NRW:Kreis Borken/Genehmigungen/Billerbeck

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Billerbeck

Zeitraum

  • Ab: 2. April
  • Abnahme Frist: "unverzüglich"

Genemigung im VollZitat

Von: "Alfons Krause" <krause[at]billerbeck[dot]de > Datum: 20. März 2012 12:41:46 MEZ An: XXXn@googlemail.com

Betreff: Re: Bedingungen für Wahlkampfplakatierung für die LTW 2012 (aktualisierte Fassung)


Wahlplakate vorgezogene Landtagswahl 2012


Guten Tag Herr Thomas,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zum Thema Wahlplakatierung in Billerbeck kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Wahlplakate Landtagswahl

Die Stadt Billerbeck wird wie bei allen vorangegangenen Wahlen auch bei der anstehenden Landtagswahl am 13. Mai 2012 für alle Parteien eine Chancengleichheit gewährleisten. Deshalb werden für alle an den Wahlen vertretenen Parteien nachfolgende Vorgaben festgelegt. Im Einzelnen werden Regelungen zu folgenden Punkten getroffen

1. Plakatierungsmaßnahmen 1.1.              Städtische Plakattafeln für DIN A1-Plakate

Die Stadt Billerbeck stellt Plakattafeln auf, die mit den Ziffern 1 – 6 durchnummeriert sind. Ab dem 02. April 2012 darf mit der Plakatierung durch die zugelassenen Parteien zur Landtagswahl begonnen werden. Für die Plakatierung an den Plakattafeln sollen möglichst Plakate im DIN-A1-Format (84 x 59,4 cm) verwendet werden. Eine geringfügige Überschreitung der Maße wird zugelassen, jedoch in der Breite bis max. 65 cm. Dadurch haben möglichst viele Parteien die Möglichkeit, städt. Plakattafeln zu nutzen. Die Felder dürfen, beginnend mit der Ziffer 1 - 4, von den Parteien in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen bei der letzten Landtagswahl in Anspruch genommen werden (Reihenfolge: 1. CDU, 2. SPD, 3. Bündnis 90/Die Grünen, 4. FDP). Die verbleibenden Flächen 5 – 6 stehen den weiteren zugelassen Parteien zur Verfügung.

Das Anbringen von Plakaten außerhalb der städtischen Plakatwände (z. B. an öffentlichen Gebäuden oder Litfasssäulen) ist nicht gestattet.

Die Plakattafeln befinden sich an den folgenden Standorten:

         - Beerlager Straße, vor dem Grundstück Beerlager Straße 17

         - im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens Münsterstraße 67

         - Osterwicker Straße, gegenüber dem Gehöft Meinert

         - Darfelder Straße in der Grünfläche hinter dem Wohnhaus Darfelder Straße 31

         - Parkplatz „Edeka“

         - gegenüber vom Wohngebiet „Wüllen“, im Bereich des Wildgartens

Die Standorte sind auch von Ortsunkundigen schnell aufzufinden, so dass sich die Übersendung eines Lageplanes erübrigt.

1.2.           Großformatige Wahlplakate („Wesselmann-Plakate“)

Größere Werbeeinrichtungen im Format der „Wesselmann Plakate“ bedürfen der Einzelerlaubnis der Stadt Billerbeck. Die Erlaubnis der Werbeeinrichtung ist im Einzelnen schriftlich unter Beifügung einer Beschreibung, Zeichnung, Angabe der Größenverhältnisunterlagen über den Standort usw. zu beantragen. Solche Großflächenplakate beabsichtige ich ab dem 02. April 2012 zuzulassen.

1.3.           Plakatieren im öffentlichen Straßenraum (Dreiecksständer, Halterung für Laternenmaste im Format von max. DIN A1)

Mit dieser Form der Wahlwerbung kann ebenfalls ab dem 02. April 2012 begonnen werden.

Die gesamten Wahlwerbungen sind so anzubringen und aufzustellen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen keine Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer entstehen. Das Plakatieren an Verkehrzeichen nach der StVO und Straßennamensschildern wird nicht zugelassen. Diese Einschränkung ist erforderlich, da bei der laufenden Wahl vielfach Beschwerden eingegangen sind.

Die Werbeträger sind so zu sichern, dass sie auch bei stärkerem Wind nicht aus ihrer Verankerung gerissen werden können. Die regelmäßige Sicherheitskontrolle der aufgestellten/angebrachten Werbeträger obliegt den jeweiligen Parteien. Grünanlagen und Bäume dürfen nicht beschädigt werden.

Bei den vergangenen Wahlen wurde festgestellt, dass durch Witterung oder Vandalismus viele Plakate und deren Rückwände beschädigt wurden. Dies hat über einen längeren Zeitraum zu einem sehr unschönen Bild geführt. Teilweise gefährdeten heruntergefallene bzw. herunterhängende Plakate die Verkehrsteilnehmer. Deshalb müssen die Parteien dafür sorgen, dass die Plakate regelmäßig überprüft und nachgebessert werden.

Die Werbung - einschließlich der Werbeträger - sind unverzüglich nach der Wahl zu entfernen.

Im Zusammenhang mit der Wahl möchte ich die Parteien eindringlich bitten, möglichst viele Beisitzer, die in Billerbeck wohnen, für die Wahlvorstände in den Wahlbezirken zu benennen. Bei den vorangegangenen Wahlen wurde deutlich, wie schwer es ist, die Wahlvorstände ausreichend zu besetzen. Daher ist es wichtig, dass die Parteien auch entsprechende Wahlhelfer stellen. Deshalb appelliere ich erneut an die Bereitschaft Ihrer Parteimitglieder.

Wie auch bei den vorherigen Wahlen stellt die Stadtverwaltung den Parteien gegen eine Gebühr Gruppenauskünfte aus dem Melderegister (z. B. Neuwählerlisten oder Aufstellung über Wähler im Rentenalter) zur Verfügung. Die Gebühren belaufen sich auf:

Excel-Datei auf Diskette oder CD (6,50 €/10 Min.) Aufkleber á 0,025 €/Aufkleber Listen á 5,00 €/Stück.

Falls Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus dem Rathaus in Billerbeck

Alfons Krause Stellv. Fachbereichsleiter Wahlamt Markt 1 48727 Billerbeck Tel.: (02543) 73 40 Fax:  (02543) 73 50 E-Mail: krause[at]billerbeck[dot]de Internet: http://www.billerbeck.de <http://www.billerbeck.de>

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