NRW:Kreisparteitage Duisburg 2023
KMV 2023.1
Datum: 13.08.2023 Uhrzeit : 19:00 Uhr Ort : Magarethenhof, Augustastraße 9, 47137 Duisburg -Meiderich Anfahrt: https://www.google.com/maps/@51.4693212,6.7792384,17z/data=!5m1!1e1
Vorläufige Tagesordnung, Stand Juli.2023
Die Tagesordnung wird durch die Versammlung am 13.08.23 beschlossen.
Protokoll der Mitgliederversammlung des vKV Duisburg vom 13-08-23 : TOP 1. Begrüßung/Eröffnung durch den Landesvorstand Mitglied des Landesvorstandes eröffnet die Versammlung und begrüßt die
Anwesenden.
Anwesenheit:
Die Anwesenheit von 3 stimmberechtigten Mitgliedern des vKV Duisburg wird
festgestellt.
TOP 2.
Zulassung von Gästen, Presse, Streaming, Foto- & Filmaufnahmen
Die Zulassung wird einstimmig beschlossen.
TOP 3. Wahl der Versammlungsleitung/Protokollführung
Als Versammlungsleiter wird einstimmig Martin Schwarz gewählt.
Als Protokollführer wird einstimmig Reinhard Beckmann gewählt.
TOP 4. Genehmigung der Tagesordnung / Änderungsvorschläge
Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen
TOP 5. Annahme einer Geschäftsordnung für den vKV (Vorschlag Übernahme GO vKV Leverkusen https://http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Leverkusen/Piratenb%C3%BCro/Gesch
Die vorgeschlagene GO der vKV Leverkusen wurde nicht angenommen, weil eine entsprechende Vorlage aus Papier nicht vorlag und der entsprechende LINK der vKV Leverkusen am 13-08-23 laut Aussage von Reinhard gegen 12:00 am 13-08-23 Uhr nicht mehr erreichbar war. Aus diesem Grund konnten wir diese nicht näher bearbeiten und diskutieren.
Der Kollege vom LV-NRW hatte aber die Geschäftsordnung der vKV Mettmann in Papierform dabei. Diese Go wurde dann durch die Mitglieder der vKV durchgelesen und mit umfangreichen Änderungen versehen.
5a. Änderungsvorschläge Die umfangreichen Änderungsvorschläge wurden von uns diskutiert und in die Papiervorlage eingearbeitet und zur Abstimmung gestellt.
5b. Abstimmung über Änderungsvorschläge GO Den umfangreichen Änderungen, die sich als Ergebnis in diesem Protokoll als fertige GO befindet.(Anlage zum Protokoll)
5c. Abstimmung über abschließende GO vKV Duisburg
Das Ergebnis, siehe am Ende des Protokolls, wurde dann einstimmig angenommen.
6. Wahl der zu vergebenden Ämter (Wahlleitung kann durch die Versammlungsleitung gemacht werden); Wahl von Büro-, Presse- oder Verwaltungspiraten. Als Wahlleiter wurde Martin Schwarz vom LV vorgeschlagen und auch einstimmig gewählt.
Ein anwesendes Mitglied des vKV schlägt Reinhard Beckmann als Büropirat vor. � Nach kurzer Vorstellung durch den in Duisburg bekannten Kandidaten wurde Reinhard Beckmann als Büropirat einstimmig gewählt.
Reinhard Beckmann nimmt die Wahl an.
Andere Mandate wurden nicht gewählt. -Siehe GO
TOP 7. Übergabe Schlüssel /Zugangsrechte an die gewählten Personen
Die Zugangsdaten und -rechte der der Duisburger Piraten wurden vom ehemaligen Vorsitzenden KV DU an den amtieren Büropiraten übergeben. Die Schlüssel für das Postfach der Duisburger Piraten wurden vom ehemaligen Vorsitzenden KV DU an den amtierenden Büropiraten übergeben.
TOP 8. Übergabe der KV Unterlagen an den Landesverband
Die Schatzmeisterunterlagen des KV Duisburg von 2012-2023 wurden vom ehemaligen Vorsitzenden KV DU in verschlossenen und verriegelten Umschlägen an den Vertreter LV NRW übergeben.
TOP 9. Fertigung der notwendigen Niederschriften. Die entsprechende Niederschrift (Protokoll) wird von Reinhard angefertigt. TOP 10. Sonstiges
GO Antrag: Es wurde für den 22-09-23 eine MV der vKV vorgeschlagen und ein Budget für die Kosten der MV in Höhe von 50€ aus dem Bestand vKV Duisburg.
Der Antrag wird durch die MV angenommen.
Nächster Termin:
22-09-23
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Des Weiteren wurde eine Veranstaltung zum Thema „Digitalzwang
mit Digital Courage vorgeschlagen . „Keine Vorsprache ohne Termin möglich“
Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen. Arbeitstitel „JC/Bürgerbüro. Keine
Vorsprache ohne Onlinetermin möglich“
11. Ende der Versammlung
Die Versammlung wurde gegen 19:00 Uhr geschlossen.
Beschlossene Geschäftsordnung der vKV Duisburg vom 13-08-23
Geschäftsordnung des Piratenbüro vKV Duisburg
Abschnitt I: Gültigkeit
§1
Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des
Piratenbüros der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen für
die vKV Duisburg
§2
Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung der vKV
Duisburg mit Zweidrittelmehrheit angenommen und geändert werden.
Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen
wenigstens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen.
§3
Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung mit einer Frist von 5
Tagen im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei
Deutschland auf der Seite der vKV-Duisburg und per E-Mail allen Mitgliedern
öffentlich bekannt zu machen.
§4
Diese Geschäftsordnung kann durch die Kreismitgliederversammlung der vKV
Duisburg mit 2/3 Mehrheit außer Kraft gesetzt werden.
§5 Diese Geschäftsordnung und somit das Piratenbüro tritt automatisch außer Kraft, wenn keine Büropiraten mehr für das Piratenbüro tätig sind.
Abschnitt II: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros
§6 Aufgabe des Piratenbüro
1. zur Mitgliederverwaltung,
2. in finanziellen Angelegenheiten und
3. als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit.
4. die administrative Bearbeitung auf lokaler Ebene z,b. Anmeldung von
Infoständen.
§7 Rechte des Piratenbüros
(1) Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die
Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben zu beantragen. Hierunter fallen:
1. Sachkosten;
2. Fahrtkostenerstattungen.
§8 Handlungsvollmacht
1. Das Piratenbüro handelt nur auf
1. auf Anweisung des Landesvorstandes NRW.
2. auf Anweisung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung der vKV Duisburg.
3. aufgrund der ihm in dieser Geschäftsordnung auferlegten Aufgaben und Rechte.
Abschnitt III: Büropiraten
§9 Definition der Büropiraten
(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach betraut
sind, heißen Büropirat .
(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
(3) Jeder Büropirat muss ein volljähriges und geschäftsfähiges Mitglied der
Piratenpartei Deutschland sein.
(4) Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl auf der Kreismitgliederversammlung
der vKV Duisburg vergeben und durch den Landesvorstand NRW bestätigt.
(5) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand NRW unterstellt.
(6) Der Landesvorstand NRW ist:
1. gegenüber dem Piratenbüro weisungsberechtigt , sofern es die in der
Landessatzung NRW festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes NRW berührt.
2 berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden., sofern sie
in den Weisungsbereich seines Wirkungskreises fallen.. Die Entbindung hat mit
schriftlicher Begründung zu erfolgen.
(7) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber der MV der vKV Duisburg
und dem Landesvorstand NRW.
(8) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch:
1. die Veröffentlichung eines schriftlichen Jahresbericht
a. im Wiki des Landesverbandes -NRW’
b. Auf der vKV Duisburg bei regulärer Beendigung der Amtszeit nach §11 Abs 1
Satz 1.
§10 Wahl des/der Büropiraten
(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und
gewählt.
(2) Gewählt wird in geheimer Akzeptanzwahl.
(3) Gewählt ist wer 1 Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen für
sich vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden als von der Kreismitgliederversammlung
festgelegt, werden die Büropiraten mit den Kandidaten mit der
höchsten Zustimmung besetzt.
(4) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten ist einzuberufen, wenn
die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt
werden können oder das Amt der Büropiraten nach §11 Abs 1 Satz 1. beendet ist.
�
(5) Die Kreismitgliederversammlung kann vor der Wahl der Büropiraten Vorgaben
beziehungsweise Einschränkungen für die Aufgaben der einzelnen zu wählenden
Büropiraten festlegen. Diese Vorgaben umfassen
1. Regionalen Zuständigkeiten;
2. Aufteilung der Funktionen nach Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten ;
3. Vertreterregelungen;
4. die maximale Anzahl von Büropiraten.
§11 Ende der Amtszeit
1. nach 24 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung zur Büropiraten Wahl, nach
der Wahl der Büropiraten;
(1) Das Amt der Büropiraten endet:
2. durch Amtsverzicht;
3. durch einen Widerspruch zu den in §12 festgelegten Bedingungen;
4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes;
5. vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder einer Kreismitgliederversammlung oder
6. mit Auflösung des Piratenbüros
7. Die Mitgliederversammlung hat die Büropiraten zu entlasten.
§12 Datenschutz
1. des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
2. oder einer höheren Parteigliederung,
(1) Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung der
Piratenpartei Deutschland sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den
vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der
geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.