NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/SÄA010
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA010 |
Einreichungsdatum: |
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Autor: | DanielSan | letzte Änderung: | 27.06.2016 11:49:01 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||
Konkurrenzanträge: | SÄA011 |
Antrag | |
Antragstitel: | Einladungen zu Vorstandssitzungen Version 1 |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen in der Satzung des Landesverbandes NRW innerhalb des §6b Absatz 13 den Punkte f) folgendermaßen neu zu fassen:
Aktuelle Fassung:f) lädt mindestens 6 Tage vorher auf seiner Internetpräsenz und der Organisationsliste zu Sitzungen ein, =Neue Fassung::f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf auf der NRW-Organisationsliste sowie der NRW-Info Mailingliste ein, | |
Antragsbegründung: | |
Die regulären Sitzungen erfolgen in der Regel in einem gleichbleibendem Rhytmus. Ferner wird der Termin der nächsten Vorstandssitzung in dem Protokoll der letzten Vorstandssitzung festgehalten. Insofern ist eine separate Einladung regelmäßig überflüssig, zumal eine Frist von 6 Tagen bei einem Turnus von 7 Tage ebenfalls zweifelhaft wirkt. Eine Einladung zu außerordentlichen Sitzungen soll jedoch explizit in der Satzung ausgewiesen sein. Allerdings kann hier kein Frist festgelegt werden, da diese unter Umständen auch bereits mit 1-2 Tage angesetzt werden könnten. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Einladungen zu Vorstandssitzungen Version 1 |