NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA020
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA020 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Dc6jgk | letzte Änderung: | 06.04.2014 14:19:27 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Parteiinternes | Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Zwangs-LPT vermeiden |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschliessen, die Satzung im letzten Satz von §6b (10) folgendermassen zu ändern:
Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt und existiert kein stellvertretender Schatzmeister, so können die Aufgaben des Schatzmeisters durch Mehrheitsbeschluss im verbliebenen Vorstand einem anderen Vorstandsmitglied übertragen werden. Erfolgt ein solcher Beschluss nicht binnen 7 Tagen, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen. Ein Vorstandsbeschluss zur Aufgabenübertragung muss auf dem nächsten Landesparteitag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. | |
Antragsbegründung: | |
Derzeit wäre der Landesverband gezwungen, unmittelbar einen Landesparteitag einzuberufen, falls der Posten des Schatzmeisters aus irgendwelchen Gründen frei wird. Die unverzügliche Einberufung ist eine juristisch sehr harte Anforderung, die keinerlei Ermessensspielraum einräumt und zu erheblichen (u.a. auch finanziellen) Nachteilen für den Landesverband führen kann.
Durch diese Regelung geben wir dem Landesvorstand die Möglichkeit, den Posten komissarisch bis zum nächsten Landesparteitag intern neu zu besetzen. Dort wird die Entscheidung dann entweder bestätigt oder es findet die nach bisheriger Satzung ohnehin anzusetzende Neuwahl statt. |
Zusätzliche Angaben | |||||||
Zusammenfassung des Antrags: | Zwangs-LPT vermeiden | ||||||
Schlagworte: | Vorstand, LPT | ||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||||||
§6b - Der Landesvorstand
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |