NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP018

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Positionspapier-Antrag für den Landesparteitag NRW 2015.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Positionspapier Antragsnummer: PP018
Antragsteller:

Lisa Gerlach, Babak Tubis, Thomas Hegenbarth, Jochen Hunold

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Fledi, Blackwolf, Jochen Hunold letzte Änderung: 28.04.2016 19:21:38 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Gesundheit Abstimmungsergebnis: Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Förderung des Abschlusses von Patientenverfügungen
Antragstext:
Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine umfassende Aufklärung zum Thema „Patientenverfügung“ ein.

Mit einer Patientenverfügung sollte sich jeder auseinander setzen, da sie im Falle einer schweren Erkrankung die Umstände unseres Lebens und unseres Lebensendes festlegen kann. Obwohl die meisten Menschen klare Ansichten zu dem Thema haben, ist die Ausgestaltung einer formal einwandfreien Patientenverfügung so kompliziert, dass diese Aufgabe ohne medizinische und juristische Beratung oder eigene Sachkenntnis kaum zu lösen ist.

Die Piratenpartei sieht die Eigenverantwortung eines selbstbestimmten Lebens und auch die Bestimmung des eigenen Lebensendes als grundsätzliches Menschenrecht. Aus diesem Grunde fordern wir, dass bis zum Jahre 2025

(1) alle Menschen über 65 Jahre eine persönliche, juristisch und medizinisch umfassende Beratung zum Thema „Patientenverfügung“ erhalten. Diese soll nach Möglichkeit kostenlos z.B. durch eine Vermittlung der Krankenkassen erbracht werden.

alle erwachsenen Menschen über die Möglichkeit und den Hintergrund einer Patientenverfügung in ausreichendem Maße informiert sind.

(2) diese Beratung im Idealfall zum Abschluss einer Patientenverfügung bei mehr als 80% der Menschen in der Altersgruppe führt.

allen Menschen über 65 Jahre eine persönliche, juristisch und medizinisch umfassende und neutrale Beratung zum Thema „Patientenverfügung“ aktiv angeboten wird. Diese soll nach Möglichkeit kostenlos z.B. durch ehrenamtliche Organisationen oder staatliche Träger oder, falls diese nicht in räumlicher Nähe zur Verfügung stehen, auf Vermittlung der Krankenkassen erbracht werden.

(3) alle Personen, die in ein Altenheim ziehen, bei der Anmeldung einen Nachweis vorlegen sollen, dass sie zum Thema „Patientenverfügung“ fachkundig beraten worden sind oder sogar bereits eine Patientenverfügung abgeschlossen haben.

allen Personen, für die erstmals eine Pflegestufe beantragt wird oder die erstmals in ein Alten- oder Pflegeheim ziehen, eine Beratung zum Thema „Patientenverfügung“ in einem persönlichen Gespräch empfohlen wird und ihnen Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wird.

Antragsbegründung:
Aufgrund der wissenschaftlichen Fortschritte, die in den vergangenen Jahrzehnten in den medizinischen, pharmakologischen und technischen Disziplinen gemacht wurden, werden die Menschen in Deutschland immer älter. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes werden 2020 ungefähr 23 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. (1) Einerseits ist es natürlich zu begrüßen, dass die medizinischen Errungenschaften so vielen Menschen helfen. Anderseits sind die medizinischen Möglichkeiten inzwischen so groß, dass Menschen auch künstlich und zum Teil unter großem Leiden am Leben erhalten werden.

Der Gesetzgeber hat diesen Entwicklungen Rechnung getragen, indem seit 2009 jeder Volljährige in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts schriftlich festlegen kann, ob und wie er behandelt werden soll, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Somit kann nun jede Person zwischen den Extremen einer Pflege unter Einsatz aller medizinischen Mittel (und damit einer Lebensverlängerung) und einer Einschränkung der lebensverlängernden Maßnahmen für den Fall, dass eine Besserung des Zustands nicht mehr zu erwarten ist, entscheiden.

Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungskampagnen zu Patientenverfügungen haben dazu beigetragen, dass sich immer mehr Menschen mit dem Thema auseinandersetzen. Studien und Umfragen belegen, dass der Anteil der Bevölkerung, die eine Patientenverfügung abgeschlossen haben, von acht Prozent im Jahr 1999 (2) auf 23 Prozent im Jahr 2012 (3) gestiegen ist. Gleichzeitig zeigen die Studien, dass sich jüngere Menschen seltener mit der Thematik beschäftigen als ältere Menschen. Trotzdem liegt der Anteil der über 65-Jährigen, die eine Patientenverfügung besitzt, bei gerade einmal 54 Prozent. Zu befürchten ist, dass aufgrund der vorhandenen Komplexität derzeit nur ein kleiner Teil dieser Verfügungen überhaupt juristisch hieb- und stichfest ist.

Deswegen sind weitere Anstrengungen von Politik und den entsprechenden Verbänden nötig, um noch mehr Öffentlichkeit für das Thema zu erzeugen. Da kein Mensch davor geschützt ist, schwer zu erkranken, muss es das Ziel sein, dass sich jeder Bürger mit der Thematik auseinandersetzt und bestenfalls die im Ernstfall zu treffenden Maßnahmen formuliert. Obwohl Befragungen darauf hindeuten, dass viele Menschen eine klare Meinung zu lebensverlängernden Maßnahmen haben, ist die Ausgestaltung einer formal einwandfreien Patientenverfügung ohne medizinische und juristische Beratung kaum möglich.

Aufgrund des demographischen Wandels werden zukünftig mehr ältere und pflegebedürftige Menschen in Altenheimen untergebracht sein. Einerseits sind Patientenverfügungen besonders für die Bewohner dieser Einrichtungen ein wichtiges Instrument, damit sie selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden können. Anderseits ist es für ältere Menschen schwierig, sich mit den komplexen und teilweise unverständlichen Formulierungen von Patientenverfügungen auseinanderzusetzen. So zeigt eine Querschnittsuntersuchung aus dem Jahr 2007, in der elf Senioreneinrichtungen in einer Großstadt untersucht wurden, dass nur elf Prozent der Bewohner eine Patientenverfügung abgeschlossen hatten. (4)


(1) https://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/

(2) https://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/files/pdf/stellungnahmen/32.pdf

(3) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52774/Jeder-vierte-Deutsche-hat-Patientenverfuegung-abgeschlossen

(4) http://www.aerzteblatt.de/archiv/129545/Patientenverfuegungen-in-stationaeren-Einrichtungen-der-Seniorenpflege-Vorkommen-Validitaet-Aussagekraft-und-Beachtung-durch-das-Pflegepersonal


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Selbstbestimmung, Patientenschutz, Eigenverantwortung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Rechtssicherheit
Schlagworte: Selbstbestimmung, Patientenschutz, Eigenverantwortung, Seniorenpolitik


Diskussion
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