NRW:Kreis Borken/Genehmigungen/Velen

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Velen

Zeitraum

keine Konkrete Angaben

Genemigung im VollZitat

Achtung keine Genemigung für Straßenlaternen uÄ

Gesendet: Mittwoch, 21. März 2012 um 14:31 Uhr Von: "Tobias Blaeker" <blaeker[at]Velen[dot]de> An: xxxxxxx@web.de Betreff: AW: Genehmigung Plakatierung Wahlkampf LTW 2012

Sehr geehrter Herr xxxxx   die Gemeinde Velen stellt für die bevorstehende Landtagswahl in NRW Wahltafeln zur Verfügung, die von den teilnehmenden Parteien genutzt werden können.   Diese Tafeln sind an folgenden Stellen aufgestellt worden:  

  • Ortsteil Velen:

 

  • -          Kard.-v.-Galen-Straße/Bushaltestelle Ellinghaus
  • -          Coesfelder Straße/Bushaltestelle vor der Fa. REHAU
  • -          Ramsdorfer Straße/Thesingbachhalle

 

  • Ortsteil Ramsdorf:

 

  • -          Harkingsbrügge, gegenüber dem Freidhof
  • -          Borkener Straße/Ortsausgang Richtung Borken
  • -          Velener Straße/Bushaltestelle Ramsdorf Mitte (Aldi)

  Ansonsten ist ein „wildes Plakatieren“ im Gemeindegebiet Velen nicht zulässig. Sie haben aber die Möglichkeit,

über die Fa. Schnelle Städtewerbung Plakatrahmen an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet zu nutzen. Bitte wenden Sie sich für diesen Fall an die Fa. Städtewerbung Schnelle GmbH, Tudorfer Str. 21, 33142 Büren-Wewelsburg,

Tel.: 02955-748880.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. gez. Tobias Bläker




Gemeinde Velen

Haupt- und Personalamt /

Versicherungen / Wahlen

Ramsdorfer Str. 19 

46342 Velen

Tel.: 02863/926-208 

Fax: 02863/926-508 

E-Mail: blaeker[at]velen[Dot]de

www.velen.de

Infostände

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Anlagen

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