NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/WP002

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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2013.2.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP002
Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Karl Schäfer letzte Änderung: 14.11.2013 00:22:23 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Rundfunk und Medien Abstimmungsergebnis: Pictogram voting delete.svg Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Die medienpolitische Position der PIRATEN zum Thema Haushaltsabgabe
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Position an der entsprechenden Stelle im Landeswahlprogramm aufzunehmen:

Die medienpolitische Position der PIRATEN zum Thema Haushaltsabgabe

Eine Rundfunkgebühr, der sich kein Bürger entziehen kann, entspricht weder dem Menschenbild noch dem Staatsverständnis der Piratenpartei NRW.

Am 1.1.2013 hat der neue Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag den alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag abgelöst. Folge des neuen Vertrages ist die Verpflichtung jedes Haushalts zur Zahlung einer sogenannten Rundfunkgebührenpauschale. Auch Bewohner unseres Landes, die bisher kein Rundfunkgerät angemeldet hatten, sind seit Anfang des Jahres zur Zahlung der neuen Haushaltsabgabe verpflichtet.

Einst wurde der Öffentlich Rechtliche Rundfunk unter Prämisse der Staats- und Wirtschaftsferne gegründet. Durch die gesetzlichen Kompetenzen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices (ehemalige GEZ) und infolge der Realitäten in den Rundfunkgremien halten wir das Prinzip der Staatsferne für konterkariert. Darüber hinaus sind Werbeeinahmen und Schleichwerbe-/ Korruptionsskandale in der Vergangenheit kein Indiz für die gebotene Wirtschaftsferne der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten.

Hinzu kommt die Definition des Grundversorgungsbegriffs im allgemein verständlichen Sinne und die gegenüberstehenden finanzielle Ausgestaltung durch die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten. Aus unserer Sicht ist hier ein eklatantes Missverhältnis von Auftragsstellung im Verhältnis zur Finanzierung der Rundfunkanstalten zu sehen.

Des Weiteren können im 21.Jahrhundert aufgrund der gegebenen technischen Möglichkeiten die Programmangebote der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten adäquat ersetzt werden.

Zusätzlich halten wir sowohl die Einwohner Nordrhein Westfalens als auch uns selbst für qualifiziert genug, sich eigenständig zu bilden als auch zu informieren.

Was den Unterhaltungsbereich angeht, ist uns bis heute nicht klar, inwieweit dieser mit dem gesetzlichen Auftrag der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten in Einklang zu bringen ist.

Aufgrund dieser Sachverhalte halten wir weder den Willen noch die Fähigkeit zu einer tiefgreifenden Reform der Rundfunkanstalten für gegeben und sehen folglich keine Grundlage zur Zahlung einer verpflichtenden Haushaltsabgabe.

Antragsbegründung:
[[Beschreibung::=== 1 Wieso ein neuer Antrag? ===

Um zu verstehen, wieso dieser Antrag gestellt wurde, ist es notwendig, sich den alten Beschluss noch einmal vor Augen zu führen.

Leider war die gesamte Position im letzten Landtagswahlprogramm weder konsistent, logisch noch war eine klare rote Linie in der medienpolitischen Position der Partei zu erkennen.

Zitat: „So wird einer gleichgeschalteten Propaganda von marktbeherrschenden Unternehmen vorgebeugt und eine Vielfalt der Perspektiven und Meinungen in den Medien gesichert. „


Wer mit solchen Kampfbegriffen agiert, begibt sich auf sehr dünnem Eis. Des Weiteren ist zu beobachten, dass bei dem derzeitigen Bedeutungsverlust des Gesamtmediums Fernsehen vor allem die Privatsender zu leiden haben (der Qualitätsverfall ist offensichtlich!) Somit ist Gleichung Öffentlich Rechtlich =gut privat=böse nicht so einfach, wie sich die Antragsteller dies so vorgestellt hatten.

Überschriften: Programmvielfalt und Spartenkanäle + Parteipolitische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten minimieren

Diese beiden Punkte widersprechen sich. Staatsferne heißt auch: die Politik verhält sich dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk neutral und gibt weder die Anzahl der Programme noch die Programmausgestaltung vor!

…..Sie werden durch einen Verwaltungsrat gesteuert, der überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden, besetzt ist. Die PIRATEN NRW lehnen Parteipolitik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell ab. Es ist konsequent Parteien aus den Rundfunkräten zu verbannen. Aber ist niemanden aufgefallen, dass die genannten Verbände in keiner Weise demokratisch legitimiert sind! Nur eine Direktwahl des Rundfunkrats durch die Bevölkerung würde der Forderung nach Bürgerbeteiligung und somit der Staatsferne am nächsten kommen.

Institutionelle Interessenvertretung der Netzgemeinde im Rundfunkrat

Staatliche Neutralität beinhaltet auch, als Partei beispielhaft in seinen politischen Forderungen zu sein. Eine neue Forderung nach einem neuen Interessenvertreter, der nicht demokratisch legitimiert ist, widerspricht der strikten Staatsferne, unter der ein Öffentlich Rechtlicher Rundfunk zu agieren hat.


Gebührenfinanzierung

Die 2013 einzuführende Haushaltspauschale sehen die NRW-Piraten als eine Lösung für die bisher durch die GEZ [?] praktizierte Verletzung der Privatsphäre zahlreicher Rundfunkteilnehmer. Gleichzeitig lehnen die NRW-Piraten eine Gebührenerhebung auf Zweitwohnsitze, Geschäftsbetriebe sowie außerhalb des Haushalts benutzte Computer oder Mobilfunkgeräte ab. Eine derartige Gebührenerhebung würde eine illegitime Doppelbelastung zusätzlich zur Haushaltspauschale bedeuten.

Die NRW-Piraten sprechen sich darüber hinaus für eine Beibehaltung der Gebührenbefreiung für Studenten, ALG-II-Empfänger und Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen aus. Insbesondere bei Studenten soll die Einschränkung fallen, die derzeit lediglich BAföG-Empfänger [?] zur Gebührenbefreiung berechtigt.

Dieser Passus riecht mehr nach Anbiederung, als nach einer politischen Position. Leider zeigt dieser Abschnitt auf, was mit der gesamten Medienpoltischen Position in diesem Wahlprogramm erreicht werden kann:

Gar Nichts!


2 Herangehensweise des neuen Antrags (Konzentration auf die Grundversorgungsfunktion des Staates)

Der neue Antrag hat einen neuen Ansatz und beschäftigt sich ausschließlich mit der Finanzierung der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten und inwieweit die derzeitige Finanzierungsart durch die realen Gegebenheiten berechtigt ist.

Es geht zunächst um die Grundversorgung, die vom Staat gewährleistet werden muss (ausdrücklich nicht betrieben werden muss, sonst hätten wir auch Öffentlich Rechtliche Zeitungen – Von der Horrorversion eines Öffentlich Rechtlichen Internet mal abgesehen!)

Die Grundversorgung im Medienzeitalter des 21. Jahrhundert kann betrieben werden von:

  • Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten
  • Private Rundfunkanstalten
  • Privaten Firmen
  • Privatpersonen (Bloggern z.b.)
  • Journalisten
  • Stiftungen (z.b das von Wikimedia Foundation betriebene Wikipedia)
  • Unter Umständen auch staatliche Behörden
  • Vereine
  • Verbände

usw.


Die andere Seite ist die Definition der Grundversorgung, auf die die Piratenpartei bis heute keine Antwort gefunden hat. Wir müssen Radio, Fernsehen, Zeitungen, Internet und andere Medien immer weniger voneinander getrennt sehen, wenn es um die grundlegende Definition dieser Staatsfunktion geht.

Bis heute ist der Begriff der Grundversorgung durch die Politiker anderer Parteien nicht hinreichend definiert. Von einem Gesetz einmal abgesehen. Jeder möge für sich selbst kurz einmal diesen Begriff mit Leben füllen.

Und nun schaut nach, was die ARD aus diesem einfachen deutschen Wort macht:


Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten. Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.

http://www.ard.de/intern/rechtsgrundlagen/grundversorgung/-/id=54408/1cm440t/


Zunächst ist die Zielrichtung dieses Antrags eine Botschaft an die Öffentlichen Rechtlichen Rundfunkanstalten:

1. Ist das was ihr sendet den wirklich alles Grundversorgung? (staatlicher Auftrag!)

2. Wenn nein, könnt ihr mal bitte aufschlüsseln, was der Sparte: Unterhaltung, Bildung, Information zuzuordnen ist und welche Teile des Rundfunkbudgets dafür aufgewendet werden?

3. Wenn die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten nicht die Bereitschaft nachkommen, ihren Auftrag zu erfüllen, wieso soll die Piratenpartei diesen einen Freibrief zur Finanzierung gewähren?


Dieser Antrag ist nicht gegen die Idee des Öffentlich Rechtlichen Rundfunk gewandt, sondern der Versuch handlungsfähig zu sein, um politischen Druck aufzubauen.


3 Politische Zielrichtung des neuen Antrags

Die Haushaltsabgabe ist seit Anfang des Jahres ein verpflichtender Beitrag zur Finanzierung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks. Durch die Nichtan- bzw. abmeldung vieler Bürger von der Rundfunkgebühr sahen sich die Verantwortlichen sowohl die Finanzierungsgrundlage als auch die Akzeptanz des Öffentlichen Rundfunks in Gefahr.

Den verantwortlichen Entscheidungsträgern waren sich bewusst, dass mit dem Verlust der Meinungsführerschaft des Fernsehmediums in Zukunft die Bevölkerung immer weniger bereit sein wird, eine Gebühr zu akzeptieren, der sich kaum einer entziehen kann.

Dabei sollte beachtet werden, dass die heutigen technischen Möglichkeiten die Voraussetzung bieten, einen Grossteil seines Medienkonsums abseits der Fernsehanstalten zu bestreiten.

Anstatt mit der Zeit zu gehen, haben die Landespolitiker die Entscheidung getroffen, alles möglich zu tun, um ihre Rundfunkanstalten (und damit ein probates Machtinstrument) zu erhalten.

Der Unmut gegenüber diesem Verhalten ist in der ganzen Bevölkerung zu spüren, aber bis heute haben es die meisten politischen Parteien versäumt, den Kritikern einer allgemeinen Rundfunkgebühr eine politische Stimme zu geben.


Wichtig ist hierbei zu beachten:

1. Bei diesem Antrag geht es nicht darum, ob man Öffentlich Rechtliches Programm oder die Privatsender favorisiert. Es geht eher um die Frage, ob die Öffentlich Rechtlichen Sender ihren Auftrag erfüllen und ob die finanzielle/organisatorische Entwicklung hier noch in einem akzeptablen Verhältnis steht.

2. Unser Staatsverständnis sollte von kompetenten und freien Bürgern ausgehen (hieraus speist sich auch die Forderung nach Bürgerbeteiligung/Direktdemokratie!). Eine Zwangsgebühr passt nicht zu diesem Staatsverständnis.

3. Die Piratenpartei wird niemals so stark sein, dass sie diese Forderung 1:1 umsetzen kann. Aber mit dieser Forderung sind evtl. doch wünschenswerte Reformen der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten möglich.

4. Beliebte Formate/Sendungen bei den Öffentlich Rechtlichen Sendern haben sich beim Publikum etabliert. Somit ist davon auszugehen, dass diese Formate in einem anderen Umfeld weiterhin das Publikum erreichen werden. Es wird bei einem vernünftigen Preis/Leistungsverhältnis genug Zuschauer geben, die freiwillig zahlen. Allerdings dann ohne Zwangsgebühren.

5. Im politischen Wettbewerb ist es notwendig, dass sich die Parteien durch klare Positionen voneinander abgrenzen. Bei einer weichgespülten Kompromissposition besteht die Gefahr, dass die eigene Position beim Wähler nicht wahrgenommen wird.

6. Kompromisspositionen sind meist politisch unbrauchbar!


4 Ist ein Infragestellen der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten keine Gefahr für die kulturelle und politische Bildung der Gesellschaft?

Das muss natürlich jeder für sich selbst beantworten. Ich halte ein Medium, was sowohl staats- als auch wirtschaftfern agiert und die Bevölkerung mit grundlegenden Informationen und Bildungsangeboten versorgt heute nötiger als je zuvor. Allerdings sind die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten in ihrem heutigen Zustand eben nicht dieses Medium.

Ich finde, wenn man nur die Privaten Rundfunkanstalten als Gegenentwurf zu den Öffentlichen Rechtlichen Anstalten sieht, ist dies nicht ausreichend um die Qualitätsmängel der ÖRs im richtigen Verhältnis zu sehen. D.H. nur weil Privatsender zu einem erheblichen Teil Programm unterhalb der Geschmacksgrenze produzieren, ist der gleiche Trend auch in den gebührenfinanzierten Bereich zu beobachten (nur halt nicht ganz so ausgeprägt!).

Viele von uns müssen eingestehen, dass das ein-direktionales Medium Fernsehen bei uns immer weniger das Medium Nr.1 ist.

Die Piratenpartei sollte diesen Trend erkennen und überlegen, wie sich die Medienzukunft entwickelt und wie dann die Grundversorgung noch gewährleistet werden kann. Auch sollte man nicht verkennen, dass vor allem bei Jugendlichen die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten einen sehr geringen Platz in ihren Sehgewohnheiten einnehmen. Dies hat Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft und mit einfachen „Schulmeistern“ wird man an dieser Stelle nichts erreichen. Auch sind die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten hier ihrer Verantwortung zu wenig nachgekommen!

Somit sollte durch das Infragestellen der Haushaltsabgabe nicht der Öffentlich Rechtlichen Rundfunk in Frage gestellt werden. Im Gegenteil, wenn wir etwas bewirken wollen ist es recht und billig, die Zahlung von Gebührengeldern davon abhängig zu machen, inwieweit die Rundfunkanstalten ihren gesetzlichen Auftrag nachkommen!]]


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Die derzeitige Position zur Haushaltsabgabe im letzten Landeswahlprogramm ist inhaltlich weder konsistent noch hat dieser Beschluss irgendeinen politischen Effekt.