NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/PP005.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Positionspapier | Antragsnummer: | PP005.0 |
Antragsteller: |
Orangebay |
Einreichungsdatum: |
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Autor: | Orangebay, T.eq | letzte Änderung: | 19.03.2016 18:36:13 UTC von Rwolupo |
Antragsgruppe: | Kunst und Kultur | Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Abschaffung des Straftatbestands der Gotteslästerung |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei NRW setzt sich für die ersatzlose Streichung des Straftatbestands der Gotteslästerung im § 166 des Strafgesetzbuches ein. Der Straftatbestand schränkt die Kunst- und Meinungsfreiheit übermäßig ein. | |
Antragsbegründung: | |
Der Straftatbestand der Gotteslästerung schränkt die Meinungs- und Kunstfreiheit übermäßig ein. Ein säkularer und liberaler Staat sollte die Kunst- und Meinungsfreiheit schützen und diese auch dann verteidigen, wenn geäußerte Meinungen nicht überall geteilt werden.
Mit der Abschaffung des § 166 ermöglichen wir einen pluralistischen und lebendigen gesellschaftlichen Diskurs. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Der Straftatbestand der Gotteslästerung schränkt die Meinungs- und Kunstfreiheit übermäßig ein. Ein säkularer und liberaler Staat sollte die Kunst- und Meinungsfreiheit schützen und diese auch dann verteidigen, wenn geäußerte Meinungen nicht überall geteilt werden. | ||
Schlagworte: | Kirche, Religion, Kunst, Kultur, Freiheit, Aufklärung, Blasphemie |