NRW:Kommunalwahlgesetz

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Kommunalwahlgesetz NRW

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Kommunalwahlen in NRW sind ein Kreuz. Jeder Wähler hat nur eine Stimme, mit der er gleichzeitig den lokalen Kandidaten und die von ihm favorisierte Partei wählt. Die eine Stimme wird doppelt gezählt. Sie entscheidet darüber, wie stark die Partei im Stadt- oder Gemeinderat bzw. Kreistag wird und welcher lokale Kandidat direkt in den Rat einzieht.

Wer seiner Partei nicht "untreu" werden will, ist daher gezwungen, deren Kandidaten vor Ort mit zu wählen, auch wenn man diesen Kandidaten vielleicht gar nicht wählen will. Außerdem: Nur wer einen Platz weit oben auf der Wahlliste der Partei erhält oder als Direktkandidat in einem für die Partei aussichtsreichen Wahlkreis aufgestellt wird, hat eine Chance, ein Mandat zu erringen.

Die Entscheidung der Parteien über ihre Wahlliste und über die Zuteilung der Stimmbezirke ist im Moment wichtiger für die Zusammensetzung des Gemeinderats als das Votum des Bürgers.

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