NRW:Kreisparteitage Duisburg 2023

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KMV 2023.1

Datum: 13.08.2023
Uhrzeit : 19:00 Uhr
Ort : Magarethenhof, Augustastraße 9, 47137 Duisburg -Meiderich
Anfahrt: https://www.google.com/maps/@51.4693212,6.7792384,17z/data=!5m1!1e1


Vorläufige Tagesordnung, Stand Juli.2023

Die Tagesordnung wird durch die Versammlung am 13.08.23 beschlossen.

Protokoll der Mitgliederversammlung des vKV Duisburg vom 13-08-23 : TOP 1. Begrüßung/Eröffnung durch den Landesvorstand Mitglied des Landesvorstandes eröffnet die Versammlung und begrüßt die


Anwesenden. Anwesenheit: Die Anwesenheit von 3 stimmberechtigten Mitgliedern des vKV Duisburg wird festgestellt.


TOP 2. Zulassung von Gästen, Presse, Streaming, Foto- & Filmaufnahmen

Die Zulassung wird einstimmig beschlossen.

TOP 3. Wahl der Versammlungsleitung/Protokollführung

Als Versammlungsleiter wird einstimmig Martin Schwarz gewählt.

Als Protokollführer wird einstimmig Reinhard Beckmann gewählt.


TOP 4. Genehmigung der Tagesordnung / Änderungsvorschläge

Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen

TOP 5. Annahme einer Geschäftsordnung für den vKV (Vorschlag Übernahme GO vKV Leverkusen https://http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Leverkusen/Piratenb%C3%BCro/Gesch

Die vorgeschlagene GO der vKV Leverkusen wurde nicht angenommen, weil eine entsprechende Vorlage aus Papier nicht vorlag und der entsprechende LINK der vKV Leverkusen am 13-08-23 laut Aussage von Reinhard gegen 12:00 am 13-08-23 Uhr nicht mehr erreichbar war. Aus diesem Grund konnten wir diese nicht näher bearbeiten und diskutieren.

Der Kollege vom LV-NRW hatte aber die Geschäftsordnung der vKV Mettmann in Papierform dabei. Diese Go wurde dann durch die Mitglieder der vKV durchgelesen und mit umfangreichen Änderungen versehen.

5a. Änderungsvorschläge Die umfangreichen Änderungsvorschläge wurden von uns diskutiert und in die Papiervorlage eingearbeitet und zur Abstimmung gestellt.

5b. Abstimmung über Änderungsvorschläge GO Den umfangreichen Änderungen, die sich als Ergebnis in diesem Protokoll als fertige GO befindet.(Anlage zum Protokoll)

5c. Abstimmung über abschließende GO vKV Duisburg

Das Ergebnis, siehe am Ende des Protokolls, wurde dann einstimmig angenommen.

6. Wahl der zu vergebenden Ämter (Wahlleitung kann durch die Versammlungsleitung gemacht werden); Wahl von Büro-, Presse- oder Verwaltungspiraten. Als Wahlleiter wurde Martin Schwarz vom LV vorgeschlagen und auch einstimmig gewählt.

Ein anwesendes Mitglied des vKV schlägt Reinhard Beckmann als Büropirat vor. � Nach kurzer Vorstellung durch den in Duisburg bekannten Kandidaten wurde Reinhard Beckmann als Büropirat einstimmig gewählt.

Reinhard Beckmann nimmt die Wahl an.

Andere Mandate wurden nicht gewählt. -Siehe GO

TOP 7. Übergabe Schlüssel /Zugangsrechte an die gewählten Personen

Die Zugangsdaten und -rechte der der Duisburger Piraten wurden vom ehemaligen Vorsitzenden KV DU an den amtieren Büropiraten übergeben. Die Schlüssel für das Postfach der Duisburger Piraten wurden vom ehemaligen Vorsitzenden KV DU an den amtierenden Büropiraten übergeben.

TOP 8. Übergabe der KV Unterlagen an den Landesverband

Die Schatzmeisterunterlagen des KV Duisburg von 2012-2023 wurden vom ehemaligen Vorsitzenden KV DU in verschlossenen und verriegelten Umschlägen an den Vertreter LV NRW übergeben.

TOP 9. Fertigung der notwendigen Niederschriften. Die entsprechende Niederschrift (Protokoll) wird von Reinhard angefertigt. TOP 10. Sonstiges

GO Antrag: Es wurde für den 22-09-23 eine MV der vKV vorgeschlagen und ein Budget für die Kosten der MV in Höhe von 50€ aus dem Bestand vKV Duisburg.


Der Antrag wird durch die MV angenommen.


Nächster Termin: 22-09-23 Uhrzeit: 19:00 Uhr Des Weiteren wurde eine Veranstaltung zum Thema „Digitalzwang mit Digital Courage vorgeschlagen . „Keine Vorsprache ohne Termin möglich“ Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen. Arbeitstitel „JC/Bürgerbüro. Keine Vorsprache ohne Onlinetermin möglich“


11. Ende der Versammlung Die Versammlung wurde gegen 19:00 Uhr geschlossen. Beschlossene Geschäftsordnung der vKV Duisburg vom 13-08-23 Geschäftsordnung des Piratenbüro vKV Duisburg Abschnitt I: Gültigkeit §1 Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen für die vKV Duisburg


§2 Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung der vKV Duisburg mit Zweidrittelmehrheit angenommen und geändert werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen.


§3 Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung mit einer Frist von 5 Tagen im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite der vKV-Duisburg und per E-Mail allen Mitgliedern öffentlich bekannt zu machen.


§4 Diese Geschäftsordnung kann durch die Kreismitgliederversammlung der vKV Duisburg mit 2/3 Mehrheit außer Kraft gesetzt werden.

§5 Diese Geschäftsordnung und somit das Piratenbüro tritt automatisch außer Kraft, wenn keine Büropiraten mehr für das Piratenbüro tätig sind.

Abschnitt II: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

§6 Aufgabe des Piratenbüro


1. zur Mitgliederverwaltung, 2. in finanziellen Angelegenheiten und 3. als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit. 4. die administrative Bearbeitung auf lokaler Ebene z,b. Anmeldung von Infoständen. §7 Rechte des Piratenbüros


(1) Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben zu beantragen. Hierunter fallen: 1. Sachkosten; 2. Fahrtkostenerstattungen. §8 Handlungsvollmacht


1. Das Piratenbüro handelt nur auf 1. auf Anweisung des Landesvorstandes NRW. 2. auf Anweisung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung der vKV Duisburg. 3. aufgrund der ihm in dieser Geschäftsordnung auferlegten Aufgaben und Rechte. Abschnitt III: Büropiraten §9 Definition der Büropiraten


(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach betraut sind, heißen Büropirat . (2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich. (3) Jeder Büropirat muss ein volljähriges und geschäftsfähiges Mitglied der Piratenpartei Deutschland sein. (4) Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl auf der Kreismitgliederversammlung der vKV Duisburg vergeben und durch den Landesvorstand NRW bestätigt. (5) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand NRW unterstellt. (6) Der Landesvorstand NRW ist: 1. gegenüber dem Piratenbüro weisungsberechtigt , sofern es die in der Landessatzung NRW festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes NRW berührt. 2 berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden., sofern sie in den Weisungsbereich seines Wirkungskreises fallen.. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen. (7) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber der MV der vKV Duisburg und dem Landesvorstand NRW. (8) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch: 1. die Veröffentlichung eines schriftlichen Jahresbericht a. im Wiki des Landesverbandes -NRW’ b. Auf der vKV Duisburg bei regulärer Beendigung der Amtszeit nach §11 Abs 1 Satz 1. §10 Wahl des/der Büropiraten


(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt. (2) Gewählt wird in geheimer Akzeptanzwahl. (3) Gewählt ist wer 1 Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden als von der Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten mit den Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt. (4) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten ist einzuberufen, wenn die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder das Amt der Büropiraten nach §11 Abs 1 Satz 1. beendet ist. � (5) Die Kreismitgliederversammlung kann vor der Wahl der Büropiraten Vorgaben beziehungsweise Einschränkungen für die Aufgaben der einzelnen zu wählenden Büropiraten festlegen. Diese Vorgaben umfassen 1. Regionalen Zuständigkeiten; 2. Aufteilung der Funktionen nach Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten ; 3. Vertreterregelungen; 4. die maximale Anzahl von Büropiraten. §11 Ende der Amtszeit


1. nach 24 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung zur Büropiraten Wahl, nach der Wahl der Büropiraten; (1) Das Amt der Büropiraten endet: 2. durch Amtsverzicht; 3. durch einen Widerspruch zu den in §12 festgelegten Bedingungen; 4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes; 5. vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Kreismitgliederversammlung oder 6. mit Auflösung des Piratenbüros 7. Die Mitgliederversammlung hat die Büropiraten zu entlasten. §12 Datenschutz 1. des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen 2. oder einer höheren Parteigliederung, (1) Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung der Piratenpartei Deutschland sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.


Protokoll

Protokoll vom 13-08-23