NRW:Kreis Euskirchen/GO Kreisbüro des Kreis Euskirchen

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Geschäftsordnung für das Kreisbüro des Kreis Euskirchen

Präambel

(1) Diese Geschäftsordnung gilt im Rahmen der Bestimmungen der Satzung der Piratenpartei Deutschland und der Satzung der Piratenpartei NRW.

(2) Diese Geschäftsordnung muss von der Kreismitgliederversammlung im Einklang mit der Geschäftsordnung der Kreismitgliederversammlung des Kreis Euskirchen mit mindestens doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen beschlossen werden.

(3) Diese Geschäftsordnung kann von der Kreismitgliederversammlung des Kreis Euskirchen mit mindestens doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen geändert werden.

(4) Diese Geschäftsordnung ist nach Inkrafttreten zu veröffentlichen.


Geschäftsordnung des Kreisbüros

§1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kreisbüros

(1) Das Kreisbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung.

(2) Das Kreisbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung der Piraten-Crews im Kreis Euskirchen, wie aufgeführt unter §4, §5, §6, §7 und §8 dieser Geschäftsordnung.

§2 Büropiraten

(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Kreisbüros nach §1 betraut sind, hei…ßen Büropirat.

(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.

(3) Jeder Büropirat muss ein geschäftsfähiger Pirat sein.

(4) Die unter §3, §4, §5, §6 und §7 dieser Geschäftsordnung aufgeführten Aufgaben müssen von Büropiraten wahrgenommen werden.

(5) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber der Kreismitgliederversammlung und dem Landesvorstand. Die Rechenschaftspflicht wird wahrgenommen durch einen mündlichen Tätigkeitsbericht vor der Kreismitgliederversammlung, welcher in Textform dem Landesvorstand zu übermitteln und im Wiki zu veröffentlichen ist.

(6) Büropiraten werden durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt. Das Wahlverfahren richtet sich nach der Geschäftsordnung für die Kreismitgliederversammlung des Kreis Euskirchen.

(7) Das Amt endet

(7.1) turnusmäßig nach 12 Monaten auf einer zur Neuwahl der Büropiraten einberufenen Kreismitgliederversammlung,

(7.2) durch Amtsverzicht,

(7.3) durch einen Widerspruch zu den in diesem Paragraphen (§2) festgelegten Bedingungen,

(7.4) durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,

(7.5) vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer Kreismitgliederversammlung.

§3 Verwaltungspiraten (Anm.: Die Aufgabe des Verwaltungspiraten kann nur von einem Büropiraten übernommen werden, welcher eine DSV unterzeichnet und an den Datenschutzbelehrungen teilgenommen hat.)

(1) Ein Verwaltungspirat hat das Recht, die Mitgliederdaten der Piratenpartei im Kreis Euskirchen einzusehen. Er hat das Recht, die Mitglieder in Textform zu kontaktieren.

(2) Ein Verwaltungspirat lädt Neupiraten zu öffentlichen Stammtischen ein.

(3) Ein Verwaltungspirat lädt die Mitglieder zu Kreismitgliederversammlungen ein.

§4 Finanzpiraten

(1) Ein Finanzpirat unterstützt den Landesschatzmeister in finanziellen Angelegenheiten.

(2) Ein Finanzpirat nimmt Belege über beschlossene Ausgaben entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.

(3) Ein Finanzpirat ist Ansprechpartner für Crews und Mitglieder in allen Finanzangelegenheiten. Er kommuniziert mit dem Landesschatzmeister.

§5 Pressepiraten

(1) Ein Pressepirat ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisbüros.

(2) Ein Pressepirat koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit der Crews.

(3) Ein Pressepirat ist zuständig für die redaktionelle Betreuung der Internetpräsenz des Kreisbüros.

§6 Orgapiraten

(1) Ein Orgapirat organisiert alle vom Kreisbüro ausgerichteten Veranstaltungen, wie Kreisstammtische, parteiinterne Fortbildungen und Mitgliederversammlungen.

(2) Ein Orgapirat unterstützt und berät die Crews bei der Organisation von Informations- und Wahlkampfveranstaltungen vor Ort.

(3) Ein Orgapirat koordiniert Beschaffung und Verwendung von Info- oder Werbematerial auf Kreisebene.

(4) Ein Orgapirat koordiniert Wahlkampf- und Infoaktionen der Crews.

§7 Technikpiraten

(1) Ein Technikpirat unterstützt und berät Crews und Mitglieder in ihrer Arbeit mit Informationstechnologie und sonstiger technischer Ausrüstung.

(2) Ein Technikpirat informiert Crews und Mitglieder über aktuelle technische Entwicklungen, welche die Arbeit der Crews betreffen könnten.

(3) Ein Technikpirat ist in Kooperation mit dem Orgapiraten zuständig für Konzeption und Planung technischer Fortbildungsangebote auf Kreisebene.

(4) Ein Technikpirat ist zuständig für die technische Betreuung der Internetpräsenz des Kreisbüros.