- Der LPT möge folgenden Satzungsänderungsantrag für §8 Satz 1a beschließen.
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- § 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
- (1a) Änderungen
- der Landessatzung,
- der Grundsatzprogramme,
- des Parteiprogramms
- und der Wahlprogramme
- des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
- die Anhänge dieser Landessatzung,
- Positionspapiere,
- Finanzanträge
- und Sonstige Anträge,
- welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage."
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Variante A
- § 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
- (1a) Änderungen
- der Landessatzung,
- der Grundsatzprogramme,
- des Parteiprogramms
- und der Wahlprogramme
- des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
- die Anhänge dieser Landessatzung,
- Positionspapiere,
- Finanzanträge
- und Sonstige Anträge,
- welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für alle Anträge beträgt 21 Tage.
Variante B
- § 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
- (1a) Änderungen
- der Landessatzung,
- der Grundsatzprogramme,
- des Parteiprogramms
- und der Wahlprogramme
- des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
- die Anhänge dieser Landessatzung,
- Positionspapiere,
- Finanzanträge
- und Sonstige Anträge,
- welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 28 Tage.
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