NRW:Kreis Borken/Plakatierung/Gescher
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches
Wir werden zum einen die Möglichkeit die Plakatwände der Städte und Gemeinden nutzen und zum anderen werden wir auch xxx Plastikplakate 'frei' aufhängen. Dies ist uns aber nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die Plakatierung ist daher in den nachfolgenden Tabellen getrennt organisiert. Vor allem die frei aufgehängten Plakate müssen in der Tabelle eingetragen werden, damit wir sicherstellen können, dass diese nach der Wahl zügig wieder eingesammelt werden können. Alle noch brauchbaren Plakate sollen für weitere Wahlkämpfe zur Verfügung stehen.
Frei aufgehängte Plakate dürfen übrigens - für alle die es nicht wissen sollten - auf gar keinen Fall an Verkehrs- und Straßenschildern, an Bäumen und Zäunen, sowie nicht in der Nähe von Kreuzungen, Einmündungen, Schulen und Kindergärten angebracht werden oder wo die Sicht beeinträchtigt werden könnte. Am besten sind sie an Straßenlaternen mit einer Mindesthöhe der Unterkante von 2,2m zu befestigen. Abstand von Kreisverkehren mindestens 50 m betragen.
Plakatierungsteams
Es wird hilfreich sein, wenn sich alle Plakatierer zunächst abstimmen wer welche Bereiche übernimmt. Es wäre schön, wenn sich reichlich Ortskundige finden würden, die sich den Plakatierungsteams anschließen.
Wer hier keine Angaben zu E-Mail oder Twitter machen möchte, der kann sich zwecks Planung auch gerne über das Orga-Team auf unserer Website oder per Twitter (@BauerJup) an uns wenden.
Bitte tragt Euch hier für die Bildung von Teams ein:
Dein Name | E-Mail / Twitter | ortskundig in | zusammen mit |
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ChGr | kein | Borken | das klären wir noch ;-) |
BauerJup | @BauerJup | Vreden, mit Navi überall ortskundig | zusammen mit jemand der schon mal plakatiert hat |
Pirat Jens | @Pirat_Jens | Velen, mit Navi überall ortskundig | zusammen mit Dir? |
Du? | E-Mail/Twitter | wo? | mit? |
Plakate in Gescher
Stadt Gescher
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner: Herr Karl-Heinz Saalmann
Tel: 02542 60327
Fax:
Mail: saalmann[at]gescher[dot]de
Angaben in der Genehmigung
- frühestens ab dem 02.04. Beginn für Plakatwände
- Bitte wenden Sie sich ab 02.04 an Herrn Entrup (entrup@gescher.de) wegen Vorgehen.
- keine weiteren Angaben.
aber immer gilt
- Unzulässig auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen
- Unzulässig im Radius von 150 m vor Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren
- Es darf ab sofort plakatiert werden. Abnehmen keine Angabe, aber nach der Wahl.
Infostände keine Angabe
Plakatwände der Gemeinde
Stadtteil/Gemeinde | Standort (Straße) / Standort (Straße) | Plakatiert am | Plakatiert von | Plakat eingesammelt |
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Gescher | ||||
Gescher | noch nicht plakatiert |
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Gescher | Ko. 21 | noch nicht plakatiert |
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Gescher | Petr. | noch nicht plakatiert |
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Gescher | Buweg | noch nicht plakatiert |
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Gescher | Krede) | noch nicht plakatiert |
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Gescher | Ktr | noch nicht plakatiert |
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Gescher | Ltr. | noch nicht plakatiert |
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Gescher | Gi) | noch nicht plakatiert |
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Gescher | Oesa) | noch nicht plakatiert |
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Hochmoor | ||||
Hochmoor | Shof) | noch nicht plakatiert |
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Hochmoor | Nz) | noch nicht plakatiert |
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Hochmoor | Ahg) | noch nicht plakatiert |
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Hochmoor | Gr. | noch nicht plakatiert |
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Plakatstandorte, frei aufgehängte Plakate
Stadtteil/Gemeinde | Standort (Straße) / Standort (Straße) | Plakatiert am | Plakatiert von | Plakat eingesammelt |
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Gescher | ||||
Gescher | - Straße/Ortsausgang Richtung -- | noch nicht plakatiert |
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Gescher | - Stradi) | noch nicht plakatiert |
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Gescher | - Strdi) | noch nicht plakatiert |
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Hochmoor | ||||
Hochmoor | - Stdi) | noch nicht plakatiert |
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Hochmoor | - Stdi) | noch nicht plakatiert |
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