NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP017

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Positionspapier-Antrag für den Landesparteitag NRW 2015.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Positionspapier Antragsnummer: PP017
Antragsteller:

Weltkater

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Weltkater letzte Änderung: 28.04.2016 19:19:10 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Umwelt und Energie Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen in den Kommunen NRWs
Antragstext:
Die Piratenpartei NRW befürwortet die von namhaften Tierschutzverbänden (z.B. Deutscher Tierschutzbund) geforderte Aufnahme von Katzenschutzverordnungen für die Städte und Gemeinden NRWs. Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, setzen wir uns für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in den Kommunen ein. Katzenhalter werden damit verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen, die älter als fünf Monate sind, von einem Tierarzt kastrieren und kennzeichnen zu lassen.

Bei freilebenden, nicht auf den Menschen sozialisierte Katzen ist für die Sicherstellung der Kastration und Kennzeichnung/Registrierung in einer dafür vorgesehenen Datenbank die nach dem Ordnungsrecht zuständige Behörde der Stadt oder Gemeinde verantwortlich. Damit schließen wir uns den Forderungen namhafter Tierschutzvereine wie bspw. dem dt. Tierschutzbund oder VierPfoten an. Dies erachten wir als notwendig, da die unkontrollierte und massive Vermehrung der Hauskatzen eine Bedrohung für die lokale Fauna bedeutet und städtische Tierheime belastet. Bereits heute leiden viele Tierheime unter massiven Finanzierungs- und Platzproblemen. Die Kastration der Freigänger wäre ein probates Mittel, um dem entgegen zu wirken. Soweit keine tierärztlichen Bedenken entgegenstehen, stellen Kastrationen gemäß §6 (1) 5. TierSchG ein zulässiges Mittel zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung dar und widersprechen demnach nicht dem Grundsatz in §1 TierSchG.

Antragsbegründung:
Geburtenkontrolle ist ein probates und notwendiges Mittel, um die steigende Zahl an streunenden Katzen zu reduzieren, welche die Tierheime und damit auch die öffentlichen Kassen stark belasten.

Auf vielen Bauernhöfen leben halbwilde Katzenpopulationen, die sich in der Regel unkontrolliert vermehren. Der Nachwuchs wird häufig unter Missachtung des Tierschutzgesetzes entsorgt. ( Ertränkung von Jungkatzen) Eine weibliche Katze kann zweimal jährlich einen Wurf mit etwa drei bis fünf Jungen zur Welt bringen, die von ihrer Aufnahme im Tierheim bis zu ihrer Vermittlung jeweils Durchschnittskosten von ungefähr 400 Euro verursachen würden. Eine Kastration kostet demgegenüber laut der Gebührenordung für Tierärzte nur etwa 80 bis 150 Euro. §6 (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn 5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt nicht nur der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen in den Kommunen vor, sondern auch die Bundestierärztekammer.