NRW:Kreis Borken/Genehmigungen/Heek
Inhaltsverzeichnis
Heek
Zeitraum
keine Angabe
keine Angabe
Genemigung im VollZitat
kein "wildes" Plakatieren erlaupt
Von: "Gausling, Bernhard" b[dot]gausling[at]heek[dot]de
An: BauerJup bauerjup[at]xxxxxxpartei-xxx.de
Datum: 11. April 2012 um 15:26
Betreff: AW: SonderNutzungsRechte LTW12
Die Gemeinde Heek hat an vier Stellen die Plakattafeln für die Parteienwerbung aufgestellt.
Im Ortsteil Heek (Baustellengelände frühere Gaststätte Heisterborg, Markt 3) und am Kreisverkehr B-70 "Gabelpunkt";
im Ortsteil Nienborg (am Ortseingang Nienborger Straße / Ecke Bischof-Hermann-Straße) und am Kirmesplatz (Achter de Stadt).
Darüber hinaus stellt die Gemeinde keine Werbeflächen zur Verfügung.
Seitens des Kreises Borken liegt ein Schreiben des FB 36 - Verkehr vor, "Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen" vom 22.3.2012
Mit freundlichen Grüßen I.A.-Gausling- Ordn.Amt Gemeinde Heek
Infostände
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Anlagen
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