserer Mitte können durch die vermittelnde Kraft der Kultur, Kunst und Bildung am effektivsten aktiviert werden.

Kultur zum Nutzen der freiheitlichen, egalitären und gemeinschaftlichen demokratischen Wertegemeinschaft ausbauen und stärken

Eine Verdopplung wichtiger Titel und Titelgruppen des Kulturhaushaltes führt dazu, dass die bisherigen noch recht eng gefassten finanziellen Möglichkeitsräume in der Kultur- und Kunstförderung massiv ausgeweitet werden. Diese Investitionen werden sinnvoll und im Hinblick auf mögliche Flexibilisierung, Diversifizierung und Ausweitung der jeweiligen Tätigkeit/Aufgabe eingesetzt. Dies bedeutet, dass davon Titel und Titelgruppen betroffen sind, deren Zweckbestimmung zusätzlich zu den regulären Tätigkeiten eine Ausweitung für Projekte mit integrativem und niedrigschwelligem Charakter haben. Dies soll alle Kultursparten betreffen, alle Bereiche von Theater und Oper bis hin zur Breitenkultur, Off-Kultur und Freier Szene. Dies schafft Räume zur Erprobung und Etablierung von Vielfalt durch bewusst groß- zügiger verteilte Mittel. Die Erhöhung der Mittel müssen gemeinsam mit den Kulturschaffenden und Institutionen dialogisch verteilt werden. Dies ist auch in der Fertigstellung des ersten Kulturförderplanes zu beachten.

Meinungspluralismus leben und Demokratie stärken

Der Pluralismus ist ein bedeutender Baustein der Demokratie. Und dieser Pluralismus ist nur ein funktionierender und lebendiger Diskurs vielfältiger Stimmen und Meinungen, wenn diese Vielfalt auch in medialer Vielfalt ihren Ausdruck findet. Wir setzen uns also entschieden für eine Erhaltung der Medienvielfalt ein. Diese kann jedoch nur unter fairen Wettbewerbsbedingungen am Markt auch Realität bleiben. Um dieser Maßgabe Rechnung zu tragen, bedarf es einer Anpassung in Sachen Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen. Analog zu den Bestimmungen denen der NDR unterliegt, sollte auch dem WDR eine Reduzierung der Werbung gesetzlich verordnet werden. Auf diese Weise wäre es möglich, den lokalen Rundfunkanbietern ihre Position am Werbemarkt zu sichern. Und man würde dies erreichen ohne den WDR in seinen Strukturen dadurch nachhaltig zu beschädigen. Es kann an dieser Stelle also nur das Ziel sein, die Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft durch ein entsprechendes Engagement zu stärken, ganz im Sinne einer funktionierenden Zivilgesellschaft.

Sperrklauseln sind demokratiefeindlich und entwerten Wahlen

Die Einführung von Sperrklauseln in der parlamentarischen Demokratie bewirkt eine Einschränkung der elementaren Rechte und der Beteiligungsmöglichkeiten des Bürgers. Der Bürger in der Demokratie unterscheidet sich von Bürgern anderer Herrschaftssysteme grundlegend darin, dass für ihn die Möglichkeit der Wahl oder Abstimmung gegeben ist.

Einer der wichtigen Wahlgrundsätze ist die Gleichheit der Wahl. Die Gleichheit des Wahlrechts bedeutet, dass jeder gültigen Stimme dasselbe Stimmgewicht zuzukommen hat. Eine Durchbrechung dieses Wahlgrundsatzes erfolgt u.a. durch Sperrklauseln. Danach verbleibt es zwar vordergründig beim gleichen Zählwert, der Erfolgswert ist aber durchbrochen, wenn nicht eine Mindestanzahl von Stimmen erreicht worden ist. Wir wollen, dass die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger bei Kommunalwahlen in NRW weiterhin umfassend gehört werden. Sperren und Schranken gehören nicht aufgebaut, sondern abgebaut. Es ist eine Bereicherung für die Gesellschaft, wenn neue Ideen gehört werden und ihren Weg in die Parlamente finden. Alle politischen Argumente sprechen gegen eine Sperrklausel. Wir werden die Einführung einer kommunalen Sperrklausel bis auf das letzte Wort bekämpfen.

Demokratie fängt mit Aufklärung an – Verbraucherschutz benötigt Verfassungsrang

In Zeiten transatlantischer Handelsabkommen nach ACTA wie TTIP, CETA und TiSA, Weichmachern in Kinderkleidung, zweifelhaftem Datenschutz und versteckten genmodifizierten Produkten in unserer Nahrung als Beispiele erscheint uns Aufklärung mehr als überfällig. Deshalb muss der Verbraucherschutz in die Landesverfassung aufgenommen werden.

Die digitale Revolution beschleunigt die Energie- und Verkehrswende – ein Braunkohleausstieg ist nötig

NRW ist von der Energiewende nahezu ausgeschlossen und setzt weiterhin auf Braunkohle. Fehlende Planungssicherheit und drohende Insolvenzen erschweren den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das neue EEG bremst den Eigenstromverbrauch und macht den Bau kleiner Energieanlagen durch das Ausschreibungssystem unrentabel.

Braunkohlekraftwerke und Braunkohleabbau werden in NRW dagegen noch jahrzehntelang massive lokale und globale Schäden verursachen. Sogar der Stillstand von veralteten und abgeschriebenen Braunkohlekraftwerken muss von den Stromverbrauchern bezahlt werden. Moderne und hochflexible Gaskraftwerke dagegen werden stillgelegt und der notwendige Strukturwandel bleibt aus. Durch diese Politik geraten Kommunen, die an dem fossilen Kraftwerkspark beteiligt sind, in immer größere Finanzierungsnöte. Zwar formuliert die Landesregierung Ausbauziele für Erneuerbare Energien und Klimaschutzziele, verbessert jedoch nicht die Rahmenbedingungen, die zur Zielerreichung führen würden. Stromsperren wegen unbezahlter Rechnungen erreichen bei Privathaushaushalten immer neue Höchstmarken, während die Industrie mit großzügigen Ausnahmeregelungen geschützt wird.

Die Digitalisierung der Energiewende trifft zunehmend auf den Widerstand der Stromverbraucher, da diese einseitig belastet werden und massive Eingriffe in deren Privatsphäre und Eigentum vorgenommen werden. Mögliche Stromeinsparungen durch Effizienzgewinne können derzeit nicht die Kosten der „Smart-Meter“ wettmachen.

Die Vision einer intelligenten, dezentralen und partizipativen Energiewende

Die Digitalisierung der Energiewende bietet gerade auch in NRW die Möglichkeit, dass viele kleine dezentrale Kraftwerke die Versorgungssicherheit gemeinsam gewährleisten können. Jeder Bürger soll sich dabei nach eigenem Ermessen an der Energiewende beteiligen können – sei es als konsumierender Produzent (Prosument) oder als Mitglied einer Bürgerenergiegenossenschaft. Prosumenten, die Energie verbrauchen und produzieren, leisten ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit, wenn durch variable Strompreise Anreize für netzdienliches Verhalten geschaffen werden.

Elektromobile sollen neben der Mobilität auch als Energiespeicher dienen. Ein flexibler Ausgleich der erneuerbaren Energien lässt sich durch den Einsatz von MiniBlockheizkraftwerken erreichen, die, je nach Bedarf, wärme- oder stromgeführt betrieben werden. Virtuelle Kraftwerke sollen dann kontinuierlich die Rolle der derzeitigen Großkraftwerke übernehmen. Der geregelte Ausstieg aus der Braunkohle bis 2030 gibt Gaskraftwerken neue Finanzierungsmöglichkeiten und sichert die Erreichung engagierter Klimaschutzziele.

Die Erhebung von Energiedaten soll entweder freiwillig erfolgen, oder sich technisch eindeutig begründen lassen. Eigentumsrechte, Datensicherheit sowie die weitere Verwendung der Daten sollen verbraucherfreundlich reglementiert werden. Durch eine dezentrale Energiegewinnung bleibt die Wertschöpfung in den Kommunen und wegbrechende Gewinne aus Beteiligungen an Kohlekraftwerken können überkompensiert werden. Dadurch soll der finanzielle Handlungsspielraum der Kommunen langfristig vergrö- ßert werden.

Die Energiewende hat als Gemeinschaftsprojekt angefangen und soll es nun wieder werden. Bürgerliche Selbsthilfe und Eigenverantwortung werden durchBürgerenergiegenossenschaften gestärkt. Diese erzeugen Strom, beliefern ihre Mitglieder und lassen diese an der Wertschöpfung teilhaben. Auf diese Weise werden niedrige Energiekosten und damit sozialverträgliche Kostenstrukturen auf lange Sicht garantiert. Auch Energieeffizienzprojekte und Nahwärmenetze sollen in Zukunft durch Bürgerhand realisiert werden. Analog zu den Ausnahmeregelungen für die Industrie, sollen auch einkommensschwache Privathaushalte vor ruinösen Stromkosten geschützt werden.

Nötige Maßnahmen zur Energiewende jetzt einleiten

Wir PIRATEN fordern den Ausstieg aus der Braunkohle bis 2030. Prosumenten, Bürgerenergiegenossenschaften und virtuelle Kraftwerke müssen gefördert und unterstützt werden. Dies kann dadurch erreicht werden, dass Bürger, Fachkräfte und Kommunen auf regelmäßigen Veranstaltungen und Internetplattformen zusammengebracht werden. Das Angebot der Energieagentur NRW muss dahingehend deutlich ausgebaut werden. Die Energiewende muss für den Bürger transparenter werden und zum Mitmachen anregen. Dies kann über Weiterbildungsmöglichkeiten für Fachfremde, Infoveranstaltungen und Angebote im Internet erreicht werden, welche durch die Landesregierung initiiert werden.

Hürden für Bürgerenergieprojekte und virtuelle Kraftwerke bei Ausschreibungen nach dem EEG müssen mit fachlicher und finanzieller Unterstützung beseitigt werden. Dazu muss ein fester Förderfonds eingeführt werden. Freiwillige und engagierte Ausbauziele für Bürgerenergie sollen zusammen mit Kommunen und Bürgern formuliert und umgesetzt werden. Es muss ein neues Vermarktungsmodell geschaffen werden, das die ökologische Wertigkeit (Grünstromeigenschaft) und die regionalen Integrationsvorteile des dezentralen EE-Stroms anerkennt.

Jede künftige Landesregierung muss ihre Bemühungen zur Einführung eines Grünstrommarktes engagierter vorantreiben, wobei die regionale Direktvermarktung besonders gestärkt werden soll. Die zeitnahe Einführung von variablen Strompreisen ist nötig, damit durch angepasstes individuelles Verhalten Versorgungssicherheit entstehen kann. Die immer weiter steigende Anzahl an Stromsperren muss beendet werden.Dafür machen wir uns stark.

Autonomes Fahren als Teil der Verkehrswende verstehen- NRW als Vorreiter installieren

Vergleichbar mit den Umwälzungen in der Kommunikation werden wir nun durch die Digitale Revolution auch Umwälzungen in der Mobilität erleben. Wir brauchen in der Infrastrukturpolitik nicht nur dringend Instandhaltungsinvestitionen, sondern auch ein grundsätzlich neues Betriebsupdate. Das autonome Fahren bietet die Möglichkeit für eine Erneuerung von Verkehr und Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Autohersteller sehen sich vermehrt als zukünftige Mobilitätsdienstleister denn als Produzenten und folgen damit den aus der IT-Branche bekannten Mustern.

Durch die Digitalisierung flexibilisieren wir sowohl den Öffentliche Personenverkehr (ÖPNV) als auch den individuellen Autoverkehr (MIV) und stimmen beide Verkehrsträger zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer besser aufeinander ab. Davon sollen vor allem die Berufspendler profitieren, denen die „Freude am Fahren“ vielleicht in der Freizeit wichtig ist, aber nicht im Berufsverkehr. So ist es vielen Berufspendlern egal, mit welchem Transportmittel sie zur Arbeit gelangen. Es soll „nur“ möglichst schnell und bequem gehen – und ohne Stau beziehungsweise lange Wartezeiten.

Das Autonome Fahren bietet sinnvolle Ergänzungswege für den Öffentlichen Personenverkehr. Dazu müssen die öffentlichen Verkehrsbetriebe und nordrhein-westfälischen Zweckverbände frühzeitig dieses Geschäftsfeld erkennen und ihr gegenwärtiges Geschäftsmodell anpassen sowie die Möglichkeiten des Autonomen Fahrens aktiv nutzen. Wir dürfen nicht abwarten, bis immer höhere Zuschüsse an die Verkehrsbetriebe nötig sind, weil diese nach einem Jahrzehnt der Effizienzsteigerung vermeintlich sichere Kunden- und Marktanteile an andere Branchen verlieren. Der Mehrwert liegt in einer erweiterten Vernetzung intelligenter Mobilitätssysteme, die intermodale, lückenlose Transportketten unter Einbezug von Bus, Bahn und Auto vorsehen. Die Gewährleistung von Mobilität sowie der Umwelt- und Klimaschutz sind wichtige politische Ziele. Autonomes Fahren ermöglicht Mobilitätskonzepte, die die Vorteile des Öffentlichen Personenverkehrs mit denen des Individualverkehrs verbinden und zugleich helfen Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen.

Eine gesellschaftliche Debatte hat bisher nicht ausreichend stattgefunden. Eine moderne Verkehrswende ist nötig, damit alle Menschen langfristig mobil sein können – auch bei der aktuellen Bevölkerungsentwicklung. Eine nachhaltige Verkehrswende ist wichtig, um langfristig den Landeshaushalt zu entlasten und ein finanzielles Gleichgewicht zu erreichen, was aktuell in diesem Haushalt nicht vorhanden ist.

NRW bietet als Flächenland mit seinen Metropolregionen und seinen ausgedehnten ländlichen Bereichen ideale Voraussetzungen für Studien und regionale sowie flächendeckende Praxistests. Die NRW-Wirtschaft braucht solche wie vorbeschriebene Innovationen.

Die Kehrseite der Medaille - Verbesserung der Einnahmen des Landeshaushalts - Zukunft der Haushalts- und Finanzpolitik

In die anstehende Legislaturperiode von 2017 bis 2022 fällt der Zeitpunkt, an dem die Schuldenbremse greifen soll (2020). Umso wichtiger ist die Fortsetzung der Konsolidierung der Staatsfinanzen auch und gerade der Bundesländer. NRW ist darauf angewiesen, die Einnahmeseite unabhängig von Konjunkturzyklen zu stärken und ausgeglichene Haushalte zu präsentieren, um gleichzeitig den hohen Ausgabenerfordernissen der Gegenwart und Zukunft gerecht werden zu können.

Neben der Konsolidierung der Ausgabenseite - Entbürokratisierung von Verwaltungshandeln, Streichung von Fehlsubventionen, Beachtung der Hinweise und Empfehlungen des Landesrechnungshofes - ist die Steigerung der Steuereinnahmen unerlässlich. Demgegenüber darf es keine Verhökerung von \\\"Tafelsilber\\\" des Landes geben und eine Privatisierung staatlicher Grundaufgaben der Daseinsvorsorge lehnen wir PIRATEN ab.

Wesentliche Kriterien der Einnahmenzuwächse sind indessen nicht die Einführung von neuen oder die Erhöhung bestehender Steuerarten. Vorrangig muss es um die Realisierung und somit Beitreibung bestehender Ansprüche des Staates bei seinen Steuerbürgern, Unternehmen und Konzernen gehen. Dabei geht es in erster Linie um Steuervollzug, das Stopfen von Schlupflöchern und die Eliminierung von Umgehungstatbeständen.

Deutschland gehen Jahr für Jahr durch Steuerumgehung, aggressive Steuergestaltungspraktiken und Steuerhinterziehung mehr als 160 Milliarden Euro verloren. Nach dem sog. Königsteiner Schlüssel entfallen auf NRW mehr als 30 Milliarden EUR. Nicht festgestellte Summen verschwinden durch Auslagerung von Vermögenswerten in legale aber illegitime Steuergestaltungen.

NRW muss sich nachhaltig für die Beseitigung steuerfeindlicher Praktiken einsetzen, um so die Pfründe der wirtschaftlichen Kraft NRWs als europaweit mitführender Industrie- und Dienstleistungestandort zu sichern und vor allem hieraus die erforderlichen Mehreinnahmen zu generieren. Dies hätte überdies einen unmittelbaren Effekt zur dringend notwendigen Verbesserung der Finanzhaushalte der Städte und Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften zur Folge.

Unabhängig davon setzen sich die Piraten NRW für die verfassungskonforme und so bürokratioearm wie mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer ein.

Parallel dazu setzen sich die PIRATEN für eine Rückführung der zum 1.1.2015 von 5 % auf 6,5% erhöhten Grunderwerbsteuer um 1,5 % ein.

Zur Entlastung der Kommunen ist die sog. \\\"Abundanzumlage\\\" abzuschaffen und ist die den Kommunen zugute kommende und in den letzten 2 Jahrzehnten sukzessive von ehemals 28% auf jetzt faktisch rd. 22 % abgesenkte Verbundquote jährlich um 1 % bis zur Höhe von insgesamt 28 % (bis 2023) wieder zu erhöhen

Schließlich bedarf es neben einer technischen Stärkung einer personellen Stärkung der Finanzverwaltung; insbesondere auch im Bereich der Betriebsprüfungen. von bis zu jährlich 2000 Menschen. Dabei ist es wahlweise zu bewerkstelligen, diese Stellenaufwüchse im Beamtensektor ebenso zu generieren wie auch über den Bereich der Tarifbeschäftigung. Dies folgt alleine aus dem Umstand, dass bis 2020 jährlich rd. 1300 Finanzbeamtinnen und -beamte in den Ruhestand gehen werden und dadurch ein immenser Know-How-Verlust zu kompensieren ist. Hierzu sind vor allem auch Ausbildungskapazitäten bei den Finanzfachhochschulen zu erweitern und sind die finanziellen Anreize zu verbessern, um im \\\"Kampf um die besten Köpfe\\\" gegenüber der sog. \\\"freien Wirtschaft\\\" nicht auf Dauer zu unterliegen.

Begleitend hierzu setzen wir Piraten uns dafür ein, die Erträge aus den, im förderalen Finanzverwaltungssystem von den Ländern zu verantwortenden Prüfungen abweichend vom Königsteiner Schlüssel nach dem Verhältnis der Prüfungs- und Nacherhebungs-Ergebnissen der Länder zu verteilen. Dies dient unter anderem der Beendigung und der Vermeidung von negativem Steuerwettbewerb unter den Bundesländern, weil hierdurch der Anreiz der Bundesländer gesteigert wird und es keine föderalen Quasi-Steueroasen im Inland mehr geben wird.

Wir PIRATEN stehen weiterhin für eine größtmögliche Transparennz der Finanzmärkte und des privaten sowie öffentlichten Banken- und Sparkassensektors unter gleichzeitiger Wahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein. Die Transparenzforderung gilt vor allem auch für den Bereich der Förderbank Nordrhein-Westfalens (NRW.Bank), hinsichtlich der wir die proportionale Besetzung des Verwaltungsrats und sämtlicher Ausschüsse mit Vertretern der im Landtag vertretenen Fraktionen fordern.

Wir lehnen jede Bargeldobergrenze ab. Egal ob die Grenze 10000,- €, 5000,- €, 3000,- € oder 2000 € sein soll, stellt dies eine Beschränkung der Freiheitsrechte der Menschen dar und führt neben der schleichenden Abschaffung des Bargelds zu einer Risikovermehrung im Verhältnis der Menschen zu den Banken. Die Bürgerinnen und Bürger tragen das Zins- und Insolvenzrisko der Banken und haften praktisch mit ihren dann notwendigen giralen Guthaben. Die Verweisung auf unbare Zahlungsmethoden als Zwang führt unweigerlich in eine Totalüberwachung des Konsumverhaltens der Menschen, stellt einen Eingriff in ihre Privatsphäre dar und ist weder mit den Grundrechten, noch mit den Grundsätzen der PIRATEN vereinbar.

Antragsbegründung:
[[Beschreibung::Anmerkung: die Struktur des Wahlprogramms, die hier angegeben wird, hängt von der Entscheidung des Landesparteitags ab. Dazu wird es einen gesonderten Antrag von mir geben.

Quellen: Nordrhein-Westfalen muss endlich in der digitalen Revolution ankommen – Investition, Innovation und Integration sind die Säulen der Zukunft

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Zusätzliche Angaben


Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP104.1