NRW:Kreis Warendorf/Stammtisch/Protokolle/2013-02-02 - Protokoll Mumblesitzung Kreis Warendorf

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Piratenschiff2009.jpg









Mumblesitzung vom 2.2.13

Raum: NRW/Kreise und Gebiete/Kreis Warendorf

Telefonische Einwahl ist wieder die 036 173 934 991.

Beginn 20 Uhr

Audioaufzeichnung http://www18.zippyshare.com/v/77900312/file.html

Teilnehmer:

  1. Thomas Glatzel
  2. Michael Ortner
  3. Pia Hermans
  4. Sebastian Wiesendahl (gegen 22 Uhr gegangen)
  5. Alex Kraus kommt später dazu (nach 21 Uhr)


Tagesordnung

TOP 1 Geschäftsordnung der Büropiraten WAF

Wir bearbeiten die GO für die Büropiraten WAF in diesem Pad:

https://warendorf.piratenpad.de/Gesch-e4ftsordnung

vorläufige Fassung:

Geschäftsordnung des Piratenbüro Kreis Warendorf

Abschnitt I: Gültigkeit:


§1 Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros im Landesverband der Piratenpartei NRW für den Kreis Warendorf.

§2 Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung des Kreis Warendorf mit Zweidrittelmehrheit angenommen und geändert werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen.

§3 Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung mit einer Frist von 5 Tagen im Wiki des Landesverbandes der Piratenpartei NRW auf der Seite des Kreis Warendorf und per E-Mail allen Mitgliedern öffentlich bekannt zu machen.

§4 Diese Geschäftsordnung kann durch die Kreismitgliederversammlung des Kreis Warendorf mit Zweidrittelmehrheit außer Kraft gesetzt werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen.

§5 Diese Geschäftsordnung und somit das Piratenbüro tritt automatisch außer Kraft, wenn keine Büropiraten mehr für das Piratenbüro tätig sind.

Abschnitt II: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros


§6 Aufgabe des Piratenbüros

(1) Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben

1. zur Mitgliederverwaltung,

2. in finanziellen Angelegenheiten,

3. die Mitglieder des Kreis Warendorf über anstehende Parteiaktionen zu informieren und

4. als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit.

§7 Rechte des Piratenbüros

(1) Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben zu beantragen. Hierunter fallen:

1. Sachkosten und

2. Fahrtkostenerstattungen.

§8 Handlungsvollmacht

(1) Das Piratenbüro handelt nur

1. auf Anweisung des Landesvorstandes der Piratenpartei NRW und von ihm beauftragten Piraten,

2. auf Anweisung der Mitglieder des Kreis Warendorf,

3. aufgrund der ihm in dieser Geschäftsordnung auferlegten Aufgaben und Rechte. Abschnitt III: Büropiraten


§9 Definition der Büropiraten

(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros betraut sind, heißen Büropirat.

(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.

(3) Jeder Büropirat muss ein volljähriges und geschäftsfähiges Mitglied des Landesverband der Piratenpartei NRW sein.

(4) Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl auf der Kreismitgliederversammlung des Kreis Warendorf vergeben und durch den Landesvorstand der Piratenpartei NRW bestätigt.

(5) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand der Piratenpartei NRW unterstellt.

(6) Der Landesvorstand der Piratenpartei NRW ist

1. gegenüber den Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung der Piratenpartei NRW festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes der Piratenpartei NRW berührt.

2. berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.

(7) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber

1. der Mitgliederversammlung des Kreis Warendorf,

2. dem Landesvorstand der Piratenpartei NRW.

(8) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch

1. die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts

a) im Wiki des Landesverbandes der Piratenpartei NRW auf der Seite des Kreis Warendorf,

b) auf der NRW-Kreis-Warendorf-Mailingliste des Landesverbandes der Piratenpartei NRW und

c) per e-Mail gegenüber dem Landesvorstand der Piratenpartei NRW,

2. sowie die Veröffentlichung eines schriftlichen Abschlussberichts am Ende der Amtszeit

a) im Wiki des Landesverbandes der Piratenpartei NRW auf der Seite des Kreis Warendorf,

b) auf der NRW-Kreis-Warendorf-Mailingliste des Landesverbandes der Piratenpartei NRW,

c) per e-Mail gegenüber dem Landesvorstand der Piratenpartei NRW und

d) auf der Kreismitgliederversammlung des Kreis Warendorf bei regulärer Beendigung der Amtszeit nach §11 Absatz 1 Satz 1.

§10 Wahl der Büropiraten

(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.

(2) Gewählt wird in geheimer Akzeptanzwahl. Link zur Erklärung: http://wiki.piratenpartei.de/Akzeptanzwahl

(3) Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden als von der Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten mit den Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt.

(4) Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben.

(5) Kein Büropirat darf ein höheres politisches Mandat als auf Kreisebene innehaben.

(6) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten ist einzuberufen, wenn

1. die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder

2. das Amt der Büropiraten nach §11 beendet ist.

(7) Die Kreismitgliederversammlung kann vor der Wahl der Büropiraten Vorgaben beziehungsweise Einschränkungen für die Aufgaben der einzelnen zu wählenden Büropiraten festlegen. Diese Vorgaben umfassen

1. Regionale Zuständigkeiten,

2. Aufteilung der Funktionen nach Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten,

3. Vertreterregelungen und

4. die maximale Anzahl von Büropiraten.

(8) Die gewählten Büropiraten können sich selbst Vorgaben beziehungsweise Beschränkungen geben, die über die nach Absatz 7 festgelegten Vorgaben hinausgehen.

(9) Die gewählte Aufteilung der Aufgaben nach Absatz 7 und 8 ist mit einer Frist von 7 Tagen auf der Seite des Kreis Warendorf im Wiki des Landesverbandes der Piratenpartei NRW zu veröffentlichen. §11 Ende der Amtszeit

(1) Die Amtszeit der Büropiraten endet

1. nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung zur Büropiraten Wahl, nach der Wahl der Büropiraten,

2. durch Amtsverzicht,

3. durch einen Widerspruch zu den in §12 festgelegten Bedingungen,

4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes der Piratenpartei NRW,

5. vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Kreismitgliederversammlung,

6. mit Auflösung des Piratenbüros oder

7. mit Übernahme eines politischen Mandats über Kreisebene.

§12 Datenschutz

(1) Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung der Piratenpartei Deutschland

1. des Landesverbandes NRW oder

2. einer höheren Parteigliederung sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.

Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten


§13 Verwaltungspirat

(1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt Verwaltungspirat.

(2) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten des Kreis Warendorf einzusehen.

(3) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreis Warendorf

1. zu Mitgliederversammlungen innerhalb des Kreis Warendorf einzuladen,

2. über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und

3. zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.

(4) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreis Warendorf in Textform (nach §126b BGB) zu kontaktieren.

(5) Jeder Verwaltungspirat hat die Aufgabe

1. bei Mitgliederversammlungen und Aufstellungsversammlungen zu Wahlen innerhalb des Kreis Warendorf die Akkreditierung durchzuführen,

2. datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,

3. den Termin für die Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten innerhalb des Zeitraums von 21 Tagen vor und 7 Tagen nach dem regulären Ende der Amtszeit festzulegen,

4. mindestens 22 Tage vor einer Mitgliederversammlung ohne Personenwahl einzuladen und

5. mindestens 33 Tage vor einer Mitgliederversammlung mit Personenwahl einzuladen.

6. auf schriftlichen Antrag eines Fünftel der Mitglieder des Kreis Warendorf eine Kreismitgliederversammlung einzuberufen

7. den WAF-Request-Tracker für Anfragen per E-Mail zu moderieren und diese Anfragen an einen geeigneten Ansprechpartner weiterzuleiten.

§14 Pressepirat

(1) Jeder Büropirat, der mit der passiven Betreuung der Presse betraut ist, heißt Pressepirat.

(2) Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Pressemitteilungen zu veröffentlichen sofern sie

a) den Kreis,

b) die Kreisangehörigen Kommunen,

c) im Kreis ansässige Stammtische oder

d) im Kreis ansässige Organisationseinheiten nach der Satzung des Landesverbandes der Piratenpartei NRW betreffen.

e) die Pressemitteilungen auch an die pirateneigene PM-Mailingliste Piraten-PMs@lists.piratenpartei-bayern.de (https://lists.piratenpartei-bayern.de/mailman/listinfo/piraten-pms) weiterzuleiten und auch diese Liste zu lesen.

(3) Jeder Pressepirat hat das Recht Pressemitteilungen von höheren Parteigliederungen zu veröffentlichen.

(4) Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und an einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.

(5) Jede Pressemitteilung sollte grundsätzlich vor Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren Piraten gegengelesen werden. Die Pressepiraten dürfen

1. Rechtschreibfehler korrigieren und

2. Pressemitteilungen mit inhaltlichen Fehlern unter schriftlicher Angabe der Gründe zurückweisen.

§15 Finanzpirat

(1) Jeder Verwaltungspirat, der mit der passiven Betreuung der Finanzen betraut ist, heißt Finanzpirat.

(2) Jeder Finanzpirat hat die Aufgabe

- Finanzanträge an den Landesvorstand zu stellen,

- mit durch die Kreismitgliederversammlung oder den Landesvorstand NRW bewilligten Mitteln umzugehen.

- regelmäßig, aber mindestens alle 3 Monate, den Kontostand des virtuellen KV Warendorf einzusehen.

- nach §13 Absatz 5 Punkt 2 dieser GO eine datenschutzkonforme Statistik bereit zu stellen


TOP 2 Einladungstext zur AV/KMV WAF

Wir bearbeiten die Einladungen für AV und KMV13.2 in diesem Pad:

https://warendorf.piratenpad.de/KMV-Einladung

Vorläufige Fassung:


Einladung zur Aufstellungsversammlung eines Direktkandidaten der Piratenpartei im Kreis Warendorf zur Bundestagswahl 2013


Die Piraten im Kreis Warendorf treffen sich im:

Restaurant Hotel Emshof

Sassenberger Straße 39

48231 Warendorf

Am: Sonntag, den 17.03.2013

Um 15.00 Uhr

Die Aufstellungsversammlung beginnt am Sonntag 17.03.2013 um 15.00 Uhr und endet voraussichtlich gegen ca. 16.30 Uhr Uhr. Die Akkreditierung beginnt ab 15.00 Uhr. Die Akkreditierung ist jederzeit während der gesamten Aufstellungsversammlung möglich. Zur Akkreditierung ist ein gültiger Personalausweis notwendig.


Es sollen folgende Punkte besprochen und abgestimmt werden, woraus sich diese, vorläufige Tagesordnung ergibt:

TOP 1: Begrüßung durch Pressesprecher

TOP 2: Abstimmen über: Zulassung von Presse, Gästen, Ton- und Filmaufnahmen

TOP 3: Frage nach ordnungsgemäßer Einladung

TOP 4: Wahl eines Protokollanten

TOP 5: Wahl eines Versammlungsleiters

TOP 6: Beschluss der Tagesordnung

TOP 7: Wahl eines Wahlleiters

TOP 8a: Vorstellung der Kandidaten zur Wahl eines Direktkandidaten zur BTW 2013

           (Jeder Kandidat hat mindestens 7min Zeit sich vorzustellen!)

TOP 8b: Befragung der Kandidaten

TOP 8c: Wahl des Direktkandidaten

TOP 9: Ende der Aufstellungsversammlung


KMV------------------------------------------------------------------

Einladung zur 2. Kreismitgliederversammlung der Piraten im Kreis Warendorf

Die Piraten im Kreis Warendorf treffen sich im:

Restaurant Hotel Emshof

Sassenberger Straße 39

48231 Warendorf

Am: 17.03.2013

Um 16.30 Uhr

Die Kreismitgliederversammlung beginnt am Sonntag 17.03.2013 um 16.30 Uhr und endet voraussichtlich gegen ca. 20Uhr Uhr. Die Akkreditierung beginnt ab 16.30 Uhr. Die Akkreditierung ist jederzeit während der gesamten Kreismitgliederversammlung möglich. Zur Akkreditierung ist ein gültiger Personalausweis und möglichst ein Nachweis über den gezahlten Mitgliedsbeitrag 2013 notwendig.

Es sollen folgende Punkte besprochen und abgestimmt werden, woraus sich diese, vorläufige Tagesordnung ergibt:

TOP 1: Begrüßung durch Pressesprecher

TOP 2: Abstimmen über: Zulassung von Presse, Gästen, Ton- und Filmaufnahmen

TOP 3: Frage nach ordnungsgemäßer Einladung

TOP 4: Wahl eines Protokollanten

TOP 5: Wahl eines Versammlungsleiters

TOP 6: Beschluss der Tagesordnung

TOP 7: Wahl eines Wahlleiters

TOP 8a: Beschluß über die Anzahl und Art der zu wählenden Büropiraten

TOP 8b: Vorstellung der Kandidaten zur Wahl der Büropiraten

TOP 8c: Befragung der Kandidaten

TOP 8d: Wahl der Büropiraten

- Verwaltungspiraten (1. Wahlgang)

- Pressepiraten (2. Wahlgang)

- Finanzpirat (3. Wahlgang)

TOP10: Annahme der Geschäftsordnung der Büropiraten Kreis Warendorf

TOP11: Sonstiges

TOP 12: Ende der Veranstaltung

TOP 3 Sonstiges

- nächste Stammtischtermine: Thomas schreibt eine Mail an die Mailingliste

Protokoll erstellt von Thomas Glatzel