NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP073.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.2.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP073.0
Antragsteller:

Franz Büning

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: FranzBuening letzte Änderung: 28.06.2016 14:59:22 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Wirtschaft und Finanzen Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Handelsabkommen CETA und TTIP
Antragstext:
Der LPT möge - gegebenenfalls einzeln/modular abgestimmt - folgendes in das Landtagswahlprogramm aufnehmen:


Grundmodul: Die Piratenpartei befürwortet freie und faire Handelsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Partnern. Jetzt sollen neue Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) und mit den USA (TTIP) geschlossen werden. Wir setzen uns aus folgenden Gründen für eine Ablehnung von CETA und TTIP im Bundesrat ein:

Modul 1: - Intransparente Verhandlungsführung und mangelhafte Beteiligung der Zivilgesellschaft

Modul 2: - Über einen „Rat für regulatorische Kooperation“ soll das Vertragswerk unter direkter Beteiligung von Unternehmen, unter Ausschluss der Zivilgesellschaft und unter Umgehung der Zustimmung von Parlamenten verändert werden können.

Modul 3: Schiedsgerichte sollen Unternehmen ein einseitiges Klagerecht gegen Staaten ermöglichen. Das Klagerecht geht über Investitionsschutz weit hinaus und die Schieds-Tribunale erfüllen nicht die Anforderungen an einen unparteiischen Gerichtshof.

Modul 4: - Standards für Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte werden ausgehöhlt. Sie werden vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus.

Antragsbegründung:
Begründung zum Grundmodul:

In den letzten Jahrzehnten hat sich aus der kleinen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG die große Europäische Union EU entwickelt. Der Freihandel zwischen den Ländern in Europa hat viel zu Austausch, Völkerverständigung und Wohlstand beigetragen. Freihandel, wenn er denn zu fairen und gleichen Bedingungen stattfindet, mehrt auch den Wohlstand weniger wirtschaftsstarker Regionen und ihrer Menschen.

Zunehmend diktieren übermächtige Staaten und Großkonzerne Vertragsbedingungen und Preise. In so einer Welt hat nur der Übermächtige Vorteile. Soziale Unruhen, (Rechts)-Radikalisierung und Fluchtbewegungen sind die Folge. Dies wirkt zurück auch in unser Land: über Beteiligung an „Friedenssicherung“ in regionalen Konflikten, über Fluchtbewegungen in unser Land und nicht zuletzt über Druck auf Löhne vor allem im mittleren Einkommensbereich der Facharbeiter.

Die Piratenpartei steht zu Freihandel, wenn er zu fairen Bedingungen stattfindet. Freihandel ohne Fairhandel privatisiert Gewinne zu Gunsten weniger. Freihandel ohne Fairhandel lässt die Gesellschaft mit den Folgekosten allein. Nur Freihandel in Form von Fairhandel trägt zur Verbreitung von Frieden und Wohlstand bei.


Begründung zu Modul 1: CETA und TTIP gehen in ihren Regelungen weit über einfache Handelsabkommen hinaus. Es handelt sich um völkerrechtliche Verträge mit weitreichender Wirkung in die Zivilgesellschaft und die öffentliche Daseinsvorsorge. Vertreter der Zivilgesellschaft werden völlig unzureichend an der Vertragsgestaltung beteiligt. Nur die Interessen der exportierenden Großkonzerne werden systematisch einbezogen. Selbst gewählte Vertreter der Parlamente haben nur eingeschränkte Möglichkeit zur Sichtung und Bewertung von Verhandlungsdokumenten. Eine Übergewichtung der Konzern-Interessen zu Lasten berechtigter Anforderungen von Staat und Zivilgesellschaft ist damit vorprogrammiert.


Begründung zu Modul 2: Der Abschluss und die Weiterentwicklung von Handelsabkommen ist Aufgabe der beteiligten Staaten. Exportierende Unternehmen, importierender Handel, Öffentliche Verwaltung, Gewerkschaften, Verbraucher-, Umwelt-, Tierschutz- und Sozialverbände sind dabei angemessen zu hören. Unternehmensinteressen und Belange der sogenannten „öffentlichen Daseinsvorsorge“ müssen abgewogen werden. Die Verhandlungen sind für die Öffentlichkeit transparent zu führen.

CETA und TTIP sind als sich selbst weiterentwickelndes Vertragswerk geplant. Expertenkommissionen wie der „Rat für regulatorische Kooperation“, soll das Vertragswerk auch nach seiner Verabschiedung weiterentwickeln und verändern. Die Veränderungen sollen dabei in Kraft treten, ohne erneute Beschlüsse durch die gewählten Parlamente einholen zu müssen.

Gesetzgebung ist Aufgabe der Staaten und ihrer Organe. Dritte können und dürfen nur beratend beteiligt sein in diesem Verfahren. Eine Rechtssystem-Entwicklung ohne Parlaments-Beschlüsse widerspricht jedem demokratischen Prinzip. Demokratie schafft sich selbst ab - unfassbar.


Begründung zu Modul 3: Das Vertragswerk zu CETA und TTIP enthält Vereinbarungen zum Investitions-Schutz von Unternehmen. Der Schutz beschränkt sich jedoch nicht auf getätigte Investitionen. Vielmehr sind auch Gewinne aus potentiellen Zukunftsinvestitionen einklagbar. Ebenfalls sind Gewinnschmälerungen einklagbar. Das gilt unter anderem bei Erhöhung von Mindestlohn, bei Erhöhung von Arbeitsschutzstandards und auch bei verbessertem Verbraucherschutz. Ein so weitgehendes Klagerecht zur Absicherung des Gewinnniveaus hat mit notwendigem Schutz für investiertes Kapital nichts zu.

Unternehmen sollen dabei ihre Ansprüche über sogenannte Schiedsgerichte einklagen können. Das Klagerecht besteht nur einseitig von Unternehmen gegen Staaten. Die Schiedsgerichte – im englischen Originaltext „Tribunal“ genannt – erfüllen in ihren Regelungen nicht die Mindestanforderungen an einen neutralen Gerichtshof. Die Vergütung der Richter ist abhängig von aktiven Verfahrenszeiten und sie können in einem Verfahren mal Richter, im nächsten Verfahren Klagebeteiligter sein.

Unternehmen benötigen Schutz vor Enteignung, Benachteiligung gegenüber inländischen Wettbewerbern und anderen schwerwiegenden Eingriffen. Benachteiligungen ausländischer Firmen gegenüber inländischen Firmen können durch rechtliche Gleichstellung ausgeschlossen werden. Ein separates und in der Konstruktion fragwürdiges Schiedsgerichtssystem ist dafür nicht erforderlich.


Begründung zu Modul 4: Moderne internationale Handelsabkommen sollen wechselseitige Verpflichtungen zur Einhaltung der UNO-Menschenrechtskonvention und zu Arbeitsnorm-Standards enthalten. Vereinbarungen, die nicht einmal verlässlich die ILO-Kernarbeitsnormen absichern, sind inakzeptabel. Die Einhaltung dieser Normen muss einklagbar sein, direkt oder indirekt auch auf Initiative von Bürgern und Unternehmen.

CETA und TTIP sehen nur weiche Formulierungen zu Arbeitsnorm-Standards vor. Sie sind entsprechend schlecht einklagbar. Klagemöglichkeiten und wirksame Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen Standards sind generell kaum vorhanden. Arbeitsnorm-Standards werden in CETA und TTIP nur begrenzt ausformuliert. Vielfach werden Standards einfach nur gegenseitig anerkannt. Das ist nur vermeintlich unbürokratisch. Unternehmen sind weiterhin gezwungen sich mit unterschiedlichsten statt vereinheitlichten Richtlinien auseinander zu setzen. Daneben haben jeweils die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, die in aus Regionen mit für sie niedrigen Standards kommen. Dies löst erfahrungsgemäß eine Abwärtsspirale bei Standards aus.


Zusätzliche Angaben
Schlagworte: CETA, TTIP, Freihandel, Schiedsgerichte, Tribunal