NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/WP013
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP013 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Dave-Kay | letzte Änderung: | 27.04.2016 12:23:29 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Umwelt und Energie | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Einführung einer Förderabgabe auf Braunkohle (Positionspapier) |
Antragstext: | |
Der §151 (2) 2. BbergG soll von:
die §§ 18 und 31 sind nicht anzuwenden; nach der § 18 ist nicht anzuwenden; geändert werden. Durch die stark gefallenen Erlöse bei der Stromproduktion sind Braukohlekraftwerke, nach AKWs, derzeit die günstigsten Stromproduzenten im Markt konventioneller Kraftwerke (Merit-Order). Dadurch werden zum einen die Gaskraftwerke, die Teil der Energiewende sein sollten, aus dem Markt gedrängt. Schlimmer noch, Braunkohlestrom wird bevorzugt produziert und auch exportiert. Dies schafft Anreize, die unsauberste Energiegewinnungsform fortzuführen und somit den Zielen der CO2-Reduzierung deutlich entgegen zu wirken. Ferner wird an der Vernichtung von ganzen Landstrichen weiter gearbeitet; die Menschen vor Ort werden aus ihrem Lebensumfeld vertrieben. Schuld daran ist unter anderem die Tatsache, dass auf Braunkohle durch den Erwerb der Felder vor 1980, also nach altem preussischem Bergrecht, keine Förderabgabe erhoben wird. § 151 regelt das Besitzrecht, dass dadurch zustande kommt und in (2) 2. werden die Paragraphen 18 und 31 ausgeklammert. § 18 regelt den Widerruf der Erlaubnis, § 31 regelt die Förderabgabe. | |
Antragsbegründung: | |
Dem Antragsteller ist bewusst, dass die Piratenpartei die Abschaffung des Bergrechts fordert. Es ist allerdings dringend erforderlich, schnell zu handeln. Eine derart große Änderung wie die Abschaffung des Bergrechts, um es durch ein Umweltgesetzbuch zu ersetzen, ist ein sehr langfristiger Prozess, dem man mit dieser Sofortmaßnahme an einer sehr elementaren Stelle vorgreifen kann. Die weiteren Ziele, wie den Co2-Zertifikatehandel wieder zu beleben, sind unbenommen dieser Änderung. RWE antwortete auf meine Frage nach einer Förderabgabe in einer Anhörung im Landtag sinngemäß, eine solche sei verfassungswidrig und berief sich dabei auf das preussische Bergrecht. Der wissenschaftliche Dienst im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion kommt unterdessen zu einem anderen Ergebnis und empfiehlt exakt diese Vorgehensweise http://oliver-krischer.eu/fileadmin/user_upload/gruene_btf_krischer/2012/11_12_16_WiDi-Gutachten_Alte_Rechte.pdf |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Zum Erreichen dieses Ziels ist eine kleine Änderung im BbergG ausreichend | ||
Schlagworte: | Bergrecht, Förderabgabe, Energiewende, Braunkohle | ||
Piratenpad: | https://pad.piratenpartei-nrw.de/p/AKEnergiepolitik/Änderung_§151_BbergG |