NRW:Kreis Borken/Plakatierung/Ahaus

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Grundsätzliches

Wir werden zum einen die Möglichkeit die Plakatwände der Städte und Gemeinden nutzen und zum anderen werden wir auch xxx Plastikplakate 'frei' aufhängen. Dies ist uns aber nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die Plakatierung ist daher in den nachfolgenden Tabellen getrennt organisiert. Vor allem die frei aufgehängten Plakate müssen in der Tabelle eingetragen werden, damit wir sicherstellen können, dass diese nach der Wahl zügig wieder eingesammelt werden können. Alle noch brauchbaren Plakate sollen für weitere Wahlkämpfe zur Verfügung stehen.

Frei aufgehängte Plakate dürfen übrigens - für alle die es nicht wissen sollten - auf gar keinen Fall an Verkehrs- und Straßenschildern, an Bäumen und Zäunen, sowie nicht in der Nähe von Kreuzungen, Einmündungen, Schulen und Kindergärten angebracht werden oder wo die Sicht beeinträchtigt werden könnte. Am besten sind sie an Straßenlaternen mit einer Mindesthöhe der Unterkante von 2,2m zu befestigen. Abstand von Kreisverkehren mindestens 50 m betragen.

Plakatierungsteams

Es wird hilfreich sein, wenn sich alle Plakatierer zunächst abstimmen wer welche Bereiche übernimmt. Es wäre schön, wenn sich reichlich Ortskundige finden würden, die sich den Plakatierungsteams anschließen.

Wer hier keine Angaben zu E-Mail oder Twitter machen möchte, der kann sich zwecks Planung auch gerne über das Orga-Team auf unserer Website oder per Twitter (@BauerJup) an uns wenden.

Bitte tragt Euch hier für die Bildung von Teams ein:

Dein Name E-Mail / Twitter ortskundig in zusammen mit
ChGr kein Borken das klären wir noch ;-)
BauerJup @BauerJup Vreden, mit Navi überall ortskundig zusammen mit jemand der schon mal plakatiert hat
Pirat Jens @Pirat_Jens Velen, mit Navi überall ortskundig zusammen mit Dir?
Du? E-Mail/Twitter wo? mit?
Du? E-Mail/Twitter wo? mit?


Plakate in Ahaus

Stadtverwaltung Ahaus
Sicherheit u. Ordnung
Ansprechpartner: Herr Michael Rörick
Tel: 02561/72-251
Fax: 02561/72-81-251
Mail: m.roerick[at]ahaus[dot]de

Angaben in der Genehmigung

  1. Die Anbringung von Plakaten ist innerorts nur an Straßenlaternen zulässig.
  2. Nicht zulässig und damit ausdrücklich verboten wäre die Anbringung von Plakaten an Laternen, die gleichzeitig Verkehrszeichen tragen.
  3. Nicht gestattet ist jegliche sonstige Plakatierung an Schaltkästen, Brückengeländern, Straßenbäumen, auf Verkehrsinseln sowie vor oder im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven.
  4. Die Plakate/Werbetafeln sind über Gehwegen in einer Mindesthöhe von 2 m sicher zu verankern. # Über Radwegen ist ein lichtes Maß von mindestens 2,40 m einzuhalten.
  5. Zulässig wäre auch die Aufstellung von Dreieckständern um Straßenbäume, wenn diese mit den Bäumen keinen Kontakt haben.
  6. Die mit der Ausführung betrauten Personen sind entsprechend zu unterweisen.

Auflagen:

  1. Damit alle Parteien gleichermaßen die Möglichkeit haben, an Straßenlaternen Plakate anzubringen, gestatte ich Ihnen, jeweils nur jede 5. Straßenlaterne zu nutzen.
  2. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf durch die Wahlwerbung bzw. den Informationsstand nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – III B2-22.33 – und des Innenministeriums – 11/20-10.10 – vom 08.08.2003 zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Änderung vom 04.03.2005 ist insoweit zu beachten.
  3. Die Plakate müssen innerhalb von 2 Wochen nach der Landtagswahl entfernt sein. Hierauf lege ich besonderen Wert.
  4. Für etwaige Schäden, die sich aus der Plakatierung ergeben sollten, haften Sie als Erlaubnisinhaber.
  5. Plakate, die abweichend von den vorstehenden Regelungen aufgehängt, bzw. angebracht werden, werden von mir kostenpflichtig beseitigt.
Es darf ab sofort plakatiert werden. Abnehmen 2 Wochen nach der Wahl.

Infostände

7.04 Genehmigung für Oldenkottplatz


Plakatstandorte, frei aufgehängte Plakate

Stadtteil/Gemeinde Standort (Straße) / Standort (Straße) Plakatiert am Plakatiert von Plakat eingesammelt
Ahaus - Straße/Richtung - noch nicht plakatiert
  • Du?
Ahaus - Straße/Richtung - noch nicht plakatiert
  • Du?
Ahaus - Straße/Richtung - noch nicht plakatiert
  • Du?
Ahaus - Straße/Richtung - noch nicht plakatiert
  • Du?
Ahaus - Straße/Richtung - noch nicht plakatiert
  • Du?
Ahaus - Straße/Richtung - noch nicht plakatiert
  • Du?
Ahaus - Straße/Richtung - noch nicht plakatiert
  • Du?
Ahaus - Straße/Richtung - noch nicht plakatiert
  • Du?
Ahaus - Straße/Richtung - noch nicht plakatiert
  • Du?
Ahaus - Straße/Ortsausgang Richtung -- noch nicht plakatiert
  • Du?
Ahaus - Straße/Richtung - noch nicht plakatiert
  • Du?