NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP011.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP011.0 |
Antragsteller: |
LostInCoding,Rony |
Einreichungsdatum: |
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Autor: | LostInCoding | letzte Änderung: | 25.06.2016 12:52:55 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Störerhaftung |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel "Digitale Gesellschaft" an geeigneter Stelle einzufügen:
Freistellung der Haftung für AnbieterW-Lan Zugänge sind in der heutigen technisierten Welt allgegenwärtig. Eine Öffnung der Zugänge und eine Bereitstellung für die Gesellschaft, wird durch die Störerhaftung verhindert. Um die Möglichkeiten der digitalen Teilhabe ausbauen zu können, ist die rechtliche Klärung der Haftung erforderlich. Die Piraten Nordrhein-Westfalen werden sich dafür einsetzen, eine Klärung auf Bundesebene schnellstmöglich herbeizuführen. Anbieter sind von jeder Haftung freizustellen, da sich geltende Regelungen an geschlossenen Netzzugangssystemen orientieren. Betreiber offener und anonymer Netzzugangssysteme dürfen nicht mehr für den Datenverkehr zur Verantwortung gezogen werden, der durch Dritte über den freigegebenen Netzzugang erzeugt wird. |
Zusätzliche Angaben |