NRW:Kreis Borken/Plakatierung/Südlohn
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches
Wir werden zum einen die Möglichkeit die Plakatwände der Städte und Gemeinden nutzen und zum anderen werden wir auch xxx Plastikplakate 'frei' aufhängen. Dies ist uns aber nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die Plakatierung ist daher in den nachfolgenden Tabellen getrennt organisiert. Vor allem die frei aufgehängten Plakate müssen in der Tabelle eingetragen werden, damit wir sicherstellen können, dass diese nach der Wahl zügig wieder eingesammelt werden können. Alle noch brauchbaren Plakate sollen für weitere Wahlkämpfe zur Verfügung stehen.
Frei aufgehängte Plakate dürfen übrigens - für alle die es nicht wissen sollten - auf gar keinen Fall an Verkehrs- und Straßenschildern, an Bäumen und Zäunen, sowie nicht in der Nähe von Kreuzungen, Einmündungen, Schulen und Kindergärten angebracht werden oder wo die Sicht beeinträchtigt werden könnte. Am besten sind sie an Straßenlaternen mit einer Mindesthöhe der Unterkante von 2,2m zu befestigen. Abstand von Kreisverkehren mindestens 50 m betragen.
Plakatierungsteams
Es wird hilfreich sein, wenn sich alle Plakatierer zunächst abstimmen wer welche Bereiche übernimmt. Es wäre schön, wenn sich reichlich Ortskundige finden würden, die sich den Plakatierungsteams anschließen.
Wer hier keine Angaben zu E-Mail oder Twitter machen möchte, der kann sich zwecks Planung auch gerne über das Orga-Team auf unserer Website oder per Twitter (@BauerJup) an uns wenden.
Bitte tragt Euch hier für die Bildung von Teams ein:
Dein Name | E-Mail / Twitter | ortskundig in | zusammen mit |
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ChGr | kein | Borken | das klären wir noch ;-) |
BauerJup | @BauerJup | Vreden, mit Navi überall ortskundig | zusammen mit jemand der schon mal plakatiert hat |
Pirat Jens | @Pirat_Jens | Velen, mit Navi überall ortskundig | zusammen mit Dir? |
Du? | E-Mail/Twitter | wo? | mit? |
Plakate in Südlohn
Gemeinde Südlohn
Ansprechpartner: Herr Herbert Schlottbom
Tel: 02862 582-30
Fax: 02862 582-47130
Mail: herbert.schlottbom[at]suedlohn[point]de
Angaben in der Genehmigung
- Innerhalb der geschlossenen Ortslagen erfolgt die Plakatierung gem. dem gemeindlichen hierarchischen Straßennetz ausschließlich an Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen.
- Plakatierung nur nach der folgenden Liste erlaubt
Ortsteil Südlohn | Ortsteil Oeding |
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Am Vereinshaus | Böwingring (von Fontanestraße bis Drosteallee) |
Borkener Straße | Buchenallee (von Drosteallee bis Schultenallee) |
Bahnhofstraße | Burloer Straße |
Doornte | Drosteallee (von Böwingring bis Buchenallee) |
Eschlohner Straße | Fürst-zu-Salm-Horstmar Straße (L 558 bis Grüner Weg) |
Eschstraße | Im Esch (L 558 bis Fontanestraße) |
Fürstenberg | Jakobistraße |
Mühlenkamp | Mühlenstraße |
Ramsdorfer Straße | Panofen |
Vennstraße | Schultenallee |
Robert-Bosch-Straße (im Verlauf der K 14) | Vredener Straße |
Winterswyker Straße | |
Woorteweg |
- Nicht plakatiert wird großräumig im Bereich um die Kirchen, Schulen und Kindergärten.
- Die Wahlplakate sind unaufgefordert und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach dem Wahltag, rückstandslos zu entfernen.
- Genehmigung zur Aufstellung von Plakatträgern und Plakaten bis zum Format DIN A1
Weitere Auflagen und Bedingungen:
- Die Plakatierung hat so zu erfolgen das hierdurch keine Beschädigung hervorgerufen werden (z.B. an der Lackierung der Masten der Straßenbeleuchtung). Auf die Befestigung an Bäumen sollte verzichtet werden.
- Plakate und Plakatträger sind so aufzustellen, dass sie den fließenden Verkehr nicht behindern und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Dieses betrifft insbesondere Fußgängerüberwege, Ampelanlagen usw.
- Die Verkehrssicherungspflicht für die ordnungsgemäße Anbringung bzw. Aufstellung liegt beim Aufsteller.
- Die Aufstellung von Plakaten hat so zu erfolgen, dass auch Platz für andere Parteien usw. verbleibt.
- Sofern Sie den vorgenannten Grundsatzbeschluss nicht entsprechen, werden Ihre Plakate unaufgefordert und unverzüglich ersatzlos entfernt. Mögliche Kostenerstattungsansprüche bleiben vorbehalten. Außerdem werden Sie künftig keine weiteren Genehmigungen für die Aufstellung bzw. Anbringung von Wahlplakaten in der Gemeinde Südlohn mehr erhalten. (Nette Drohung, Knuppel aus dem Sack) Die nächste Kommunalwahl kommt bestimmt!
keine Plakatwände durch Gemeinde Südlohn
Eigene Plakatwände
Großformatige Plakatierungen (Großflächenplakate, Plakatwände und ähnliches im Format größer DIN A1), die gesonderte Aufstellflächen benötigen, bedürfen einer gesonderten ordnungsbehördlichen Genehmigung sowie der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers. Sofern Sie diese Art der Plakatierung planen, sollten die Eigentumsverhältnisse vorab (ggf. telefonisch) geklärt werden.
Allgemein
- Unzulässig auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen
- Unzulässig im Radius von 150 m vor Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren
Es darf ab sofort plakatiert werden. Abnehmen 8 Tage nach der Wahl.
Infostände
Sofern Sie im Rahmen Ihrer Wahlkampfaktivitäten Informationenstände aufstellen wollen, ist die Nutzung der gemeindlichen Grundstücke vorab bei mir zu beantragen.
Plakatwände der Gemeinde
Stadtteil/Gemeinde | Standort (Straße) / Standort (Straße) | Plakatiert am | Plakatiert von | Plakat eingesammelt |
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Südlohn | keine Plakatwände | |||
Oeding | keine Plakatwände |
Plakatstandorte, frei aufgehängte Plakate
Stadtteil/Gemeinde | Standort (Straße) / Standort (Straße) | Plakatiert am | Plakatiert von | Plakat eingesammelt |
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Südlohn | ||||
Südlohn | Am Vereinshaus | noch nicht plakatiert |
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Südlohn | Borkener Straße | noch nicht plakatiert |
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Südlohn | Bahnhofstraße | noch nicht plakatiert |
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Südlohn | Doornte | noch nicht plakatiert |
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Südlohn | Eschlohner Straße | noch nicht plakatiert |
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Oeding | ||||
Oeding | Böwingring (von Fontanestraße bis Drosteallee) | noch nicht plakatiert |
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Oeding | Buchenallee (von Drosteallee bis Schultenallee) | noch nicht plakatiert |
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Oeding | Burloer Straße | noch nicht plakatiert |
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Oeding | Drosteallee (von Böwingring bis Buchenallee) | noch nicht plakatiert |
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Oeding | Fürst-zu-Salm-Horstmar Straße (L 558 bis Grüner Weg) | noch nicht plakatiert |
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Oeding | Im Esch (L 558 bis Fontanestraße) | noch nicht plakatiert |
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