NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP026.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.2.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP026.0
Antragsteller:

Markus von Krella

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Markus von Krella letzte Änderung: 28.06.2016 13:42:49 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Inneres und Justiz Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Rechte von Einzelrats- Einzelkreistagsmitgliedern und Gruppen in Räten und Kreistagen stärken
Antragstext:
Die Piraten setzen sich dafür ein, die Rechte von Einzelrats- und Einzelkreistagsmitgliedern sowie von Gruppen in Räten und Kreistagen zu stärken.

Hierfür sollen die Gemeindeordnung und die Kreisordnung NRW so angepasst werden, das Bürgermeitser und Landräte verpflichtet werden, Anträge von Einzelrats- und Einzelkreistagsmitgliedern sowie von Gruppen in Räten und Kreistagen auf die Tagesordnung nehmen zu müssen und ihnen alle Informationen zukommen lassen zu müssen, die auch Fraktionen zustehen.

Darüber hinaus müssen Einzelrats- und Einzelkreistagsmitglieder sowie von Gruppen in Räten und Kreistagen einen verbindlichen, kostenlosen Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten für Bürgersprechstunden und sonstige Veranstaltungen bekommen, die für die Rats- oder Kreistagsarbeit unerlässlich sind.

Antragsbegründung:
Einzelrats- und Einzelkreistagsmitglieder sowie Gruppen in Räten und Kreistagen sind gewählte Interessenvertreter zweiter Klasse.

Sowohl die Gemeindeordnung als auch die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen beinhalten Regelungen, nach denen Einzelmitglieder und Gruppen nicht die Rechte vollwertiger gewählter Vertreter zustehen. Sowohl Ratsmitglieder als auch Kreistagsmitglieder, die als Einzelmitglieder bzw. Mitglieder einer Gruppe in den Räten und Kreistagen ihr Mandat wahrnehmen, haben dort volles Stimmrecht. Sie wirken damit an der Willensbildung sowie Entscheidungsfindung dieser Organe in vollem Umfange im Sinne z.B. der §§ 40 ff. GO NW mit. Dem widersprechen jedoch die Vorschriften des § 56 Absatz 2 GO NW sowie des § 40 Absatz 2 der KrO NW. Dort heißt es gleichermaßen: Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit; sie können ihre Auffassung öffentlich darstellen. Gemäß § 56 Absatz 1 GO NW sind für die Bildung von Ratsfraktionen in kreisfreien Kommunen mindestens 2, in kreisfreien Kommunen mindestens 3 Ratsmitglieder erforderlich. In den Kreistagen können gemäß § 40 Absatz 1 KrO NW mindestens 3 Kreistagsmitglieder eine Fraktion bilden. Die Regelungen des § 56 Absatz 2 GO NW und des §40 Absatz 2 KrO NW werden von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten zum Anlass genommen, Informationen für die Willensbildung und Entscheidungsfindung nur an Fraktionen, nicht aber an Einzelmitglieder und Gruppen zu geben. Letzteren wird damit die Möglichkeit einer eigenen sachgerechten Willensbildung und Entscheidung erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Eine weitere Beschränkung in der Ausübung eines vollen Mandates, erfahren Einzel- und Gruppenmitglieder durch die in der GO NW sowie KrO NW gleich lautende Vorschrift, dass nur Vorschläge die Aufnahme in die Tagesordnung finden, die von einem Fünftel der Mitglieder oder Fraktionen eingereicht werden. In der fast ausnahmslosen Regel sind dieses Anträge einer Fraktion, weshalb die FünftelRegelung praktisch ins Leere läuft.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Rechte von Einzelrats- und Einzelkreistagsmitgliedern sowie von Gruppen in Räten und Kreistagen stärken
Schlagworte: Gemeindeordnung, Kreisordnung, Einzelratsmitglieder, Einzelkreistagsmitglieder, Gruppen, Stadtrat, Kreistag