NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/GP002
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Grundsatzprogramm | Antragsnummer: | GP002 |
Antragsteller: |
Pakki, Timecodex, Orangebay, T.eq, GrmpyOldMan |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Pakki | letzte Änderung: | 18.04.2015 11:54:19 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Privatheitsschutz, Datenschutz und Bürgerrechte |
Antragstext: | |
Präambel
Der digitale Wandel schafft viele Möglichkeiten zur Informations- und Wissensgewinnung, gleichzeitig wächst damit die Aufgabe, die Privatsphäre der Menschen zu schützen sowie ihnen die Möglichkeit zu sichern, über die Verwendung ihrer Daten aufgeklärt und bewusst selbst bestimmen zu können. Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Schutz der Privatheit an Bedeutung – für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über uns und unser Leben liegen in elektronischer Form vor und können zusammengeführt und automatisiert verarbeitet werden. Wir wollen daher Strategien und Methoden entwickeln, die den gesellschaftlichen Wandel begleiten und fördern und dabei den Schutz der Privatheit als oberste Prämisse verstehen. Diese Linie zwischen freiem Wissen und dem Schutz der Privatssphäre wollen wir sorgfältig und im offenen Dialog ausloten, wir wollen einen gläsernen Staat aber keinen gläsernen Bürger. Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) konsequent in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische. Grundsatz der Datensparsamkeit in Rechtsnormen In Nordrhein-Westfalen gibt es eine sehr große Anzahl Rechtsnormen, in denen nicht präzise definiert ist, welche Daten, zu welchem Zweck, von welcher datenverarbeitenden Stelle und über welchen Zeitraum erhoben, verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden dürfen. Dieser Zustand schafft sehr viel Auslegungsspielraum bei den datenverarbeitenden Stellen und schwächt die Position der Betroffenen. Wir setzen uns für die Beachtung des Grundsatzes der Datensparsamkeit in Rechtsnormen ein. Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten NRW Eine effektive Datenschutzaufsicht setzt die rechtliche Stärkung der Durchsetzungsbefugnisse der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zwingend voraus. Wir wollen die Datenschutzaufsicht in Nordrhein-Westfahlen auch durch Ausweitung der Sanktions- und Bußgeldmöglichkeiten durch den Landesdatenschutzbeauftragten stärken. Eine unabhängige, funktionsfähige und effektive Datenschutzkontrolle setzt zudem voraus, dass der Landesdatenschutzbeauftragte mit ausreichenden personellen und sächlichen Mitteln ausgestattet ist, um seinen gesetzlichen Kontroll- und Beratungsaufgaben nachkommen zu können. Datenschutz als Bildungsauftrag Wir betrachten Datenschutz als Bildungsaufgabe und wollen alle Bildungsträger in Nordrhein-Westfalen in diese Aufgabe einbeziehen. Aufklärung über Datenschutz ist nicht nur Aufgabe der Schulen, sondern auch der politischen Bildungseinrichtungen, der Volkshochschulen, der Universitäten und Ausbildungseinrichtungen. Die Bürger müssen in die Lage versetzt werden, die Bedeutung der Privatsphäre für eine freiheitliche Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu erkennen und frühzeitig über Gefahren aufgeklärt werden, die von staatlicher und wirtschaftlicher Datensammelwut sowie von unachtsamer Datenpreisgabe ausgehen. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit den Daten Dritter muss vermittelt werden. Die Rechte, welche die Datenschutzgesetze einräumen, sind vielen Menschen nicht bekannt. Wir wollen durch Informationskampagnen und Hilfsangebote dafür sorgen, dass diese Rechte wahrgenommen werden können. Digitale Selbstverteidigung Wir PIRATEN NRW setzen uns dafür ein, jedem Menschen kostenlos die Möglichkeit zu geben, elektronische Kommunikation für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und bei Bedarf rechtskräftig digital zu signieren. Dabei ist sicherzustellen, dass Dritte (z. B. Unternehmen und Behörden) nicht in der Lage sind, diese verschlüsselten Inhalte zu entschlüsseln. Ein Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen im Internet lehnen wir abzulehnen. Wir setzen uns dafür ein, den Menschn einen anonymen Zugang zum Internet und den Nutzern von sozialen Netzwerken und anderen Internetdiensten den pseudonymen Zugang zu diesen Diensten gesetzlich zu garantieren. Verschlüsselte Verwaltung Der Umgang der Behörden und Verwaltungsapparate mit den sensiblen Daten der Bürger findet bisher größtenteils unverschlüsselt statt. Dies birgt Gefahren durch Manipulation, Offenlegung oder Diebstahl durch Dritte. Wir PIRATEN NRW wollen die vollständige Sicherung persönlicher und sensibler Daten durch verschlüsselte Kommunikation zwischen allen staatlichen Stellen. | |
Antragsbegründung: | |
Dieser Antrag für das Grundsatzprogramm stellt einen ersten Aufschlag im Prozess zur Entwicklung des programmatischen Unterbaus des Landesverbandes für die Landtagswahl 2017 dar. Datenschutz und Bürgerrechte sind wichtige Kernforderungen unserer noch jungen Partei, die sich auch auf landespolitischer Ebene in unserem Grundsatzprogramm finden sollten. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Wir wollen einen gläsernen Staat aber keinen gläsernen Bürger. | ||
Schlagworte: | Privatheitsschutz, Datenschutz, Bürgerrechte, Datensparsamkeit, Digitale Selbstverteidigung, Privatsphäre |
Diskussion |
Geänderte Version unter: NRW:Landesparteitag_2015.1/Anträge/GP002.2 |