NRW:Kreis Düren/Landtagswahl 2010/Plakatierung/Genehmigung Aldenhoven
am 18. Februar erhielt ich folgende Mail:
Sehr geehrter Herr Jendrzey,
auf Ihre eMail vom 08.02.2010 wird wie folgt geantwortet: Allen an der Landtagswahl beteiligten Parteien steht das Recht zu, Wahlwerbung zu betreiben.
Plakatträger werden seitens der Gemeinde Aldenhoven nicht zur Verfügung gestellt; hierfür sind die Parteien selbst verantwortlich.
Auf den gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung und des Innenministeriums vom 08.03.2003 für Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen etc. in NRW wird hingewiesen. Danach ist die Plakatwerbung innerhalb einer Zeit von 3 Monaten vor dem Wahltag erlaubt, soweit mit ihr keine Verkehrsgefährdung verbunden ist.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage hiermit ausreichend beantwortet ist.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
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Gemeinde Aldenhoven -Ordnungsamt-
Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, 52457 Aldenhoven
Tel.: +49 2464 586-123
Fax: +49 2464 586-222
http://www.aldenhoven.de