NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PaP006
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Parteiprogramm | Antragsnummer: | PaP006 |
Antragsteller: |
Monika Pieper |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Schreibrephorm | letzte Änderung: | 18.04.2015 12:01:34 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Bildung | Abstimmungsergebnis: | Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Konkurrenzanträge: | PaP005 |
Antrag | |
Antragstitel: | Keine Bundeswehr in der Sekundarstufe I an Schulen in NRW! |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei NRW akzeptiert den Kooperationsvertrag zwischen der Bundeswehr und dem Land NRW wird zugestimmt wenn er ergänzt wird um ein Veranstaltungsverbot für die Sekundarstufe I, wenn der letzte Absatz unter II. wie folgt geändert wird:
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Antragsbegründung: | |
Die Kooperationsvereinbarung wird komplett übernommen, aber um den Satz 'In der Sekundarstufe I sollen keine Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr stattfinden' ergänzt. So wird verhindert, dass jüngere Schüler, die eventuell die Konsequenzen eines Eintritts bei der Bundeswehr aus entwicklungspsychologischen Gründen nicht überschauen, geschützt werden. Schüler der Berufskollegs bzw. der Sek II können sich objektiver und kritisch mit der Bundeswehr auseinandersetzen
Der gesamte aktuelle Text der Kooperationsvereinbarung: Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando ll der Bundeswehr I. Eine lebendige Gesellschaft ist auf die Fähigkeit und Bereitschaft ihrer Mitglieder angewiesen, sich mit politischen Themen reflektiert und kritisch auseinanderzusetzen, den politischen Prozess zu verfolgen, sich an ihm zu beteiligen und Mitverantwortung zu übernehmen. Politische Bildung in der Schule zielt auf eine derartige Mündigkeit in der demokratischen Gesellschaft. In einer durch wachsende internationale Verflechtungen gekennzeichneten multipolaren und globalisierten Welt bedarf es dabei in zunehmendem Maße einer reflektierten und kritischen Auseinandersetzung mit Fragen internationaler Politik, auch der Friedens- und Sicherheitspolitik. II. Vor diesem Hintergrund schließen wir diese Kooperationsvereinbarung. Wir wollen damit Schülerinnen und Schülern den Zugang zu zusätzlichen Informationen zu friedens- und sicherheitspolitischen Fragestellungen eröffnen. Ziel ist es, die Entwicklung einer Friedensgesinnung der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie zu befähigen, sich mit Fragen internationaler Verständigung und Zusammenarbeit sowie mit unterschiedlichen Strategien von Friedenserhalt auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler sollen dabei kontroverse Positionen kennenlernen und damit die Grundlage dafür erhalten, Abwägungsprozesse sowie politische Entscheidungen nachzuvollziehen, um so selbst werteorientierte Entscheidungen fällen zu können. Jugendoffiziere der Bundeswehr können, wie auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Institutionen sowie Organisationen der Friedensbewegung, im Rahmen von schulischen Veranstaltungen Schülerinnen und Schüler über die zur Friedenssicherung möglichen Instrumente der Politik und die Aufgabenstellung der Bundeswehr informieren. Dabei werden Informationen zur globalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung genauso wie Informationen zu nationalen Interessen einzubeziehen sein. Bei diesen Veranstaltungen sind die verantwortlichen Lehrkräfte zu jeder Zeit durchgehend anwesend und für den Unterricht verantwortlich. Sie stellen sicher, dass unterschiedliche Institutionen und Organisationen gleichberechtigt und gleichgewichtig einbezogen und berücksichtigt werden. Hierbei können alle allgemeinen Schulen der Sekundarstufen I und II und der Berufskollegs einbezogen werden. Jugendoffiziere dürfen nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr werben. III. Grundlage für eine Zusammenarbeit bei der Behandlung von Fragen der 'Sicherheitspolitik' im Schulunterricht im Rahmen der politischen Bildung sind die entsprechenden Vorgaben des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung für das Land Nordrhein- Westfalen, des Schulgesetzes und der Rahmenvorgabe für politische Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierbei sind gemäß Beutelsbacher Konsens das Kontroversitätsgebot und das Überwältigungsverbot zwingend zu beachten. Jeweils zum Schuljahresende erfolgt ein schriftlicher Bericht der Bundeswehr an das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung. Die Beteiligten sind sich bewusst, dass die Schulen in eigener Zuständigkeit über die Ausgestaltung der Umsetzung der Vereinbarung entscheiden. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Dem Kooperationsvertrag zwischen der Bundeswehr und dem Land NRW wird zugestimmt wenn er ergänzt wird um ein Veranstaltungsverbot für die Sekundarstufe I. | ||
Schlagworte: | Bildung, Bundeswehr, Schule, Kooperationsvereinbarung |