NRW:Köln/Kreisverband/Kreismitgliederversammlung 2014.4/Anträge
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Inhaltsverzeichnis
Diskussion
Die Diskussion der Anträge findet in der Mailingliste Köln statt.
Anträge zur Tagesordnung
Satzungsanträge
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA001
- Beantragt von
- 00v3rdr1v3
- Betrifft
- Kreisverband/Köln/Satzung#.C2.A7_6b_-_Der_Kreisvorstand / §6b
- Beantragte Änderungen
Verkleinerung des Vorstands
Der Paragraph 6b (1) soll wie folgt geändert werden:
(1) Dem Kreisvorstand gehören drei bis fünf Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Kreisschatzmeister und bis zu zwei Beisitzer.
- Begründung
Die Mitgliederzahl hat sich von über 600 auf aktuell 430 verringert. Die Arbeit des Vorstands hat sich nach den Wahlen ebenfalls deutlich reduziert. Bei einem 7-köpfigen Vorstand sind mindestens 4 Vorstandsmitglieder erforderlich, um handlungsfähig zu sein. Dieses Quorum wurde in den letzten Wochen einige Male nicht erreicht. Ein kleinerer Vorstand reciht aus, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen und benötigt weniger (2 oder 3) Mitglieder, um handlungsfähig zu sein. Ein Vorstand von 3 Personen würde die Regelungen des §6b (14) auch in Vorstandssitzungen wiederspiegeln, falls den Mitgliedern das undemokratisch erscheint, können zwei Beisitzer hinzugewählt werden, das reicht. Um aktiv im Kreisverband mitarbeiten zu können, bedarf es keinen Vorstandspostens.
- Konkurrenzanträge
- SÄA002
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA001
- Beantragt von
- 00v3rdr1v3
- Betrifft
- Kreisverband/Köln/Satzung#.C2.A7_6b_-_Der_Kreisvorstand / §6b
- Beantragte Änderungen
Verkleinerung des Vorstands
Der Paragraph 6b (1) soll wie folgt geändert werden:
(1) Dem Kreisvorstand gehören drei bis fünf Piraten an: ein Vorsitzender, ein Kreisschatzmeister und bis zu drei Beisitzer.
- Begründung
Die Mitgliederzahl hat sich von über 600 auf aktuell 430 verringert. Die Arbeit des Vorstands hat sich nach den Wahlen ebenfalls deutlich reduziert. Bei einem 7-köpfigen Vorstand sind mindestens 4 Vorstandsmitglieder erforderlich, um handlungsfähig zu sein. Dieses Quorum wurde in den letzten Wochen einige Male nicht erreicht. Ein kleinerer Vorstand reciht aus, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen und benötigt weniger (2 oder 3) Mitglieder, um handlungsfähig zu sein. Ein Vorstand von 3 Personen würde die Regelungen des §6b (14) auch in Vorstandssitzungen wiederspiegeln, falls den Mitgliedern das undemokratisch erscheint, können zwei Beisitzer hinzugewählt werden, das reicht. Um aktiv im Kreisverband mitarbeiten zu können, bedarf es keinen Vorstandspostens.
- Konkurrenzanträge
- SÄA001