NRW:Kreis Minden-Lübbecke/Ortsverband/Minden/Satzung

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Wappen Stadt Minden.png



Satzung des OV Minden vom 05.04.2016 (Gründungsversammlung).

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

  1. Der Ortsverband Minden der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Ortsebene. Er führt den Namen "Piratenpartei Deutschland, Ortsverband Minden". Die Kurzbezeichnung für den Ortsverband lautet "Piratenpartei Minden".
  2. Der Sitz und Gerichtsstand Ortsverbandes Minden ist die Stadt Minden. Sein Tätigkeitsgebiet ist die Stadt Minden.

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglied des Ortsverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit Wohnsitz im Stadtgebiet Minden. Mitglieder der Piratenpartei, die keinen Wohnsitz in Minden haben, können vom Ortsvorstand auf Antrag aufgenommen werden.

§ 3 Gliederung

Der Ortsverband gliedert sich in keine kleineren Untereinheiten auf.

§ 4 Organe

Organe des Ortsverbandes sind dem Rang nach:

  1. Ortsparteitag
  2. Ortsvorstand

§ 5 Ortsparteitag

  1. Die Ortsmitgliederversammlung tagt mindestens zweimal jährlich. Die Mitglieder werden zu ihr mindestens 14 Tage im Voraus in Textform eingeladen. Für außerordentliche Ortsmitgliederversammlungen beträgt die Einladungsfrist 7 Tage.
  2. Die Ortsmitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufstellung von Kandidaten zu Kommunalwahlen o.ä., Änderungen dieser Ortsgruppenordnung und beschließt örtliche Grundsatz- und Wahlprogramme sowie Positionspapiere.
  3. Sie wählt den Ortsvorstand.
  4. Stimmberechtigt sind alle anwesenden, akkreditierten Mitglieder nach § 2 der Satzung.
  5. Die Mitgliederversammlung kann zu weiteren Terminen zusammen kommen, wenn der Vorstand oder 15% der Mitglieder dies fordern.

§ 6 Ortsvorstand

  1. Der Vorsitzender und seine Stellvertreter sind gleichberechtigt.
  2. Der Vorstand vertritt die Ortsgruppe gegenüber der Öffentlichkeit und dem Kreisverband.
  3. Sie berichten dem Kreisvorstand und der Ortsmitgliederversammlung mindestens einmal jährlich über die Aktivitäten der Ortsgruppe.
  4. Der Vorstand muss mindestens alle zwei Jahre neu gewählt werden.
  5. Die Vorstandsmitglieder verpflichten sich, zum Beginn ihrer Amtszeit an einer Datenschutzbelehrung teilzunehmen und die aktuell gültige Datenschutzverpflichtung abzugeben.

§ 7 Arbeitstreffen

  1. Die Ortsgruppe trifft sich zu Arbeitstreffen im Rahmen des Mindener Stammtisches, im Regelfall mindestens einmal im Monat. Des Weiteren kann es separate Arbeitstreffen geben.
  2. Im Rahmen dieser Treffen können die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit Aktionen planen oder Anfragen und Anregungen an den Stadtrat und seine Ausschüsse beschließen sowie aktuelle Standpunkte auf Grundlage der vorhandenen Programme der übergeordneten Verbände oder Beschlüssen der Mitgliederversammlung festlegen.
  3. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.
  4. Darüber hinaus können in Minden aktive Piraten oder interessierte Nichtmitglieder auf Antrag dauerhaft eine Stimmberechtigung für Arbeitstreffen erhalten, wenn die Mehrheit eines Arbeitstreffens dies beschließt. Diese Stimmberechtigung kann durch einen Beschluss eines Arbeitstreffens, einer Mitgliederversammlung oder des Vorstands wieder aufgehoben werden.

§ 8 Sonstiges

  1. Sitzungen der Ortsgruppe sind in der Regel öffentlich.
  2. Arbeitstreffen und Ortsmitgliederversammlung sind beschlussfähig, wenn mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
  3. Die Arbeitstreffen und Ortsmitgliederversammlungen werden protokolliert. Die Protokolle werden im Piratenwiki und auf der Mindener Mailingliste veröffentlicht.
  4. Ein Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Ortsgruppe mit einer benachbarten Kommune ist möglich, wenn die Ortsmitgliederversammlungen beider Orte jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen.
  5. Sofern nicht anderslautend geregelt, gilt die Satzung der nächsthöheren Gliederung analog.