NRW:Landesparteitag 2012.1/Wahlordnung/Verfahren 5

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GO-Punkt "Wahl der Listenkandidaten"

  • Die Wahl der Landesliste zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen erfolgt in 4 Runden.
  • Die Landesliste besteht aus bis zu 42 Mitgliedern des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen.
  • Die Besetzung der Landesliste erfolgt durch geheime Wahl auf dem Aufstellungsparteitag am 24./25. März 2012.
  • Die Wahl der Kandidaten zur Positionierung auf die Landesliste wird in 3 Runden absolviert.
  • Alle Kandidaten erhalten vor der Wahl Gelegenheit, sich und ihr Programm innerhalb eines Zeitraums von 3 Minuten vorzustellen.
  • Jedem Kandidaten wird beim Vorschlag zur Aufstellung eine für alle Wahlgänge des Parteitags gültige Kandidatennummer zugewiesen.
  • Diese Nummer wird dem Kandidaten vom Wahlleiter ausgehändigt und dieser vermerkt die Nummern in seinen Unterlagen unter Zuordnung zum Kandidatennamen.


Begriffe

  • Beim Zustimmungswahlverfahren hat jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied genau so viele Stimmen zu vergeben, wie es Kandidaten im Wahlgang gibt. Diese Stimmen können, müssen aber nicht, alle vergeben werden. Eine Vergabe mehrerer Stimmen auf einen Kandidaten ist nicht möglich. Es ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereint.
  • Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied.
  • Wählbar für die Landesliste zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 in Nordrhein-Westfalen ist, wer
    • Mitglied des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen ist,
    • keiner anderen Partei angehört,
    • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
    • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
    • mindestens seit 3 Monaten (Stichtag 13. Februar 2012) vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
  • Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.


Vorbereitung

  • Der Versammlungsleiter fordert den Wahleiter dazu auf, der Versammlung zu erklären, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist.


Wahlsystem 1 (4 Slots)

Wahlordnung zur Aufstellung einer Landesliste

  1. Die Landesliste zur Landtagswahl NRW 2012 setzt sich aus insgesamt 42 Listenkandidaten zusammen.
  2. Die Wahl der Listenkandidaten für die Liste der Piratenpartei NRW erfolgt in 4 Runden: Platz 1 bis 4, der unbesetzten Plätze bis 20 und der unbesetzten Plätze bis 42 werden jeweils in einer Runde gewählt.
  3. Allen Kandidaten wird vom Wahlleiter eine während der gesamten Aufstellungsversammlung gültige Kandidatenkennnummer (KKN) zugewiesen. Die Zuweisung der KKN wird vom Wahlleiter in der Kandidatenliste vermerkt. Die KKN dient der Identifizierung der Kandidaten in allen Losverfahren und Fragerunden.
  4. Alle Kandidaten erhalten vor der Wahl Gelegenheit, sich und ihr Wahlprogramm innerhalb eines Zeitraums von 3 Minuten vorzustellen.
  1. Bei Ergebnisgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los. Die Gesamtanzahl der Lose entspricht der Anzahl der verbliebenen Kandidaten. Die Anzahl der Lose mit Platzbezeichnung ist gleich der Anzahl zu vergebender Plätze. Die restlichen Lose sind leere Lose bis zur Höhe der restlich verbliebenen Kandidaten der Runde. Alle Lose kommen in eine Losbox und werden von einem Ziehungs-Piraten unter Aufsicht des Wahlleiters in der Reihenfolge der Zuordnung der KKN der Kandidaten auf Zuruf des Versammlungsleiters "blind" gezogen. Kandidaten, auf deren Zuruf ein leeres Los gezogen wird, verlassen die Bühne; die übrigen Kandidaten bleiben so lange auf der Bühne bis Listenplatz 1 besetzt ist.

Runde 1

  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für Runde 1 zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Kandidatenkennnummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten für diese Runde. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
  2. Die Kandidatenliste wird geschlossen, die Reihenfolge der Vorstellung wird ausgelost.
  3. Die Kandidaten stellen sich einzeln und in der Reihenfolge der Auslosung vor.
  4. Nach jeder einzelnen Kandidatenvorstellung stimmt die Versammlung darüber ab, ob sie diesen Kandidaten befragen will.
    • Im Fall der Entscheidung für einen Befragung können aus dem Plenum heraus Fragen an diesen Kandidaten gestellt werden.
    • Die Zeit für die Fragestellung beträgt maximal 30 Sekunden.
    • Die Antwortzeit auf jeden Fragesteller beträgt maximal 1 Minute.
  5. Nach Abschluss der letzten Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten für die Listenplätze bis einschließlich 5 per Zustimmungswahl.
  6. Diejenigen Kandidaten sind gewählt, die die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigen und zugleich mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten, so dass die Listenplätze bis einschließlich Listenplatz 4 von jeweils einer Person besetzt werden können. Können nicht alle angezeigten Listenplätze besetzt werden, so fallen die noch unbesetzten Listenplätze in die nächste Runde. Bei gleicher Stimmanzahl entscheidet das Los.
  7. Bei Ergebnisgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los. Die Gesamtanzahl der Lose entspricht der Anzahl der verbliebenen Kandidaten. Die Anzahl der Lose mit Platzbezeichnung ist gleich der Anzahl zu vergebender Plätze. Die restlichen Lose sind leere Lose bis zur Höhe der restlich verbliebenen Kandidaten der Runde. Alle Lose kommen in eine Losbox und werden von einem Ziehungs-Piraten unter Aufsicht des Wahlleiters in der Reihenfolge der Zuordnung der KKN der Kandidaten auf Zuruf des Versammlungsleiters "blind" gezogen. Kandidaten, auf deren Zuruf ein leeres Los gezogen wird, verlassen die Bühne; die übrigen Kandidaten bleiben so lange auf der Bühne bis Listenplatz 1 besetzt ist.


Runde 2

  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für Runde 2 zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Kandidatenkennnummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten für diese Runde. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
  2. Die Kandidatenliste wird geschlossen, die Reihenfolge der Vorstellung wird ausgelost.
  3. Die Kandidaten stellen sich einzeln und in der Reihenfolge der Auslosung vor.
  4. Nach jeder einzelnen Kandidatenvorstellung stimmt die Versammlung darüber ab, ob sie diesen Kandidaten befragen will.
    • Im Fall der Entscheidung für einen Befragung können aus dem Plenum heraus Fragen an diesen Kandidaten gestellt werden.
    • Die Zeit für die Fragestellung beträgt maximal 30 Sekunden.
    • Die Antwortzeit auf jeden Fragesteller beträgt maximal 1 Minute.
  5. Nach Abschluss der letzten Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten für die Listenplätze bis einschließlich 20 per Zustimmungswahl.
  6. Diejenigen Kandidaten sind gewählt, die die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigen und zugleich mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten, so dass die Listenplätze bis einschließlich Listenplatz 20 von jeweils einer Person besetzt werden können. Können nicht alle angezeigten Listenplätze besetzt werden, so fallen die noch unbesetzten Listenplätze in die nächste Runde. Bei gleicher Stimmanzahl entscheidet das Los.
  7. Es gilt das für Runde 1 erklärte Losverfahren.

Runde 3

  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für Runde 3 zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Kandidatenkennnummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten für diese Runde. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
  2. Die Kandidatenliste wird geschlossen, die Reihenfolge der Vorstellung wird ausgelost.
  3. Die Kandidaten stellen sich einzeln und in der Reihenfolge der Auslosung vor.
  4. Nach jeder einzelnen Kandidatenvorstellung stimmt die Versammlung darüber ab, ob sie diesen Kandidaten befragen will.
    • Im Fall der Entscheidung für einen Befragung können aus dem Plenum heraus Fragen an diesen Kandidaten gestellt werden.
    • Die Zeit für die Fragestellung beträgt maximal 30 Sekunden.
    • Die Antwortzeit auf jeden Fragesteller beträgt maximal 1 Minute.
  5. Nach Abschluss der letzten Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten für die Listenplätze bis einschließlich 42 per Zustimmungswahl.

Diejenigen Kandidaten sind gewählt, die die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigen und zugleich mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten, so dass die Listenplätze bis einschließlich Listenplatz 42 von jeweils einer Person besetzt werden können. Können nicht alle angezeigten Listenplätze besetzt werden, so findet ein weiter Wahlgang im Wege der Zustimmungswahl statt. In diesem sind die Kandidaten wählbar, welche die meisten Stimmen im vorherigen Wahlgang erreicht haben, bis zur doppelten Anzahl der noch zu vergebenden Plätze. Bei Stimmengleicheit beim letzten möglichen Kandidaten kommen alle Kandidaten mit der gleichen Stimmenanzahl in diesen Wahlgang.

  1. Bei gleicher Stimmanzahl entscheidet das Los.