NRW:Hagen/KMV2014AV/Wahlordnung I

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Wahlforschlag von Frank Decker

Diese Wahlordnung wurde eingereicht von Frank Decker und redaktionell überarbeitet von Volker Huhn, als Wahlforschlag und ohne Änderungen für folgende Versammlungen angommen:

  • AV-BV-Nord, 2014
  • AV-BV-Hohenlimburg, 2014

Präambel

Diese Wahlordnung regelt alle Wahlen zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in der kreisfreien Stadt Hagen und die angesetzte Aufstellungsversammlung. Wählbar für die Reserveliste/Direktkandidaten zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in Hagen ist, wer:

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-) Wohnsitz in der Gemeinde hat.
  2. Mitglied des Kreisverbandes Hagen ist oder Bürger die in Hagen wohnen keiner anderen Partei angehört,
  3. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit 3 Monaten (Stichtag 24. Februar 2014) vor der Wahl in Hagen seine Wohnung,
    1. bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
    2. keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
  4. Nicht wählbar ist:
    1. wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder
    2. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
    3. keinen Wohnsitz in Hagen hat.

Eine Besonderheit besteht bei der Wahl zu den Bezirkslisten:

dort muss man im Bereich wohnen oder als Direktkandidat in einem der Bezirke aufgestellt sein.

Wahl der Direktkandidaten: A)

Diese Wahlordnung dient zur Aufstellung eines Direktkandidaten für einen Wahlbezirk zur Wahl einer Volksvertretung. Die Wahl umfasst mindestens einen Wahlgang pro Wahlbezirk, weitere können durch Stichwahlen hinzukommen. Allgemein

  1. Die Wahlleitung/Versammlungsleitung öffnet die Kandidatenliste.
  2. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten.

Akzeptanz-Wahlgang

Die Reihenfolge der Vorstellung erfolgt in alphabetische Reihenfolge Alle Kandidaten erhalten vor dem ersten Wahlgang Gelegenheit, sich innerhalb eines Zeitraums von 5 Minuten vorzustellen.

Die Kandidaten stellen sich einzeln in alphabetischer Reihenfolge vor. Nach ihrer Vorstellung werden die Kandidaten befragt, ob sie ausreichend Zeit hatten, sich vorzustellen. Diese Frage und die Antwort des Kandidaten wird protokolliert.

Nach der Vorstellung ist es möglich, die Kandidaten zu befragen Nach der Vorstellung und Befragung aller Kandidaten erfolgt eine geheime Wahl:

  • Auf dem Stimmzettel sind für jeden Kandidaten je ein Feld für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" vorgesehen.
  • Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat für jeden Kandidaten genau eine Stimme.
  • Wird für einen Kandidaten keines der Felder "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" angekreuzt, so wird dadurch der gesamte Wahlzettel ungültig.
  • Es wird aus den abgegebenen Stimmen für jeden Kandidaten eine Punktzahl als Ergebnis angegeben. Diese wird wie folgt berechnet:
  • Für eine Ja-Stimme erhält ein Kandidat zwei Punkte, für eine Enthaltung einen Punkt, für eine Nein-Stimme keine Punkte.

Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Punktzahl, wenn diese größer ist als die Anzahl der abgegeben gültigen Stimmzettel.

Bei Stimmgleichheit von zwei oder mehr Kandidaten mit der größten Punktzahl gewinnt der Kandidat mit weniger Enthaltungen. Bei gleicher Anzahl von Enthaltungen gibt es eine Stichwahl, an welcher nur diese Kandidaten teilnehmen. Alle Kandidaten mit weniger Punkten sind nicht gewählt und ausgeschieden.

Sollte kein Kandidat gewählt werden, kann die Versammlung beschließen, die Kandidatenliste erneut zu öffnen und einen weiteren Akzeptanz-Wahlgang durchzuführen.

Stichwahl

Es findet keine erneute Vorstellung statt. Bei der Stichwahl hat jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung eine Stimme, welche er an einen der zur Wahl stehenden Kandidaten vergeben kann. Kommt es erneut zu Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.


Wahl der Direktkandidaten: B)

Diese Wahlordnung dient zur Aufstellung der Direktkandidaten für einen Wahlbezirk zur Wahl einer Volksvertretung. Die Wahl Erfolgt als Listenwahl

  1. Die Wahlleitung/Versammlungsleitung öffnet die Kandidatenliste.
  2. Jeder Kandidat kann sich für einen Wahlbezirk aufstellen lassen. Sollten sich für einen Wahlbezirk mehr als ein Kandidat melden, so entscheiden beide wer den Wahlbezirk besetzen soll. Falls sie die Kandidaten nicht einigen können, entscheidet das Los.
  3. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten.

Alle Kandidaten erhalten vor dem Wahlgang die Möglichkeit sich vor zu stellen.

Nach der Vorstellung ist es möglich die Kandidaten zu befragen. Nach der Vorstellung der Kandidaten erfolgt eine geheime Wahl. Auf dem Stimmzettel sind alle Stimmbezirke mit Kandidaten aufgelistet. Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Auf dem Stimmzettel kann jedes Mitglied zwischen „Ja“ , „Nein“ oder „Enthaltung“ entscheiden. Die Liste ist gewählt, wenn mehr als 50 % der stimmberechtigten Mitglieder mit „Ja“ abgestimmt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine neue Liste aufgestellt und in gleicher Weise abgestimmt werden.

Wahl der Reserveliste

Die Wahl für die Reseerve Lsite für die Kommunalwahl 2014 erfolgt in zwei Wahlepisoden:

  1. Platz 1-3 Platzierungswahlgang mit einer Vorstellungszeit 10 Minuten
  2. Platz 4-xx Platzierungswahlgang – Vorstellungszeit 5 Minuten

für einzelnen Wahlepisoden gilt dann:

  • Die Wahlleitung/Versammlungsleitung öffnet die Kandidatenliste.
  • Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten.

Die Reihenfolge der Vorstellung wird ausgelost. Die Kandidaten stellen sich vor. Jeder Kandidat erhält eine Vorstellungszeit von 10 Minuten nach ihrer Vorstellung werden die Kandidaten befragt, ob sie ausreichend Zeit hatten, sich vorzustellen. Diese Frage und die Antwort des Kandidaten wird protokolliert.

Nach der Vorstellung ist es möglich, die Kandidaten zu befragen Nach Vorstellung und Befragung aller Kandidaten erfolgt eine geheime Wahl durch Bewertung mit Enthaltung.

  1. Auf dem Stimmzettel ist für jeden Kandidaten je ein Feld mit dem Zahlenwert 0/Nein, 1, 2 und 3 vorzusehen.
  2. Wird für einen Kandidaten keines der Felder angekreuzt, so wird dadurch die Stimmabgabe für diesen Kandidaten als Enthaltung gewertet.
  3. Die Auswertung dieses Wahlverfahrens wird nach dem Durchschnittsergebnis durchgeführt:
  • Die summierten Punkte werden durch die Anzahl der gültigen abgegebenen Zahlenwertungen (d.h. ohne Enthaltungen) für den jeweiligen Kandidaten geteilt.
  1. Werden für einen Kandidaten gleich viele oder mehr "0"-Stimmen als andere Zahlenwertungen gezählt, so wird diesem kein Listenplatz der Reserveliste zugewiesen.
  2. Alle anderen Kandidaten, die von mindestens 25% aller Wähler eine gültige Stimme von "0/Nein" bis 3 erhalten haben, werden auf einer Liste nach absteigendem Durchschnittsergebnis angeordnet.
    1. Bei gleichem Durchschnittsergebnis wird der Kandidat mit weniger Enthaltungen vor einem Kandidaten mit mehr Enthaltungen angeordnet.
    2. Erreichen mehrere Kandidaten bei gleichem Durchschnittsergebnis gleich viele Ethaltungen, so entscheidet das Los.

Wahl der Kandidaten für die Bezirksräte

Die Wahl der Reserveliste für die Bezirke zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Hagen erfolgt in 5 einzelnen Runden. Jede Bezirksliste wird in einzelnen in sich geschlossenen Wahlgängen abgewickelt.

Als Wahlordnung gilt hier die selbe wie für die Wahl der Reserveliste Rat mit einer maximalen Vorstellungszeit 10 Minuten. Eine Besonderheit besteht bei der Wahl zu den Bezirkslisten:

  • dort muss man im Bereich wohnen oder als Direktkandidat in einem der Bezirke aufgestellt sein.

Volker aus Hagen 00:10, 14. Feb. 2014 (CET)