NRW:Krefeld/Kreisverband/GO-Vorstands

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Kreisverband der Kreisfreien Stadt Krefeld im Landesverband NRW
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Der Kreisverband Krefeld der Piraten wurde am 17. Juni 2012 gegründet. ( Gründungsprotokoll)

Der Stammtisch wird betreut von der Crew Seidenstadt-Piraten


Geschäftsordnung für den Vorstand des Kreisverband Krefeld

Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Kreise des Vorstandes. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Verwaltung der Mitgliedsdaten, deren Zugriff und Sicherung

Der Zugriff auf die Mitgliederdaten ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden. Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbands Krefeld haben der erste und der zweite Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Der Kreisvorstand kann per Beschluss weiteren Vorstandsmitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig und unwiderruflich zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder

Den beiden Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen und die Vorbereitung von Wahlen.

Schatzmeister: Der Schatzmeister hat die Zuständigkeit in sämtlichen Finanzangelegenheiten des Kreisverbandes Krefeld, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

Einladung zu Vorstandssitzungen

Ordentliche Vorstandssitzungen finden grundsätzlich monatlich statt. Zu ordentlichen wie auch außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in Textform eingeladen, bei außerordentlichen Vorstandssitzungen mindestens 48 Stunden vor Beginn. Die Nachricht muss explizit an die einzelnen Vorstandsmitgliedern und an die Krefelder Info-Mailingliste gerichtet sein. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einladungsrecht. Die Vorstandsmitglieder stimmen sich zur Vermeidung von Doppeleinladungen in geeigneter Weise ab. Virtuelle Vorstandssitzungen können per Mumble-Sitzung oder auch via Sip-Gate durchgeführt werden. Mit der Einladung wird eine vorläufige Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Leitung und Protokollführung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung mehrheitlich den Sitzungsleiter aus den anwesenden Mitgliedern des Vorstandes und den Protokollführer aus den anwesenden Piraten. Der Protokollführer muss kein Mitglied des Vorstands sein. Der Vorstand kann im Laufe einer Sitzung den Sitzungsleiter und den Protokollführer neu bestimmen, falls dies erforderlich wird. Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordnungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Das Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zur Verfügung gestellt. Das Protokoll ist von mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen. Die Protokollarchivierung hat der Vorstand sicherzustellen.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Der wichtige Grund muss dem Vorstand zuvor benannt werden. Die Benennung des wichtigen Grundes erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied dies beantragt. Die Teilnahme von Gästen an einer Vorstandssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfordert die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Die Anwesenheit in der nicht öffentlichen Sitzung ist nur für die Dauer der Anhörung in der konkreten Angelegenheit gestattet, auf welche sich die Verschwiegenheitserklärung erstreckt, gestattet.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder Antrag benötigt die Angabe des Klarnamens (keine Nicknames), und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Brief an den Vorstand des Kreisverband Krefeld, per E-Mail an vorstand@piratenpartei-kr.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen. Antragsberechtigt sind der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland, der Landesvorstand der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen sowie Piraten aus dem Kreisverband Krefeld.

Abstimmungen bei Vorstandssitzungen

Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Delegation und Bevollmächtigung sind ausgeschlossen. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, fasst der Vorstand seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.

Umlaufbeschlüsse

Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per E-Mail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist sollte mind. 24 Stunden aber nicht länger als 48 Stunden sein. Die Vorstandsmitglieder sind auf abzustimmende Umlaufbeschlüsse per E-Mail hinzuweisen. Bei einer Frist von weniger als 24 Stunden zusätzlich telefonisch. Umlaufbeschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen gefasst, die innerhalb der gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder. Wenn einem Umlaufbeschluss vor Ablauf der gesetzten Frist mit mindestens 2/3 der Stimmen des Vorstandes zugestimmt wird, gilt er als beschlossen. Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.

Tätigkeitsbericht

Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen monatlich im Wiki zu veröffentlichen. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

Öffentliche Kommunikation

Jedes Vorstandsmitglied lässt sich von der AG Technik NRW eine @piratenpartei-nrw.de Adresse einrichten. Der local-part der E-Mail Adresse soll dem Syntax Vorname.Nachname entsprechen. Diese E-Mail Adresse wird für jede öffentliche Kommunikation die die Vorstandsarbeit betrifft verwendet.

Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer erstmaligen Beschlussfassung in Kraft. Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Beschlussfassung gemäß Ziffer 8.).

Diese Geschäftsordnung wurde auf der Vorstandssitzung am 28.08.2013 einstimmig verabschiedet.