NRW:Kreis Mettmann/Versammlungen/Kreismitgliederversammlung 2012.1/Anträge/Wahl eines Pressesprechers

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Antragsteller: Manfred Götz:


Antragstitel:

Wahl eines Pressesprechers


Antragstext:

Der Kreismitgliederversammlung möge folgendes beschließen:

Die Kreismiglieder-Versammlung soll künftig zwei Pressesprecher wählen.

Derjenige mit den meisten Stimmen wird 1. Pressesprecher. Derjenige mit den zweitmeisten Stimmen wird Stellvertreter.

Ein Pressesprecher ist sowohl mit der aktiven als auch passiven Betreuung der Presse betraut.

Die Aufgaben des Pressesprechers sind wie folgt:

  • Die Pressesprecher sind verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisbüros.
  • Die Pressesprecher haben die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und an einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
  • Pressesprecher dürfen
    • Rechtschreibfehler korrigieren und
    • Pressemitteilungen mit inhaltlichen Fehlern unter schriftlicher Angabe der Gründe zurückweisen.
  • Jeder Pressepirat hat die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen zu veröffentlichen sofern sie
    • den Kreis,
    • die Kreisangehörigen Kommunen,
    • im Kreis ansässige Stammtische oder
    • im Kreis ansässige Organisationseinheiten nach der Satzung des Landesverbandes NRW betreffen
  • Der Pressesprecher sollte jede Pressemitteilung grundsätzlich vor Veröffentlichung mit einer Vorlaufzeit von 3 Stunden über die jeweiligen Mailinglisten schicken. Dabei sollte er von mindestens 2 Piraten possitive Rückmeldung erhalten. Im Falle von negativen Rückmeldungen sollte er die Vorlaufzeit zur Einholung eines umfassenden Meinungsbildes auf 2 Tage ausweiten.
  • Die Pressesprecher haben das Recht Pressemitteilungen von höheren Parteigliederungen zu veröffentlichen.
  • Die Pressesprecher sind zu Aussagen im Rahmen der ausserparteilichen Kommunikation berechtigt, und treffen diese auf Grundlage beschlossener bzw.erarbeiteter Positionen.

Die Aufgabenbeschreibung beinhaltet bewußt auch die Rolle des vormaligen Pressepiraten. Eine Trennung dieser beiden Rollen ist nicht notwendig.

Sollte es in einzelnen Städten Bedarf an einem regionalen Pressesprecher geben, so kann dieser in einer entsprechenden Ortsmitgliederversammlung bestimmt werden.


Begründung:

Ich bin persönlich überzeugt, daß wir im Kreis Mettmann Piraten brauchen, die pro-aktive Pressearbeit betreiben können und dürfen. Ich nehme es vorneweg: ich selbst habe keinerlei Ambitionen auf diese Rolle. Es wird vermutlich einen ähnlich lautenden Antrag von Gabriel geben, der einen Pressesprecher und einen Pressepiraten vorsieht. Wir haben dieses Thema auf dem letzten Stammtisch in Ratingen intensiv diskutiert. Ich persönlich halte eine solche Trennung für nicht effektiv und schwer vermittelbar - daher möchte ich diese beiden Rollen gerne zusammenlegen. Auch bin ich der Meinung, daß es Sinn machen kann, in den großen Städten wie Mettmann und Ratingen für kommunalpolitische Belange eigene Pressesprecher zu positionieren. Es wäre dann aber die Aufgabe einer Ortsmitgliederversammlung, diese zu bestimmen.