NRW:Kreis Borken/Plakatierung/Billerbeck

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Grundsätzliches

Wir werden zum einen die Möglichkeit die Plakatwände der Städte und Gemeinden nutzen und zum anderen werden wir auch xxx Plastikplakate 'frei' aufhängen. Dies ist uns aber nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die Plakatierung ist daher in den nachfolgenden Tabellen getrennt organisiert. Vor allem die frei aufgehängten Plakate müssen in der Tabelle eingetragen werden, damit wir sicherstellen können, dass diese nach der Wahl zügig wieder eingesammelt werden können. Alle noch brauchbaren Plakate sollen für weitere Wahlkämpfe zur Verfügung stehen.

Frei aufgehängte Plakate dürfen übrigens - für alle die es nicht wissen sollten - auf gar keinen Fall an Verkehrs- und Straßenschildern, an Bäumen und Zäunen, sowie nicht in der Nähe von Kreuzungen, Einmündungen, Schulen und Kindergärten angebracht werden oder wo die Sicht beeinträchtigt werden könnte. Am besten sind sie an Straßenlaternen mit einer Mindesthöhe der Unterkante von 2,2m zu befestigen. Abstand von Kreisverkehren mindestens 50 m betragen.

Plakatierungsteams

Es wird hilfreich sein, wenn sich alle Plakatierer zunächst abstimmen wer welche Bereiche übernimmt. Es wäre schön, wenn sich reichlich Ortskundige finden würden, die sich den Plakatierungsteams anschließen.

Wer hier keine Angaben zu E-Mail oder Twitter machen möchte, der kann sich zwecks Planung auch gerne über das Orga-Team auf unserer Website oder per Twitter (@BauerJup) an uns wenden.

Bitte tragt Euch hier für die Bildung von Teams ein:

Dein Name E-Mail / Twitter ortskundig in zusammen mit
ChGr kein Borken das klären wir noch ;-)
BauerJup @BauerJup Vreden, mit Navi überall ortskundig zusammen mit jemand der schon mal plakatiert hat
Pirat Jens @Pirat_Jens Velen, mit Navi überall ortskundig zusammen mit Dir?
Du jetzt keine Angabe wo? zusammen mit?
Du? E-Mail/Twitter wo? mit?

Plakate in Billerbeck

Stadtverwaltung Billerbeck
Ansprechpartner: Herr Alfons Krause
Tel: 02543 7340
Fax: 02543 7350
Mail: krause[at]billerbeck[dot]de

Angaben in der Genehmigung

  1. Billerbeck stellt Plakattafeln auf, die mit den Ziffern 1 – 6 durchnummeriert sind. Plakatflächen der Gemeinde gem. Liste
  2. Ab dem 02. April 2012 darf mit der Plakatierung durch die zugelassenen Parteien zur Landtagswahl begonnen werden.
  3. Die verbleibenden Flächen 5 – 6 stehen den weiteren zugelassen Parteien zur Verfügung.
  4. Größere Werbeeinrichtungen im Format der „Wesselmann Plakate“ bedürfen der Einzelerlaubnis der Stadt Billerbeck

Freie Plakatierung:

  1. Mit dieser Form der Wahlwerbung kann ebenfalls ab dem 02. April 2012 begonnen werden.
  2. Die gesamten Wahlwerbungen sind so anzubringen und aufzustellen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht beeinträchtigt werden.
  3. Außerdem dürfen keine Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer entstehen.
  4. Das Plakatieren an Verkehrzeichen nach der StVO und Straßennamensschildern wird nicht zugelassen.
  5. Die Werbeträger sind so zu sichern, dass sie auch bei stärkerem Wind nicht aus ihrer Verankerung gerissen werden können.
  6. Die regelmäßige Sicherheitskontrolle der aufgestellten/angebrachten Werbeträger obliegt den jeweiligen Parteien.
  7. Grünanlagen und Bäume dürfen nicht beschädigt werden.
  8. Deshalb müssen die Parteien dafür sorgen, dass die Plakate regelmäßig überprüft und nachgebessert werden.
  9. Die Werbung - einschließlich der Werbeträger - sind unverzüglich nach der Wahl zu entfernen.
Ansonsten ist Plakatieren zulässig.

Es darf ab sofort plakatiert werden. Abnehmen umgehend nach der Wahl.

„Im Zusammenhang mit der Wahl möchte ich die Parteien eindringlich bitten, möglichst viele Beisitzer, die in Billerbeck wohnen, für die Wahlvorstände in den Wahlbezirken zu benennen. Bei den vorangegangenen Wahlen wurde deutlich, wie schwer es ist, die Wahlvorstände ausreichend zu besetzen. Daher ist es wichtig, dass die Parteien auch entsprechende Wahlhelfer stellen. Deshalb appelliere ich erneut an die Bereitschaft Ihrer Parteimitglieder.“
Alfons Krause, Stellv. Fachbereichsleiter Wahlamt Billerbeck

Plakatwände der Gemeinde

Stadtteil/Gemeinde Standort (Straße) / Standort (Straße) Plakatiert am Plakatiert von Plakat eingesammelt
Billerbeck Beerlager Straße, vor dem Grundstück Beerlager Straße 17 noch nicht plakatiert
  • Du?
Billerbeck im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens Münsterstraße 67 noch nicht plakatiert
  • Du?
Billerbeck Osterwicker Straße, gegenüber dem Gehöft Meinert noch nicht plakatiert
  • Du?
Billerbeck Darfelder Straße in der Grünfläche hinter dem Wohnhaus Darfelder Straße 31 noch nicht plakatiert
  • Du?
Billerbeck Parkplatz „Edeka“ noch nicht plakatiert
  • Du?
Billerbeck gegenüber vom Wohngebiet „Wüllen“, im Bereich des Wildgartens noch nicht plakatiert
  • Du?


Plakatstandorte, frei aufgehängte Plakate

Stadtteil/Gemeinde Standort (Straße) / Standort (Straße) Plakatiert am Plakatiert von Plakat eingesammelt
Billerbeck - Straße/Ortsausgang Richtung -- noch nicht plakatiert
  • Du?
Billerbeck - Straße/Bushaltestelle Mitte (Aldi) noch nicht plakatiert
  • Du?
Billerbeck - Straße/Bushaltestelle Mitte (Aldi) noch nicht plakatiert
  • Du?