NRW:Landesparteitag 2010.2/wirtschaftfinanzen

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Dies sind (vermutlich?) die Module des AK Wirtschaft und Finanzen. Mir liegt nur folgendes Protokoll vor, welches die neu (oder als Wiederholung) einzureichenden Module nicht klar klasszifiziert. Die Formulierungen in den Protokoll sind nicht immer eindeutig.

[1]

Um auf der LMV die vorgeschlagenen Wahlprogrammmodule möglichst schnell abstimmen zu können, sollen möglichst viele NRW-Piraten bereits im Vorfeld eine Meinung zu dem Modul in einer Doodle-Umfrage abgegeben. Dies ist keine endgültige Stimmabgabe, sondern dient nur dazu, die Abstimmungen auf der LMV sinnvoll strukturieren zu können.

Doodle-Umfrage

8.9: Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden

Die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland wie in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder den Handwerkskammern ist ein Beispiel für unnötige Bürokratie.

Viele Unternehmer und Selbständige haben kein Interesse an deren Leistungen. Trotzdem ist jeder Gewerbetreibende und jeder Gründer einer Firma ab dem ersten Tag zur Beitragszahlung an die IHK verpflichtet. Diese Zwangsregelung trifft besonders kleine Gewerbetreibende oder Handwerker hart, die keine Leistungen in Anspruch nehmen. Selbst inaktive Firmen oder Betriebe, die sich in Auflösung befinden, sind zu dieser Abgabe verpflichtet.

Für Selbständige kommt erschwerend hinzu, dass deren private Einkünfte an die IHK bzw. die Handwerkskammer übermittelt werden, da sich nach deren Höhe die Abgabenhöhe an die IHK bemisst. Dies stellt nach Auffassung der PIRATEN eine eklatante Verletzung der Privatsphäre von Selbständigen dar.

Die PIRATEN fordern daher, die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Damit würde auch die Übermittlung der privaten Einkünfte von Selbständigen an die IHK bzw. die Handwerkskammern beendet.

8.9 Service von Ämtern bei Genehmigungsverfahren

Für Anträge, Erlaubnisse und Genehmigungen verlangen Ämter regelmäßig die Vorlage von Schriftstücken wie Handelsregisterauszug, Eintrag in Schuldnerverzeichnis und Insolvenzregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder andere Daten zur betreffenden Firma. Das Zusammentragen dieser Schriftstücke ist für Unternehmer zeitraubend und kostenaufwändig - obwohl die Daten größtenteils ohnehin in öffentlichen Registern verfügbar sind.

In solchen Fällen brauchen Unternehmer nicht mit Ämtergängen behelligt werden. Stattdessen soll für diese Anträge ein Sammel-Formular online bereitgestellt oder zugeschickt werden. Auf diesem können Unternehmer mit einer einzigen Unterschrift einem Amt die Erlaubnis einräumen, bei anderen Ämtern notwendige Daten abzufragen. Auf diese Weise wird der bürokratische Aufwand von den Ämtern erledigt.

Letztlich muss jeder Unternehmer selbst entscheiden dürfen, ob er diesen Service der Behörde nutzen will oder nicht. Er muss auch die Möglichkeit haben, Behördengänge selber zu erledigen, wenn er der Auffassung ist, nur so Herr über seine Daten bleiben zu können.


8.17

Jeder Amtsträger muss eine gewisse Wartezeit verstreichen lassen für die Annahme einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft, die direkt mit dem ehemaligen Ressort des Amtsträgers in Verbindung steht. Hierdurch können eventuelle Vorteilsnahmen beider Seiten eingedämmt werden. Nach Auslaufen der Amtszeit des Amtsträgers darf dieser während der folgenden Legislaturperiode weder als Angestellter noch beratend für Unternehmen tätig werden, die direkt mit dem ehemaligen Ressort in Verbindung stehen. Damit wird sichergestellt, dass Ämter als ehrenvolle Pflicht und nicht als Sprungbrett zu besseren Verdienstchancen verstanden werden.

8.3: Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der IHK

Die Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) für jeden Firmengründer ist ein Beispiel für unnötige Bürokratie. Die meisten Unternehmer haben kein Interesse an deren Leistungen und kennen diese oftmals nicht einmal. Trotzdem ist jeder Gewerbetreibende und jeder Gründer einer Firma ab dem ersten Tag zur Beitragszahlung verpflichtet. Zwar kostet die Zwangsmitgliedschaft in der IHK nicht viel, dieser Beitrag ist jedoch nach Ansicht vieler Unternehmer der sinnloseste Beitrag für die Verwaltung. Die NRW-Piraten fordern daher, die Zwangsmitgliedschaft in der IHK abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen.

8.3: Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der IHK

Die vielfach praktizierte Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland schränkt Unternehmer und Betriebe in ihrer Freiheit ein und bieten nicht durchgängig für den Zwangsbeitrag äquivalente Leistungen. So ist der Beitrag der Industrie- und Handelskammer (IHK) ein viel zitiertes und umstrittenes Beispiel für unnötige Bürokratie. Die meisten Unternehmer haben in vielen Umfragen bestätigt, dass kein Interesse an der Leistungen besteht, die oftmals nicht einmal bekannt sind. Die NRW-Piraten fordern daher, die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden wie der IHK abzuschaffen und durch die Freiwilligkeit zu ersetzen. Wir vertreten den Anspruch: wer gute Leistung bietet wird freiwillige Mitglieder finden.

Argument zum Einsatz der IHK für Auszubildende: Die Tatsache, dass die IHK sich für Auszubildende einsetzt macht nicht nachvollziehbar, warum Betriebe ohne Azubis ebenso eine Abgabe leisten müssen. Selbst Betriebe die sich in Auflösung befinden, sind zu dieser Abgabe verpflichtet.