NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA005

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2014.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA005
Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Dc6jgk letzte Änderung: 27.06.2016 12:10:48 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Parteiinternes Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Abhängig von Antrag: SÄA010


Antrag
Antragstitel: Mindestgröße für Untergliederungen
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Landessatzung wird an geeigneter Stelle in §5 um den folgenden Absatz erweitert: Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 10, für Kreisverbände mindestens 20 und für Bezirksverbände mindestens 40 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein.

Antragsbegründung:
Gliederungen unterhalb dieser Größen sind nicht sinnvoll. Wenn ein 5köpfiger Vorstand eine Gruppe von 8 stimmberechtigten Piraten (darunter neben den zwei Kassenprüfern das einzige Basismitglied) verwaltet, ist das reiner Selbstzweck. Wenn Presse, Bürger und Institutionen nicht darauf klarkommen, dass eine lokal tätige Piratengruppe dies ohne das "Ortsverband"-Label tut, dann werden sie die Piraten besser kennenlernen müssen. Aber niemand braucht Gliederungen, die grade mal groß genug sind, um sich selbst zu verwalten.

Auch werden für die vielen Gliederungen Piraten gebunden, so dass sich kaum noch wer findet, der für den Landesvorstand kandidiert. Wenn bei der Konsolidierung des gemeinsamen Rechenschaftsberichtes eine Buchhalterstunde dafür draufgeht, eine Mitgliedsbeitragsbuchung von 3,02€ auf die Partei aufzuteilen und dabei die unterjährige Gründung eines Ortsverbandes zu berücksichtigen ist, dann ist der Aufwand unverhältnismäßig. Erst recht, wenn die verursachende Gliederung finanziell diese Buchhaltungskosten nicht stemmen können und wollen wird.

Bei der derzeitigen Verteilung der Gelder erhält ein Ortsverband laut Landessatzung 20% des Beitrags, also 9,60 € pro vollzahlendem Mitglied. Die jährlichen Gebühren einer Gliederung an den Bundesverband für Verwaltung und Co. liegen bei ca. 100€. D.h. erst mit dem 11. Vollzahler ist der Ortsverband nicht sofort zahlungsunfähig. Mit 20 Piraten kann dann auch mal ein Flyer gedruckt oder eine kleinere Veranstaltung durchgeführt werden.

PartG §7 Abs. 1: Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt.

Antrag analog zu BPT2013.2 SÄA018 von Klaus Peukert (http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/S%C3%84A018) (nicht behandelt) sowie BaWü LPT 2014.1 SÄA008 von soereno (http://wiki.piratenpartei.de/BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Mindestgröße_für_Untergliederungen) (angenommen)


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Mindestgröße für Untergliederungen
Schlagworte: Mindestgröße, Gliederungen, Untergliederungen
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§ 5 – Gliederung
Ist SÄA005
(2 oder 8) Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 10, für Kreisverbände mindestens 20 und für Bezirksverbände mindestens 40 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Diskussion
Geht das rechtlich überhaupt? Soweit ich bisher dachte, nein – aber IANAL :) -- ka’imi 23:50, 14. Feb. 2014 (CET)

PartG §7 Abs. 1 wird ja im Antrag zitiert. Ich sehe da kein Hindernis und insbesondere keinen Widerspruch. Wenn du das tatsächlich anders siehst (was das Erstellen der Diskussionsseite ja nahelegt), dann würde ich mich über Links/Argumente, warum das rechtlich nicht gehen sollte, freuen. Danke ! Dc6jgk 01:19, 15. Feb. 2014 (CET)

Wenn ich Material hätte, stünde das schon hier :) -- ka’imi 07:59, 15. Feb. 2014 (CET)

Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA010