NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA019
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA019 |
Antragsteller: |
Jens Ballerstädt-Koch, Michele Marsching |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Ballerstaedt | letzte Änderung: | 19.04.2015 14:04:15 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Senkung des Wahlalters auf Parteitagen auf 10 Jahre |
Antragstext: | |
Änderung der Satzung NRW in § 6a – Der Landesparteitag Satz 1, anhängen von:
"Stimmberechtigt sind die ordentlich akkreditieren Mitglieder des Landesverbandes, sowie grundsätzlich alle Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, jedoch das 16. Lebenjahr noch nicht erreicht haben, es sei denn gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen." | |
Antragsbegründung: | |
Es gibt Menschen die jünger als 16 Jahre sind und gerne mit entscheiden wollen. Man kann an diesen Wahlen teilnehmen wenn man will oder nicht, Briefwahl soll möglich gemacht werden auch ohne das Eltern diese kontrollieren oder dies als Chance ansehen zwei mal zu wählen.
Für Aufstellungsversammlungen die nach dem Gesetz durchgeführt werden müssen ist bisher eine Absenkung des Wahlalters nicht möglich. Daher die Einschränkung "es sei denn gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen" Kinderwahlrecht soll auch auf anderen Ebenen ermöglicht werden, zum Beispiel 1.Landespateitag(Piraten) 2.Bundesparteitag(Piraten) 3.Kommunale Ebene 4.Landtag 5.Bundestag 6.evtl.(wenn es soweit kommt) Europaparlament 2) Teilnahmeberechtigt sind alle persönlich identifizierten, am Tag der Teilnahme stimmberechtigten Mitglieder gemäß Abschnitt A § 4 (4) der Bundessatzung, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand sind. Um für Quoren und Abstimmungen berücksichtigt zu werden, müssen sich die teilnahmeberechtigten Mitglieder zur Teilnahme anmelden. |
Zusätzliche Angaben | |||||||||
Zusammenfassung des Antrags: | Auf Parteitagen sollen Kinder wählen können und das gleiche Stimmgewicht wie die Erwachsenen haben. (Antrag als Proxi gestellt für Leonidas Denis) | ||||||||
Schlagworte: | Innerparteiliche Demokratie, Parteitage, Kinderwahlrecht, Stimmrecht | ||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||||||||
§ 6a - Der Landesparteitag
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |
Diskussion |
Soll das ein Scherz sein? Im PP-Mitgliedsantrag steht "Mitglied werden. Die Piratenpartei ist interaktiv. Sie funktioniert nicht vom zuschauen, sondern nur durch rege Beteiligung. Wenn Dir unsere Ziele auch am Herzen liegen, dann werde Mitglied und bringe Dich bei uns ein. Voraussetzung dafür ist ein Mindestalter von 16(!!!) Jahren und ein Wohnsitz in Deutschland (die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht Voraussetzung).", und dann dieser Antrag hier; ein Placebo, oder den zweiten Schritt vor dem ersten machen... |