NRW:Landesparteitag 2012.1/Wahlordnung/Verfahren 3

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GO-Punkt "Wahl der Listenkandidaten"

  1. Die Wahl der Landesliste zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen erfolgt in 3 Runden.
  2. Die Landesliste besteht aus bis zu 40 Mitgliedern des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen.
  3. Die Besetzung der Landesliste erfolgt durch geheime Wahl auf dem Aufstellungsparteitag am 24./25. März 2012.
  4. Die Wahl der Kandidaten zur Positionierung auf die Landesliste wird in 3 Runden absolviert.
    1. In Runde 1 werden die Kandidaten bis einschließlich Landeslistenplatz 4 gewählt.
    2. In Runde 2 werden die Kandidaten bis einschließlich Landeslistenplatz 20 gewählt.
    3. In Runde 3 werden die Kandidaten bis einschließlich Landeslistenplatz 40 gewählt.
  5. Alle Kandidaten erhalten vor der Wahl Gelegenheit, sich und ihr Programm innerhalb eines Zeitraums von 3 Minuten vorzustellen.
  6. Jedem Kandidaten wird beim Vorschlag zur Aufstellung eine für alle Wahlgänge des Parteitags gültige Nummer zugewiesen.
  7. Diese Nummer wird dem Kandidaten in geeigneten Unterlagen, die vom Wahlleiter zu führen sind, ausgehändigt.

Begriffe

  1. Beim Zustimmungswahlverfahren hat jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied genau so viele Stimmen zu vergeben, wie es Kandidaten im Wahlgang gibt. Diese Stimmen können, müssen aber nicht, alle vergeben werden. Eine Vergabe mehrerer Stimmen auf einen Kandidaten ist nicht möglich. Es ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereint und zu der Teilmenge gehört, die absteigend geordnet, die meisten Stimmen erhalten haben und welche begrenzt ist durch die Anzahl der zu vergebenden Plätze.
  2. Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied.
  3. Wählbar für die Landesliste zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 in Nordrhein-Westfalen ist, wer
    1. Mitglied des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen ist,
    2. keiner anderen Partei angehört,
    3. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
    4. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
    5. mindestens seit 3 Monaten (Stichtag 13. Februar 2012) vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
  4. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Vorbereitung

  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahleiter dazu auf der Versammlung zu erklären, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist.

Runde 1

  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für Runde 1 zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Nummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
  2. Der Versammlungsleiter weißt den Kandidaten einen Platz zu und unterrichtet Sie von der Dauer ihrer Kurzvorstellung (3 Minuten, respektive 30 Sekunden) und über das Losverfahren.
  3. Die Nummern der Kandidaten werden per Losverfahren jeweils so gezogen, dass die nächsten fünf Kandidaten zur Vorstellung feststehen.
  4. Kandidaten, die sich bereits in einer vorherigen Runde vorgestellt haben erhalten 30 Sekunden Redezeit, alle anderen Kandidaten erhalten 3 Minuten Redezeit.
  5. Sodann werden aus sämtlichen Kandidaten per Zustimmungswahl diejenigen gewählt (Vorauswahl), die nach dem Willen der akkreditierten, stimmberechtigten Mitglieder in die anschließende Fragerunde und die darauffolgende Wahl gelangen sollen.
  6. Diejenigen Kandidaten, die mehr als die Hälfte der gültigen, abgegebenen Stimmen auf sich vereinen, kommen in die Fragerunde. Alle anderen Kandidaten scheiden aus dieser Runde aus.
  7. Es beginnt eine zweistündige Fragerunde, an der alle nicht in dieser Runde ausgeschiedenen Kandidaten teilnehmen.
  8. Die Kandidaten können aus dem Plenum heraus einzeln befragt werden.
  9. Die Fragezeit beträgt maximal 30 Sekunden. Die Zeit für die Antwort beträgt maximal eine Minute.
  10. Fragen dürfen sich maximal an drei Kandidaten richten. Es dürfen wohl aber Meinungsbilder, bestehend aus klar formulierten Entscheidungsfragen, an alle Kandidaten gerichtet werden, welche durch Handzeichen von den Kandidaten beantwortet werden können.
  11. Nach Abschluss der Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten bis einschließlich Listenplatz 4 per Zustimmungswahlverfahren.
  12. An ihr nehmen alle verbliebenen Kandidaten dieser Runde teil.
  13. Diejenigen Kandidaten sind gewählt, die die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigen und zugleich mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten, so dass die Listenplätze bis einschließlich Listenplatz 4 von jeweils einer Person besetzt werden können. Können nicht alle angezeigten Listenplätze besetzt werden, so fallen die noch unbesetzten Listenplätze in die nächste Runde.
  14. Bei Ergebnisgleichheit entscheidet das Los. Die Gesamtanzahl der Lose entspricht der Anzahl der verbliebenen Kandidaten. Die Anzahl der Lose mit Platzbezeichnung ist gleich der Anzahl zu vergebender Plätze. Die restlichen Lose sind leere Lose bis zur Höhe der restlich verbliebenen Kandidaten der Runde. Alle Lose kommen in eine Losbox und werden von einem Ziehungs-Piraten unter Aufsicht des Wahlleiters in der Reihenfolge der Zuordnung der KKN der Kandidaten auf Zuruf des Versammlungsleiters "blind" gezogen. Kandidaten, auf deren Zuruf ein leeres Los gezogen wird, verlassen die Bühne; die übrigen Kandidaten bleiben so lange auf der Bühne bis Listenplatz 1 besetzt ist.

Runde 2

  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für Runde 2 zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Nummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
  2. Der Versammlungsleiter weißt den Kandidaten einen Platz zu und unterrichtet Sie von der Dauer ihrer Kurzvorstellung (3 Minuten, respektive 30 Sekunden) und über das Losverfahren.
  3. Die Nummern der Kandidaten werden per Losverfahren jeweils so gezogen, dass die nächsten zehn Kandidaten zur Vorstellung feststehen.
  4. Kandidaten, die sich bereits in einer vorherigen Runde vorgestellt haben erhalten 30 Sekunden Redezeit, alle anderen Kandidaten erhalten 3 Minuten Redezeit.
  5. Sodann werden aus sämtlichen Kandidaten per Zustimmungswahl diejenigen gewählt (Vorauswahl), die nach dem Willen der akkreditierten, stimmberechtigten Mitglieder in die anschließende Fragerunde und die darauffolgende Wahl gelangen sollen.
  6. Diejenigen Kandidaten, die mehr als die Hälfte der gültigen, abgegebenen Stimmen auf sich vereinen, kommen in die Fragerunde. Alle anderen Kandidaten scheiden aus dieser Runde aus.
  7. Es beginnt eine einstündige Fragerunde, an der alle nicht in dieser Runde ausgeschiedenen Kandidaten teilnehmen.
  8. Die Kandidaten können aus dem Plenum heraus einzeln befragt werden.
  9. Die Fragezeit beträgt maximal 30 Sekunden. Die Zeit für die Antwort beträgt maximal eine Minute.
  10. Fragen dürfen sich maximal an drei Kandidaten richten. Es dürfen wohl aber Meinungsbilder, bestehend aus klar formulierten Entscheidungsfragen, an alle Kandidaten gerichtet werden, welche durch Handzeichen von den Kandidaten beantwortet werden können.
  11. Nach Abschluss der Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten bis einschließlich Listenplatz 20 per Zustimmungswahlverfahren.
  12. An ihr nehmen alle verbliebenen Kandidaten dieser Runde teil.
  13. Diejenigen Kandidaten sind gewählt, die die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigen und zugleich mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten, so dass die Listenplätze bis einschließlich Listenplatz 14 von jeweils einer Person besetzt werden können. Können nicht alle angezeigten Listenplätze besetzt werden, so fallen die noch unbesetzten Listenplätze in die nächste Runde. Bei gleicher Stimmanzahl entscheidet das Los.

Runde 3

  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für Runde 3 zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Nummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
  2. Der Versammlungsleiter weißt den Kandidaten einen Platz zu und unterrichtet Sie von der Dauer ihrer Kurzvorstellung (3 Minuten, respektive 30 Sekunden) und über das Losverfahren.
  3. Die Nummern der Kandidaten werden per Losverfahren jeweils so gezogen, dass die nächsten zehn Kandidaten zur Vorstellung feststehen.
  4. Kandidaten, die sich bereits in einer vorherigen Runde vorgestellt haben erhalten 30 Sekunden Redezeit, alle anderen Kandidaten erhalten 3 Minuten Redezeit.
  5. Sodann werden aus sämtlichen Kandidaten per Zustimmungswahl diejenigen gewählt (Vorauswahl), die nach dem Willen der akkreditierten, stimmberechtigten Mitglieder in die anschließende Fragerunde und die darauffolgende Wahl gelangen sollen.
  6. Diejenigen Kandidaten, die mehr als die Hälfte der gültigen, abgegebenen Stimmen auf sich vereinen, kommen in die Fragerunde. Alle anderen Kandidaten scheiden endgültig aus.
  7. Es beginnt eine einstündige Fragerunde, an der alle nicht in dieser Runde ausgeschiedenen Kandidaten teilnehmen.
  8. Die Kandidaten können aus dem Plenum heraus einzeln befragt werden.
  9. Die Fragezeit beträgt maximal 30 Sekunden. Die Zeit für die Antwort beträgt maximal eine Minute.
  10. Fragen dürfen sich maximal an drei Kandidaten richten. Es dürfen wohl aber Meinungsbilder, bestehend aus klar formulierten Entscheidungsfragen, an alle Kandidaten gerichtet werden, welche durch Handzeichen von den Kandidaten beantwortet werden können.
  11. Nach Abschluss der Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten bis einschließlich Listenplatz 40 per Zustimmungswahlverfahren.
  12. An ihr nehmen alle verbliebenen Kandidaten dieser Runde teil.
  13. Diejenigen Kandidaten sind gewählt, die die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigen und zugleich mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten, so dass die Listenplätze bis einschließlich Listenplatz 40 von jeweils einer Person besetzt werden können. Können nicht alle angezeigten Listenplätze besetzt werden, so ist die Liste nach dem letzten Kandidaten, der die notwendige Stimmanzahl erreicht hat geschlossen.
  14. Bei Ergebnisgleichheit entscheidet das Los. Die Gesamtanzahl der Lose entspricht der Anzahl der verbliebenen Kandidaten. Die Anzahl der Lose mit Platzbezeichnung ist gleich der Anzahl zu vergebender Plätze. Die restlichen Lose sind leere Lose bis zur Höhe der restlich verbliebenen Kandidaten der Runde. Alle Lose kommen in eine Losbox und werden von einem Ziehungs-Piraten unter Aufsicht des Wahlleiters in der Reihenfolge der Zuordnung der KKN der Kandidaten auf Zuruf des Versammlungsleiters "blind" gezogen. Kandidaten, auf deren Zuruf ein leeres Los gezogen wird, verlassen die Bühne; die übrigen Kandidaten bleiben so lange auf der Bühne bis Listenplatz 1 besetzt ist.