NRW:Kreis Borken/Genehmigungen/Heek

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Heek

Zeitraum

keine Angabe

keine Angabe

Genemigung im VollZitat

kein "wildes" Plakatieren erlaupt


Von: "Gausling, Bernhard" b[dot]gausling[at]heek[dot]de An: BauerJup bauerjup[at]xxxxxxpartei-xxx.de Datum: 11. April 2012 um 15:26 Betreff: AW: SonderNutzungsRechte LTW12

Die Gemeinde Heek hat an vier Stellen die Plakattafeln für die Parteienwerbung aufgestellt.

Im Ortsteil Heek (Baustellengelände frühere Gaststätte Heisterborg, Markt 3) und am Kreisverkehr B-70 "Gabelpunkt";

im Ortsteil Nienborg (am Ortseingang Nienborger Straße / Ecke Bischof-Hermann-Straße) und am Kirmesplatz (Achter de Stadt).

Darüber hinaus stellt die Gemeinde keine Werbeflächen zur Verfügung.

Seitens des Kreises Borken liegt ein Schreiben des FB 36 - Verkehr vor, "Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen" vom 22.3.2012

Mit freundlichen Grüßen I.A.-Gausling- Ordn.Amt Gemeinde Heek

Infostände

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Anlagen

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