NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP018
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Positionspapier | Antragsnummer: | PP018 |
Antragsteller: |
Lisa Gerlach, Babak Tubis, Thomas Hegenbarth, Jochen Hunold |
Einreichungsdatum: |
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Autor: | Fledi, Blackwolf, Jochen Hunold | letzte Änderung: | 28.04.2016 18:21:38 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Gesundheit | Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Förderung des Abschlusses von Patientenverfügungen |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine umfassende Aufklärung zum Thema „Patientenverfügung“ ein.
Mit einer Patientenverfügung sollte sich jeder auseinander setzen, da sie im Falle einer schweren Erkrankung die Umstände unseres Lebens und unseres Lebensendes festlegen kann. Obwohl die meisten Menschen klare Ansichten zu dem Thema haben, ist die Ausgestaltung einer formal einwandfreien Patientenverfügung so kompliziert, dass diese Aufgabe ohne medizinische und juristische Beratung oder eigene Sachkenntnis kaum zu lösen ist. Die Piratenpartei sieht die Eigenverantwortung eines selbstbestimmten Lebens und auch die Bestimmung des eigenen Lebensendes als grundsätzliches Menschenrecht. Aus diesem Grunde fordern wir, dass bis zum Jahre 2025 (1) alle erwachsenen Menschen über die Möglichkeit und den Hintergrund einer Patientenverfügung in ausreichendem Maße informiert sind. (2) allen Menschen über 65 Jahre eine persönliche, juristisch und medizinisch umfassende und neutrale Beratung zum Thema „Patientenverfügung“ aktiv angeboten wird. Diese soll nach Möglichkeit kostenlos z.B. durch ehrenamtliche Organisationen oder staatliche Träger oder, falls diese nicht in räumlicher Nähe zur Verfügung stehen, auf Vermittlung der Krankenkassen erbracht werden. (3) allen Personen, für die erstmals eine Pflegestufe beantragt wird oder die erstmals in ein Alten- oder Pflegeheim ziehen, eine Beratung zum Thema „Patientenverfügung“ in einem persönlichen Gespräch empfohlen wird und ihnen Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wird. | |
Antragsbegründung: | |
Aufgrund der wissenschaftlichen Fortschritte, die in den vergangenen Jahrzehnten in den medizinischen, pharmakologischen und technischen Disziplinen gemacht wurden, werden die Menschen in Deutschland immer älter. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes werden 2020 ungefähr 23 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. (1) Einerseits ist es natürlich zu begrüßen, dass die medizinischen Errungenschaften so vielen Menschen helfen. Anderseits sind die medizinischen Möglichkeiten inzwischen so groß, dass Menschen auch künstlich und zum Teil unter großem Leiden am Leben erhalten werden.
Der Gesetzgeber hat diesen Entwicklungen Rechnung getragen, indem seit 2009 jeder Volljährige in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts schriftlich festlegen kann, ob und wie er behandelt werden soll, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Somit kann nun jede Person zwischen den Extremen einer Pflege unter Einsatz aller medizinischen Mittel (und damit einer Lebensverlängerung) und einer Einschränkung der lebensverlängernden Maßnahmen für den Fall, dass eine Besserung des Zustands nicht mehr zu erwarten ist, entscheiden. Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungskampagnen zu Patientenverfügungen haben dazu beigetragen, dass sich immer mehr Menschen mit dem Thema auseinandersetzen. Studien und Umfragen belegen, dass der Anteil der Bevölkerung, die eine Patientenverfügung abgeschlossen haben, von acht Prozent im Jahr 1999 (2) auf 23 Prozent im Jahr 2012 (3) gestiegen ist. Gleichzeitig zeigen die Studien, dass sich jüngere Menschen seltener mit der Thematik beschäftigen als ältere Menschen. Trotzdem liegt der Anteil der über 65-Jährigen, die eine Patientenverfügung besitzt, bei gerade einmal 54 Prozent. Zu befürchten ist, dass aufgrund der vorhandenen Komplexität derzeit nur ein kleiner Teil dieser Verfügungen überhaupt juristisch hieb- und stichfest ist. Deswegen sind weitere Anstrengungen von Politik und den entsprechenden Verbänden nötig, um noch mehr Öffentlichkeit für das Thema zu erzeugen. Da kein Mensch davor geschützt ist, schwer zu erkranken, muss es das Ziel sein, dass sich jeder Bürger mit der Thematik auseinandersetzt und bestenfalls die im Ernstfall zu treffenden Maßnahmen formuliert. Obwohl Befragungen darauf hindeuten, dass viele Menschen eine klare Meinung zu lebensverlängernden Maßnahmen haben, ist die Ausgestaltung einer formal einwandfreien Patientenverfügung ohne medizinische und juristische Beratung kaum möglich. Aufgrund des demographischen Wandels werden zukünftig mehr ältere und pflegebedürftige Menschen in Altenheimen untergebracht sein. Einerseits sind Patientenverfügungen besonders für die Bewohner dieser Einrichtungen ein wichtiges Instrument, damit sie selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden können. Anderseits ist es für ältere Menschen schwierig, sich mit den komplexen und teilweise unverständlichen Formulierungen von Patientenverfügungen auseinanderzusetzen. So zeigt eine Querschnittsuntersuchung aus dem Jahr 2007, in der elf Senioreneinrichtungen in einer Großstadt untersucht wurden, dass nur elf Prozent der Bewohner eine Patientenverfügung abgeschlossen hatten. (4)
(2) https://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/files/pdf/stellungnahmen/32.pdf |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Selbstbestimmung, Patientenschutz, Eigenverantwortung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Rechtssicherheit | ||
Schlagworte: | Selbstbestimmung, Patientenschutz, Eigenverantwortung, Seniorenpolitik |
Diskussion |
Geänderte Version angenommen |