NRW:Kreis Gütersloh/Kreisverband/Geschäftsordnung

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§1 - Vorstandsämter und -aufgaben

Vorsitzender

  • Vertretung nach außen
  • Innerparteiliche Kommunikation
  • Organisation von Veranstaltungen
  • Behördenkontakte
  • Wiki
  • Webseite
  • Mitgliederkommunikation

Stellvertretender Vorsitzender

  • Mitgliederverwaltung
  • Übernahme der Aufgaben eines Generalsekretärs
  • Vertretung nach außen
  • Innerparteiliche Kommunikation
  • Organisation von Veranstaltungen
  • Behördenkontakte

Schatzmeister

  • Verwaltung der Finanzen
  • Verwaltung der Parteikonten
  • Ansprechpartner für Gebietsverbände, Banken, Behörden etc. in finanziellen Angelegenheiten
  • Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
  • Verwaltung der Postfächer

Ein Vorstandsmitglied ist berechtigt, eine zeitlich begrenzte Vertretung eines anderen Vorstandsmitgliedes zu übernehmen. Dies ist dem Vorstand anzuzeigen.

§2 - Vorstandssitzungen

Der Vorstand hält grundsätzlich monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.

§3 - Einladung zu Vorstandssitzungen

In der Sitzung wird der Termin für die nächste Sitzung festgelegt. Wird kein Termin beschlossen oder kann der beschlossene Termin nicht wahrgenommen werden, so wird mit einer Frist von 6 Tagen über die Gütersloher Mailingliste eingeladen.

§4 - Tagesordnung

Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. TOPs können von jedem Piraten des KV Gütersloh auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem Namen des Erstellers gekennzeichnet sein. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden. Beschlüsse können nur in normalen TOPs und nicht unter Sonstiges gefasst werden.

§5 - Anträge zu einer Vorstandssitzung

Antragsberechtigt ist jeder Pirat des KV Gütersloh. Anträge sind spätestens 1 Stunde vor Beginn der Sitzung in das vorläufige Protokoll einzutragen oder als E-Mail an Guetersloh@Piratenpartei-NRW.de zu schicken und mit Namen des Antragstellers zu kennzeichnen. Antragsteller, die anonym auftreten möchten, können sich vertrauensvoll an den OWL-Ombudsmann wenden.

§5a Umlaufbeschlüsse

Über finanzielle Angelegenheiten bis 100,00 Euro kann der Vorstand zwischen den Sitzungen im Umlaufverfahren entscheiden. Diese Entscheidung muss auf der nächsten ordentlichen Kreisvorstandssitzung bestätigt werden.

§5b Bagatellgrenze

Über finanzielle Angelegenheiten bis 20,00 Euro kann jedes Vorstandsmitglied zwischen den Sitzungen in Eigenverantwortung entscheiden. Diese Entscheidung muss auf der nächsten ordentlichen Sitzung bestätigt werden.

§6 - Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Auf Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§7 - Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch den Sitzungsleiter geleitet. Der Sitzungsleiter wird am Anfang der Sitzung mehrheitlich bestimmt. Der Sitzungsleiter moderiert die Sitzung. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter das Wort erhalten.

§8 - Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisverbandsvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Enthaltungen werden nicht gezählt). Der Vorstand ist mit drei anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.

§9 - Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, nächste Sitzung, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird der Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird bei der nächsten Sitzung vom Vorstand bestätigt.