NRW:Kommunalwahl 2025
Informationen zur Kommunalwahl
Die Kommunalwahl 2025 in Nordrhein-Westfalen findet am 14. September 2025 statt. Diese Seite soll möglichst viele Informationen zur Kommunalwahl bündeln/bereitstellen/verlinken und als Informationsportal für Veranstaltungen und Versammlungen dienen, die über die Kreisebene hinausgehen.
Kommunalwahlgesetz NRW | Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Klage gegen das neue Kommunalwahlgesetz
Kurz vor der Sommerpause hat die ganz große Koalition aus CDU, Grünen und SPD im Landtag ein Kommunalwahlgesetz verabschiedet, das kleine Parteien bei der Sitzverteilung benachteiligt zu Gunsten einfacher, bequemer Mehrheiten. Der Landesverband hat am 21.10.24 eine Verfassungklage eingereicht.
Aufstellungsversammlungen
Grundsätzlich sind Aufstellungsversammlungen seit dem 01.08.2024 (vorher 01.09.) möglich. Die Bewerber:innen für die Wahlbezirke (Direktkandidat:innen) dürfen jedoch frühestens nach der öffentlichen Bekanntmachung der Einteilung der Wahlgebiete aufgestellt werden. Bitte erkundigt euch bei der zuständigen Wahlleitung/Wahlamt. Der letzte Termin zur Einteilung der Gemeindewahlgebiete ist der 31.01.2025, letzter Termin zur Einteilung der Kreiswahlgebiete ist der 31.03.2025.
Listen der Kreise und kreisfreien Städte
Ein Liste aller Wahlzulassungen in den Kreisen und kreisfreien Städten folgt
Regionalverband Ruhr (RVR) oder auch Ruhrparlament
Der RVR umfasst alle kreisfreien Städte des Ruhrgebiets (Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim, Oberhausen) und die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel.
NEU: Das Ruhrparlament wird seit 2020 direkt von den Wähler:innen im entsprechenden Gebiet zeitgleich zur Kommunalwahl gewählt. Gewählt wird mit einer Stimme für die Liste, Direktkandidat:innen gibt es nicht.
Wählbar für die Verbandsversammlung sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihre Wohnung bzw. Hauptwohnung im Wahlgebiet haben, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind.
Der Listenwahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, die in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen in der Verbandsversammlung, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten ist muss 250 Unterstützungsunterschriften einreichen.
Es gilt eine Sperrklausel von 2,5%.
- Die Aufstellungsversammlung muss der Landesvorstand organisieren.
Landschaftsversammlungen
- Landschaftsversammlung Rheinland
- Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
- Informationen dazu, was das ist, wer wählbar ist und wer wählen darf findet ihr hier
- Die Aufstellungsversammlungen muss der Landesvorstand organisieren.
Regionalräte
- Arnsberg
- Detmold
- Düsseldorf
- Köln
- Münster
- Informationen dazu, was das ist, wer wählbar ist und wer wählen darf findet ihr hier
- Die Aufstellungsversammlungen muss der Landesvorstand organisieren.
- tt.mm.jj AV Ruhrparlament
- 07.07.25 bis 18:00 Uhr: Einreichungsfrist Wahlvorschläge
- 14.09.25 8:00-18:00 Uhr: Kommunalwahl NRW
- 28.09.25 8:00-18:00 Uhr: Bundestagswahl
Landschaftsversammlungen NRW
- Muster GO für kommunale AV
- Muster WO für kommunal AV
- HowTo AV - auf eine BTW bezogen, aber trotzdem hilfreich
- Friedrich-Ebert-Stiftung: Kommunalpolitik verstehen