NRW:Kreis Borken/Plakatierung/Südlohn

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Grundsätzliches

Wir werden zum einen die Möglichkeit die Plakatwände der Städte und Gemeinden nutzen und zum anderen werden wir auch xxx Plastikplakate 'frei' aufhängen. Dies ist uns aber nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die Plakatierung ist daher in den nachfolgenden Tabellen getrennt organisiert. Vor allem die frei aufgehängten Plakate müssen in der Tabelle eingetragen werden, damit wir sicherstellen können, dass diese nach der Wahl zügig wieder eingesammelt werden können. Alle noch brauchbaren Plakate sollen für weitere Wahlkämpfe zur Verfügung stehen.

Frei aufgehängte Plakate dürfen übrigens - für alle die es nicht wissen sollten - auf gar keinen Fall an Verkehrs- und Straßenschildern, an Bäumen und Zäunen, sowie nicht in der Nähe von Kreuzungen, Einmündungen, Schulen und Kindergärten angebracht werden oder wo die Sicht beeinträchtigt werden könnte. Am besten sind sie an Straßenlaternen mit einer Mindesthöhe der Unterkante von 2,2m zu befestigen. Abstand von Kreisverkehren mindestens 50 m betragen.

Plakatierungsteams

Es wird hilfreich sein, wenn sich alle Plakatierer zunächst abstimmen wer welche Bereiche übernimmt. Es wäre schön, wenn sich reichlich Ortskundige finden würden, die sich den Plakatierungsteams anschließen.

Wer hier keine Angaben zu E-Mail oder Twitter machen möchte, der kann sich zwecks Planung auch gerne über das Orga-Team auf unserer Website oder per Twitter (@BauerJup) an uns wenden.

Bitte tragt Euch hier für die Bildung von Teams ein:

Dein Name E-Mail / Twitter ortskundig in zusammen mit
ChGr kein Borken das klären wir noch ;-)
BauerJup @BauerJup Vreden, mit Navi überall ortskundig zusammen mit jemand der schon mal plakatiert hat
Pirat Jens @Pirat_Jens Velen, mit Navi überall ortskundig zusammen mit Dir?
Du? E-Mail/Twitter wo? mit?


Plakate in Südlohn

Gemeinde Südlohn
Ansprechpartner: Herr Herbert Schlottbom
Tel: 02862 582-30
Fax: 02862 582-47130
Mail: herbert.schlottbom[at]suedlohn[point]de

Angaben in der Genehmigung

  1. Innerhalb der geschlossenen Ortslagen erfolgt die Plakatierung gem. dem gemeindlichen hierarchischen Straßennetz ausschließlich an Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen.
  2. Plakatierung nur nach der folgenden Liste erlaubt
Ortsteil Südlohn Ortsteil Oeding
Am Vereinshaus Böwingring (von Fontanestraße bis Drosteallee)
Borkener Straße Buchenallee (von Drosteallee bis Schultenallee)
Bahnhofstraße Burloer Straße
Doornte Drosteallee (von Böwingring bis Buchenallee)
Eschlohner Straße Fürst-zu-Salm-Horstmar Straße (L 558 bis Grüner Weg)
Eschstraße Im Esch (L 558 bis Fontanestraße)
Fürstenberg Jakobistraße
Mühlenkamp Mühlenstraße
Ramsdorfer Straße Panofen
Vennstraße Schultenallee
Robert-Bosch-Straße (im Verlauf der K 14) Vredener Straße
Winterswyker Straße
Woorteweg
  1. Nicht plakatiert wird großräumig im Bereich um die Kirchen, Schulen und Kindergärten.
  2. Die Wahlplakate sind unaufgefordert und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach dem Wahltag, rückstandslos zu entfernen.
  3. Genehmigung zur Aufstellung von Plakatträgern und Plakaten bis zum Format DIN A1

Weitere Auflagen und Bedingungen:

  1. Die Plakatierung hat so zu erfolgen das hierdurch keine Beschädigung hervorgerufen werden (z.B. an der Lackierung der Masten der Straßenbeleuchtung). Auf die Befestigung an Bäumen sollte verzichtet werden.
  2. Plakate und Plakatträger sind so aufzustellen, dass sie den fließenden Verkehr nicht behindern und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Dieses betrifft insbesondere Fußgängerüberwege, Ampelanlagen usw.
  3. Die Verkehrssicherungspflicht für die ordnungsgemäße Anbringung bzw. Aufstellung liegt beim Aufsteller.
  4. Die Aufstellung von Plakaten hat so zu erfolgen, dass auch Platz für andere Parteien usw. verbleibt.
  5. Sofern Sie den vorgenannten Grundsatzbeschluss nicht entsprechen, werden Ihre Plakate unaufgefordert und unverzüglich ersatzlos entfernt. Mögliche Kostenerstattungsansprüche bleiben vorbehalten. Außerdem werden Sie künftig keine weiteren Genehmigungen für die Aufstellung bzw. Anbringung von Wahlplakaten in der Gemeinde Südlohn mehr erhalten. (Nette Drohung, Knuppel aus dem Sack) Die nächste Kommunalwahl kommt bestimmt!

keine Plakatwände durch Gemeinde Südlohn
Eigene Plakatwände
Großformatige Plakatierungen (Großflächenplakate, Plakatwände und ähnliches im Format größer DIN A1), die gesonderte Aufstellflächen benötigen, bedürfen einer gesonderten ordnungsbehördlichen Genehmigung sowie der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers. Sofern Sie diese Art der Plakatierung planen, sollten die Eigentumsverhältnisse vorab (ggf. telefonisch) geklärt werden.
Allgemein

Unzulässig auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen
Unzulässig im Radius von 150 m vor Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren

Es darf ab sofort plakatiert werden. Abnehmen 8 Tage nach der Wahl.
Infostände
Sofern Sie im Rahmen Ihrer Wahlkampfaktivitäten Informationenstände aufstellen wollen, ist die Nutzung der gemeindlichen Grundstücke vorab bei mir zu beantragen.

Plakatwände der Gemeinde

Stadtteil/Gemeinde Standort (Straße) / Standort (Straße) Plakatiert am Plakatiert von Plakat eingesammelt
Südlohn keine Plakatwände
Oeding keine Plakatwände

Plakatstandorte, frei aufgehängte Plakate

Stadtteil/Gemeinde Standort (Straße) / Standort (Straße) Plakatiert am Plakatiert von Plakat eingesammelt
Südlohn
Südlohn Am Vereinshaus noch nicht plakatiert
  • Du?
Südlohn Borkener Straße noch nicht plakatiert
  • Du?
Südlohn Bahnhofstraße noch nicht plakatiert
  • Du?
Südlohn Doornte noch nicht plakatiert
  • Du?
Südlohn Eschlohner Straße noch nicht plakatiert
  • Du?
Oeding
Oeding Böwingring (von Fontanestraße bis Drosteallee) noch nicht plakatiert
  • Du?
Oeding Buchenallee (von Drosteallee bis Schultenallee) noch nicht plakatiert
  • Du?
Oeding Burloer Straße noch nicht plakatiert
  • Du?
Oeding Drosteallee (von Böwingring bis Buchenallee) noch nicht plakatiert
  • Du?
Oeding Fürst-zu-Salm-Horstmar Straße (L 558 bis Grüner Weg) noch nicht plakatiert
  • Du?
Oeding Im Esch (L 558 bis Fontanestraße) noch nicht plakatiert
  • Du?