NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA005
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA005 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Dc6jgk | letzte Änderung: | 27.06.2016 12:10:48 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Parteiinternes | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Abhängig von Antrag: | SÄA010 |
Antrag | |
Antragstitel: | Mindestgröße für Untergliederungen |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landessatzung wird an geeigneter Stelle in §5 um den folgenden Absatz erweitert: Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 10, für Kreisverbände mindestens 20 und für Bezirksverbände mindestens 40 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein. | |
Antragsbegründung: | |
Gliederungen unterhalb dieser Größen sind nicht sinnvoll. Wenn ein 5köpfiger Vorstand eine Gruppe von 8 stimmberechtigten Piraten (darunter neben den zwei Kassenprüfern das einzige Basismitglied) verwaltet, ist das reiner Selbstzweck. Wenn Presse, Bürger und Institutionen nicht darauf klarkommen, dass eine lokal tätige Piratengruppe dies ohne das "Ortsverband"-Label tut, dann werden sie die Piraten besser kennenlernen müssen. Aber niemand braucht Gliederungen, die grade mal groß genug sind, um sich selbst zu verwalten. Auch werden für die vielen Gliederungen Piraten gebunden, so dass sich kaum noch wer findet, der für den Landesvorstand kandidiert. Wenn bei der Konsolidierung des gemeinsamen Rechenschaftsberichtes eine Buchhalterstunde dafür draufgeht, eine Mitgliedsbeitragsbuchung von 3,02€ auf die Partei aufzuteilen und dabei die unterjährige Gründung eines Ortsverbandes zu berücksichtigen ist, dann ist der Aufwand unverhältnismäßig. Erst recht, wenn die verursachende Gliederung finanziell diese Buchhaltungskosten nicht stemmen können und wollen wird. Bei der derzeitigen Verteilung der Gelder erhält ein Ortsverband laut Landessatzung 20% des Beitrags, also 9,60 € pro vollzahlendem Mitglied. Die jährlichen Gebühren einer Gliederung an den Bundesverband für Verwaltung und Co. liegen bei ca. 100€. D.h. erst mit dem 11. Vollzahler ist der Ortsverband nicht sofort zahlungsunfähig. Mit 20 Piraten kann dann auch mal ein Flyer gedruckt oder eine kleinere Veranstaltung durchgeführt werden. PartG §7 Abs. 1: Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. |
Zusätzliche Angaben | |||||||
Zusammenfassung des Antrags: | Mindestgröße für Untergliederungen | ||||||
Schlagworte: | Mindestgröße, Gliederungen, Untergliederungen | ||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||||||
§ 5 – Gliederung
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |
Diskussion |
Geht das rechtlich überhaupt? Soweit ich bisher dachte, nein – aber IANAL :) -- ka’imi 23:50, 14. Feb. 2014 (CET)
PartG §7 Abs. 1 wird ja im Antrag zitiert. Ich sehe da kein Hindernis und insbesondere keinen Widerspruch. Wenn du das tatsächlich anders siehst (was das Erstellen der Diskussionsseite ja nahelegt), dann würde ich mich über Links/Argumente, warum das rechtlich nicht gehen sollte, freuen. Danke ! Dc6jgk 01:19, 15. Feb. 2014 (CET)
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