NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/WP001
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP001 |
Antragsteller: |
AndreT |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | AndreT | letzte Änderung: | 27.04.2016 12:11:41 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Familien- und Geschlechterpolitik | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Giftiges Blut? |
Antragstext: | |
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:
Die Piratenpartei fordert eine grundsätzlich Zulassung von MSM (Männern, die Sex mit Männern haben), Weiblichen und Männlichen Sexarbeitern sowie Drogengebrauchern, die Drogen intravenös I.v.anwenden oder schnupfen zur Blutspende. Sie dürfen durch keinerlei fristen, die länger sind als die, die für heterosexuelle Männer gelten, die Un-Safen Sex Praktizieren (also 4 Monate), von der Blutspende ausgeschlossen werden. Die Piratenpartei setzt sich für eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetz ein. | |
Antragsbegründung: | |
Zurzeit ist es in der Bundesrepublik Männern die Sex mit Männern haben (MSM), Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen sowie Drogengebrauchern, die Drogen i.v. anwenden oder schnupfen nicht gestattet Blut zu spenden.
Die Ärztekammer schließt wie eingangs dargestellt, grundsätzlich MSM, neben anderen, als Gruppe, mit der Stigmatisierenden Begründung, sie seien eine Risikogruppe vom Blutspenden aus. Dieses Blutspendeverbot verfällt niemals, sondern gilt ein Leben lang - selbst bei nur einem einzigen Sexuellen kontakt eine Mannes mit einem andere Mann im gessamten Leben, der Jahre zurück liegt, Abstinenz oder Monogamie. Diese Regelung ignoriert vollkommen dass es MSM gibt, die Safer Sex Praktizieren oder jahrelang in einer monogamen Beziehung leben und von denen de facto kein Höheres Risiko als von anderen Spendern ausgeht. Damit pauschaliert die deutsche Ärztekammer alle MSM zu einer Risikogruppe. Diese Regelung ignoriert vollkommen, das es heterosexuell lebende Menschen, gibt die permanent Un-Safen Sex Praktizieren. Diese Männer werden grundsätzlich nur für 4 Monate nach dem letzten Un Safen Sex von der Blutspende Ausgeschlossen.(1) Aufgrund moderner Testverfahren besteht längst nicht mehr das frühere Infektionsrisiko.(2) Heute kann das Erbgut des Virus direkt nachgewiesen werden und so jede Spende mit Hilfe eines Schnelltests auf HIV getestet werden. Dadurch lässt sich eine HIV-Infektion früher und sicherer erkennen.(3) Ein anderer Widerspruch ergibt sich dann auch aus dem grundsätzlichen Ausschluss von MSM bei der Knochenmarkspende. Gerade bei der Knochenmarkspende kommt es auf jeden Potentiellen Spender an. Hier kann nicht auf eine Alternative zurückgegriffen werden. Außerdem wird vom roten Kreuz sowie von einzelnen Krankenhäusern immer wieder die Knappheit an Blutspendern bemängelt eine ganze Gruppe davon auszuschließen wirkt diesem Problem nicht entgegen, sondern wie Hohn! Andere Länder haben das MSM-Verbot beim Blutspenden längst abgeschafft. Spanien, Portugal, Russland und Italien erlauben beispielsweise die MSM-Blutspende. (4) Ein genereller, Lebenslanger, Ausschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen von der Blutspende verstößt nach unserer festen Überzeugung gegen das Diskriminierungsverbot. Die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen bei der Blutspende sind mehr als ausreichend. Jeder Spender muss genaue Angaben über sein Krankheits- und Risikoverhalten abgeben, sowie eine Erklärung bezüglich der Eignung des Blutes für andere Menschen. Damit steht es jedem frei zu entscheiden, ob sein Blut für andere Menschen geeignet ist. Weiterhin ermöglicht es der HIV-Schnelltest den eventuell vorhandenen Virus zu erkenne.(5) (1) Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen gemäß §§ 12a u. 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, Fassung vom 16.04.2010, http://www.bundesaerztekammer.de (Stand aller Links: 12.04.2012). (2) Erläuterungen zum Blutspende-Ausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), 31.03.2010, http://www.bundesaerztekammer.de, 7 f. (3) Erläuterungen zum Blutspende-Ausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), 31.03.2010, http://www.bundesaerztekammer.de, 10 f. (4) Drucksache 17/3568 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/035/1703568.pdf, S. 5 f. (5) Drucksache 17/3568 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/035/1703568.pdf, S. 1 f. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Gleichberechtigung bei der Blutspende | ||
Schlagworte: | Blutspende, Homosexuell, Queer, Queeraten |