NRW:Kommunalwahl 2025

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Informationen zur Kommunalwahl

Die Kommunalwahl 2025 in Nordrhein-Westfalen findet am 14. September 2025 statt. Diese Seite soll möglichst viele Informationen zur Kommunalwahl bündeln/bereitstellen/verlinken und als Informationsportal für Veranstaltungen und Versammlungen dienen, die über die Kreisebene hinausgehen.

Kommunalwahlgesetz NRW  |  Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Klage gegen das neue Kommunalwahlgesetz

Kurz vor der Sommerpause hat die ganz große Koalition aus CDU, Grünen und SPD im Landtag ein Kommunalwahlgesetz verabschiedet, das kleine Parteien bei der Sitzverteilung benachteiligt zu Gunsten einfacher, bequemer Mehrheiten. Der Landesverband hat am 21.10.24 eine Verfassungklage eingereicht.

Aufstellungsversammlungen

Grundsätzlich sind Aufstellungsversammlungen seit dem 01.08.2024 (vorher 01.09.) möglich. Die Bewerber:innen für die Wahlbezirke (Direktkandidat:innen) dürfen jedoch frühestens nach der öffentlichen Bekanntmachung der Einteilung der Wahlgebiete aufgestellt werden. Bitte erkundigt euch bei der zuständigen Wahlleitung/Wahlamt. Der letzte Termin zur Einteilung der Gemeindewahlgebiete ist der 31.01.2025, letzter Termin zur Einteilung der Kreiswahlgebiete ist der 31.03.2025.

Listen der Kreise und kreisfreien Städte

Ein Liste aller Wahlzulassungen in den Kreisen und kreisfreien Städten Warnschild.png folgt 

Regionalverband Ruhr (RVR) oder auch Ruhrparlament

Der RVR umfasst alle kreisfreien Städte des Ruhrgebiets (Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim, Oberhausen) und die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel.

NEU: Das Ruhrparlament wird seit 2020 direkt von den Wähler:innen im entsprechenden Gebiet zeitgleich zur Kommunalwahl gewählt. Gewählt wird mit einer Stimme für die Liste, Direktkandidat:innen gibt es nicht.

Wählbar für die Verbandsversammlung sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihre Wohnung bzw. Hauptwohnung im Wahlgebiet haben, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind.

Der Listenwahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, die in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen in der Verbandsversammlung, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten ist muss 250 Unterstützungsunterschriften einreichen.

Es gilt eine Sperrklausel von 2,5%.

Die Aufstellungsversammlung muss der Landesvorstand organisieren.

Landschaftsversammlungen

  • Landschaftsversammlung Rheinland
  • Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
Informationen dazu, was das ist, wer wählbar ist und wer wählen darf findet ihr hier
Die Aufstellungsversammlungen muss der Landesvorstand organisieren.

Regionalräte

  • Arnsberg
  • Detmold
  • Düsseldorf
  • Köln
  • Münster
Informationen dazu, was das ist, wer wählbar ist und wer wählen darf findet ihr hier
Die Aufstellungsversammlungen muss der Landesvorstand organisieren.
Termine im Überblick
  • tt.mm.jj AV Ruhrparlament
  • 07.07.25 bis 18:00 Uhr: Einreichungsfrist Wahlvorschläge
  • 14.09.25 8:00-18:00 Uhr: Kommunalwahl NRW
  • 28.09.25 8:00-18:00 Uhr: Bundestagswahl

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Landschaftsversammlungen NRW

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